Warnung: Hände weg von den Vormholzer Wiesen!
Der Stellungnahme des Bürgerkreises Herbde zum Regionalplanentwurf entnehme ich folgende Passage:
„ASB-Ausweisung westlich Vormholzer Straße zwischen Otto-Hue-Straße und Hardensteiner Weg
Der ASB Streifen entlang der Vormholzer Straße ist möglicherweise eine Zeichen-ungenauigkeit, denn diese Ausweisung widerspräche den bisherigen Beschlüssen gegen eine Bebauung sogen. „Vormholzer Wiesen“. Eine Ausweisung im Sinne dieses Entwurfs würde ein Wiedereinstieg in die ursprünglich angestrebte und später verworfene Planung bedeuten.
Daher wird angeregt, diese Fläche – wie auch der angrenzende westliche Bereich – als „Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereich“ auszuweisen.“
Bei genauer Betrachtung der grafischen Darstellung der Regionalplanentwurfs (Regionalplan Ruhr, zeichnerische Darstellung, Blatt 22) drängt sich tatsächlich der Eindruck auf, dass die Wittener Verwaltung eine relativ massive Randbebauung (Bautiefe möglicherweise ca. 50 m) entlang der Vormholzer Straße plant – vormals sollten da Mehrfamilienhäuser entstehen. Der Sparren, bis 2030 zur Beseitigung eines fiktiven Mangels 1600 Wohnungen zusätzlich auf Wittener Stadtgebiet unterbringen zu müssen*, scheint sich hier niedergeschlagen zu haben.
Ich kann in dieser Angelegenheit nur meine Warnung wiederholen, die ich schon in einem Leserbrief 2006 ausgesprochen habe:
→ Leserbrief WAZ Kattenjagd 21.01.06: Leserbrief WAZ Kattenjagd 21.1.06 (mehr …)
Voeckenberg – nach der Abstimmung am 4.2.19 bei Lichte betrachtet
Der Rat hat am 4.2.19 also entschieden (parlamentarische Mehrheit), der durch den Regionalplanentwurf (und einem noch abschließend zu beschließenden Regionalplan) ermöglichten Umwandlung des Voeckenbergs (bisher Regionaler Grünzug und Acker) zuzustimmen. Ist damit die Umwandlung auf kommunaler Ebene beschlossen? Keineswegs.
Die Umwandlung würde erst dann verbindlich werden, wenn die Stadt Witten (heißt der Rat der Stadt Witten: im ersten Schritt durch eine Änderung des Flächennutzungsplans und einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan im Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz) ein verbindliches Bauleitplanverfahren einleitet und formal korrekt abschließt.
Durch den Regionalplan werden nur die überörtlichen Voraussetzungen für ein verbindliches örtliches Bauleitplanverfahren geschaffen. Es wäre natürlich schön gewesen, wenn die geplante Umwandlung jetzt schon über den Regionalplan gestoppt würde, aber richtig ernst wird es erst bei der Einleitung eines örtlichen Bauleitplanverfahrens. Insofern ist die abschließende Entscheidung – und damit die Entscheidung über den erheblichen Schaden, den eine Umwandlung anrichten würde – nur verschoben.
Was heißt das? Das heißt, dass es noch zwei Möglichkeiten geben wird, den Schaden abzuwenden.
Erstens kann die Entscheidung vom Montag noch über eine andere parlamentarische Mehrheit gegen die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens verhindert werden.
Zweitens gibt es dann selbst nach erneuter parlamentarischer Mehrheit für eine Umwandlung die Möglichkeit, den Beschluss (z.B. Aufstellungsbeschluss) über ein Bürgerbegehren (§ 26 GO NRW)* anzugreifen und über einen Bürgerentscheid außer Kraft zu setzen. Der Erfolg eines Bürgerentscheids bindet den Rat wohl nur für zwei Jahre, allerdings dürfte es sich die Politik zweimal überlegen, ob sie bei einem gewonnenen Bürgerentscheid gegen die Umwandlung sich nach zwei Jahren über das Ergebnis hinweg setzt. (mehr …)
Brüder, zur Sonne … und zu Extremwetterlagen und schlechter Luft
Am 21.1.19 vermeldet die Wittener WAZ per Headline „SPD für Gewerbegebiet in Stockum“.
