Manche lernen’s nie
Im Zusammenhang der Problematik Wickmann-Gelände Annen (Verwaltungsgerichtsurteil, nicht gültiger B-Plan, weiteres Verfahren) reitet die Fraktionsvorsitzende der Grünen Frau Legel-Wood darauf herum, mensch könne das Problem durch „heilen“ des alten B-Plans 216 lösen.
Wie stellt sich die gute Frau das eigentlich vor (wenn sie sich überhaupt etwas vorstellt und nicht nur den Terminus „heilen“ so schön findet)?
Das zentrale Argument des Verwaltungsgerichts war nicht ein Beurkundungsmangel, sondern die nicht nachvollziehbare Zentrenabgrenzung in Annen.
Der B-Plan 216 vollzieht aber gerade die inkriminierte Zentrenabgrenzung.
Wie also „heilen“? Indem ich dem Urteil des Verwaltungsgerichts folge und eine neue, dem Urteil entsprechende und plausible Zentrenabgrenzung vornehme? Das geht aber nicht in den Grenzen des B-Plans 216 und setzt dessen Außerkraftsetzung/Aufhebung voraus, und genau das ist das von einer Mehrheit des Rates im Augenblick bevorzugte Verfahren.
Die Fehler sind in der Vergangenheit gemacht worden, das Verwaltungsgericht hat sie deutlich gemacht. Zu „heilen“ ist da nichts. Das sollte auch bei Frau Legel-Wood endlich ankommen.