Herzlichen Glückwunsch, Genoss_innen! Nur immer druff auf das Klima und den Klimaschutz in Witten: Aufweichung der Baumschutzsatzung hatten wir schon, der Voeckenberg in Stockum (Regionaler Grünzug: Frischluftschneise) schließt sich an, Weiteres wird sicher folgen …(?)
Da kann die SPD-Umweltministerin auf Bundesebene noch so sehr von Klimaschutz reden (siehe dazu mein Beitrag „Implementationsdefizit“/5.12.18) und in Witten eine Klimaschutzbeauftragte installiert werden, die Wittener SPD marschiert stracks in eine andere Richtung: Brüder, zur Sonne … und zu Extremwetterlagen und schlechter Luft. Wie gesagt: Die ökologische Aufklärung ist – zum Schaden der Wittener Bürger_innen – in Witten leider noch nicht angekommen.
Und die Wittener CDU? Auch da kann die NRW-Umweltministerin sagen, was sie will (siehe mein Beitrag „Eine Stadt für Mensch und Natur: Zusammenhängende Frischluftschneisen erhalten!“/16.1.19), die CDU marschiert hinter der SPD her – zumindest, wenn es nach Herrn Oberste-Padtberg geht.
Übrigens, Herr Oberste-Padtberg, jeder konsequente planerische Naturschutz war und ist ein Entmündigung künftiger Generationen – zu deren Schutz und in deren Interesse. Es soll ja noch etwas übrig bleiben.
Ausverkauf
Neben dem wachsenden absoluten Mangel an noch nicht vernutzten Flächen innerhalb der Stadtgrenzen (absolut begrenztes Flächenpotential, immer mehr vernutzte und nicht mehr verfügbare Flächen im Laufe der Jahrzehnte – im Zeitraffer würde sich manche/r wundern, wie stark Witten in der Fläche seit 1960 gewachsen ist -) gibt es auch noch eine durch die Politik der Stadt Witten verursachte wachsende Knappheit an in ihrem unmittelbaren Zugriff liegenden Flächen.
Wenn die Stadt die ihr (und mittelbar den Bürger_innen!) gehörenden Flächen z.B. zum Zweck der Wirtschaftsförderung an Private verkauft (auch eine Form von Privatisierung* öffentlichen Eigentums), stehen diese selbstverständlich danach und für die Zukunft für eine politische Steuerung durch die Stadt nicht mehr zur Verfügung. Und wenn sie dies über Jahrzehnte praktiziert, schrumpfen automatisch ihre Steuerungsspielräume und Reserven.
Der Verkauf hat dann wohl zu finanziellen Vorteilen für den städtischen Haushalt geführt, der aber als Einmaleinnahme schnell verdampft. Die Stadt hat sich für einen kurzfristigen Vorteil einen mittel- und langfristigen Nachteil eingehandelt: Das „Eigenkapital“ an Flächen ist dann irgendwann vollständig aufgebraucht (das Eigenkapital des städtischen Haushalts ist dies ja schon seit 2010!).
Wenn Stadtverwaltung und Politik weiter so vorgehen wie bisher, dürfte dieser Zeitpunkt in sehr überschaubarem Zeitraum erreicht sein. Nach uns die Sintflut? Im Interesse zukünftiger, aber auch jetzt lebender Generationen von Wittener Bürger_innen ist das nicht. In wessen Interesse dann? Vielleicht im Interesse der aktuellen Alimentation der Wittener Stadtverwaltung?
Die geplante Umwandlung des Vöckenbergs/Stockum in eine Industrie- und Gewerbefläche wäre nur ein weiterer Schritt in die falsche Richtung. (mehr …)
Eine Stadt für Mensch und Natur: Zusammenhängende Frischluftschneisen erhalten!
Am 15.1.19 finde ich in der WAZ (überörtlich) folgenden Artikel: „Das Ruhrgebiet soll grüner werden“ Das Ruhrgebiet soll grüner werden
Hier als Auszug aus dem Artikel das Statement der NRW-Umweltministerin Ursula Heinen-Esser (CDU):
„Heinen-Esser forderte im Gespräch mit dieser Zeitung ‚mehr Grün für das Ruhrgebiet‘. Neue Gewerbegebiete müssten vorrangig auf bestehenden Brachflächen entstehen. Sie hob zudem die Bedeutung einer funktionierenden grünen Infrastruktur als zentralen Standortfaktor im Wettbewerb der Regionen hervor: ‚Neue Fachkräfte kann man heutzutage nicht in eine zubetonierte Landschaft locken‘, sagte Heiner-Esser. Angesichts der durch Klimawandel ausgelösten dramatischen Veränderungen mit Hitzewellen im Sommer und Starkregenereignissen sei es zudem entscheidend, in dicht besiedelten Ballungsräumen wie dem Ruhrgebiet deutlicher als bisher zusammenhängende Frischluftschneisen auszuweisen. ‚In den Städten liegt die Nachttemperatur im Sommer bis zu 10 Grad höher als im Umland. Da müssen wir dringend gegensteuern‘ warnte Heinen-Esser.“
Wer hätte das von einer CDU-Umweltministerin erwartet? Mehr Grün für das Ruhrgebiet u.a. gegen die schädlichen Folgen des Klimawandels! Funktionierende grüne Infrastruktur als zentraler Standortfaktor im Wettbewerb der Regionen! Das ist gut und richtig. Die Frage ist dann, ob das Gute und Richtige auch zur verbindlichen Leitlinie der Landespolitik wird und unten, z.B. in den Kommunen, ankommt.
Werden Position und Forderung ernst genommen, müsste das Land alles daran setzen, die Regionalplanung und die Stadt Witten daran zu hindern, den Vöckenberg/Stockum (Regionaler Grünzug, Frischluftschneise!) in ein Industrie- und Gewerbegebiet umzuwandeln.
Und würden Position und Forderung unten ankommen, müsste die Wittener CDU eigentlich wissen, was sie zu tun hat: nämlich die Umwandlung des Vöckenbergs ablehnen. Die Stockumer CDU weiß das schon: Sie hat sich schon klar gegen die Umwandlung positioniert. Die Stockumer SPD übrigens auch (Was die SPD angeht, verweise ich auf meine Beitrag „Impementationsdefizit„/5.12.18).
Unter Niveau
In der WAZ vom 10.1.19: „Vöckenberg erhitzt die Gemüter“ wird der Stadtbaurat Rommelfanger wie folgt zitiert: „Die Ablehnung seitens der Stockumer Bevölkerung sei ‚riesengroß‘, räumt Stadtbaurat Rommelfanger ein. ‚Aber wir haben definitiv die Nachfrage nach Flächen.‘ … Rommelfanger: ‚Wir müssen Angebote schaffen und uns Optionen für die Zukunft offen halten.‘ Dass es zum Vöckenberg keine wirkliche Alternative gebe, habe das Gutachten von ‚Planquadrat‘ gezeigt. Demzufolge kommen von 13 untersuchten Flächen nur drei in Frage….’Die Wirtschaftsentwicklung ist wichtig für die Stadtentwicklung‘, betont Rommelfanger.“ Das ist unter Niveau.
Dass es eine Nachfrage nach Flächen gibt, ist doch eine Allerweltsweisheit. Das Problem dabei ist nur, dass es in den Grenzen der Stadt Witten nur noch ein begrenztes Flächenpotential gibt (gilt im Übrigen auch für Wohnbauflächen) – die Knappheit liegt bei jahrelanger wachsender Flächenvernutzung auf der Hand, weil Flächen nicht einfach neu geschaffen werden können. Zu dieser Diagnose bedurfte keines teuren Gutachtens. Selbst laut Gutachten kommen nur noch 3 Flächen in Frage, aber genau genommen nur der Vöckenberg. Und jetzt soll dieses Areal die Lösung sein, zu der es keine Alternative gebe?
Nehmen wir an, der Vöckenberg wird 2020 ausgewiesen. Dann gehe ich davon aus, dass auch diese Fläche in spätestens 2 Jahren weitgehend vollgelaufen sein wird (Wenn Brock Kehrtechnik sich dort erweitert hätte, wäre schon ca. ¼ der Fläche verbraucht gewesen: Vöckenberg ca. 183.900 qm/Quelle: Stockum wehrt sich, Brock Kehrtechnik in Bochum 46.000 qm/Quelle: WAZ). Und dann?
Dann wäre die „Option für die Zukunft“ schon am Ende und für einen kurzfristigen Effekt eine dauerhafter Schaden für die Stadt in Kauf genommen worden:
Ein Regionaler Grünzug wäre angeknabbert und dessen Lüftungsfunktion eingeschränkt, eine Freifläche wäre versiegelt und ein fruchtbarer Ackerboden zerstört worden – und eine nachhaltige Lösung für den sicherlich nach Volllaufen weiterhin existierenden, weil immer erneut auf Grund des Flächenbedarfs von Unternehmen auftretenden Flächenmangel wäre immer noch nicht erreicht. (mehr …)
Eine Mail in Sachen Klimaschutz und meine Antwort
Am 8.1.19 erhielt ich folgende Mail des Freundschaftsvereins Tczew zum Thema Klimaschutz:
Bürgerforum
Sehr geehrte Damen und Herren!
Wenige Tage vor der UN-Klimakonferenz im Dezember 2018 in Katowice hat die polnische Regierung ein neues Atomenergieprogramm veröffentlicht.
Wir, ein Verein zur Förderung der deutsch-polnischen Städtepartnerschaft zwischen Witten und Tczew, nehmen dies zum Anlass, am 12. Februar 2019 in Witten über die Frage der Energie, des Klimas und der Handlungsmöglichkeiten in der Kommune zu sprechen.
Wir bitten Sie, die VertreterInnen im Rat der Stadt Witten auf der Grundlage Ihrer Parteiprogramme und Beschlüsse die folgenden Fragen* möglichst bis zum 8. Februar zu beantworten. Wir werden die Antworten dann bei der öffentlichen Veranstaltung am 12. Februar 2019 zur Diskussion stellen.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Liedtke
Hier meine Antwort vom 9.1.19:
Hallo Peter,
anbei zum Thema Klimaschutz das Wahlprogramm des bürgerforums zur Kommunalwahl 2014**. Unter der Überschrift „Für eine gesunde Umwelt“ (S. 3) findest du auch das Stichwort Klimaschutz (Umweltschutz ist bekanntlich mehr als Klimaschutz). Allerdings gibt es kein Frau/keinen Herrn bürgerforum, sondern nur Menschen, die ein solches Programm verstehen (oder nicht) und ernst nehmen (oder nicht).
Der amtierende Vorsitzende des bürgerforums Harald Kahl schreibt in einer öffentlichen Äußerung (Newsletter auf der offiziellen homepage des bürgerforums), das Programm des bürgerforums werde grundsätzlich (?) beibehalten. Weiterhin formuliert er als Ziel einen „Luft- und Umweltschutz“. „Luftschutz“? Ob er wohl weiß, was er da geschrieben hat?
Die Beantwortung des sehr ausführlichen Fragebogens überlasse ich den im Amt befindlichen Vertretern des bürgerforums (1. Vorsitzender und/oder 2. Vorsitzender – gleichzeitig Fraktionsgeschäftsführer – und/oder Fraktionsvorsitzender und/oder stellvertretender Fraktionsvorsizender). Die Antwort würde mich interessieren.
Was mein eigenes Engagement in Sachen Klimaschutz angeht, dürfte die hinreichend aus meinem Blog/meiner hompage „www.klausriepe.de“ hervorgehen – auch als indirekte Antwort auf den Fragebogen
Noch eine Frage gestatte ich mir: Wie hat sich eigentlich der Freundschaftsverein Tczew in der Vergangenheit in Sachen Klimaschutz engagiert – das Problem ist ja nicht erst seit Katowice bekannt -, und wie denkt er dies in Zukunft zu tun? Papier ist bekanntlich geduldig.
Grüße
Klaus
*2019 Fragebogen Energie und Klima
**Programm_Bürger_Forum-2009-2014 (auch 2014 -2020!)
Ein guter und richtiger Antragsentwurf!
Am 24.1.19 wird im ASU (Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz) über die Stellungnahme der Stadt Witten zum Regionalplanentwurf abgestimmt.
Teil des Regionalplanentwurfs ist eine geplante Umwandlung des Vöckenbergs/Stockum (bisher landwirtschaftlich genutzt und zu einem Regionalen Grünzug gehörig) in ein Gewerbegebiet- und Industriegebiet.
Ich bin seit langem strikter Gegner der geplanten Umwandlung, weil damit eine nachhaltiger Schaden für die gesamte Stadt bewirkt würde. Deshalb finde ich den Antragsentwurf der Piraten gut und richtig und würde einen entsprechenden Antrag unterstützen.
Antragsentwurf Piraten: 19-01 ÄAT zur Stellungnahme der Stadt Witten zum Regionalplan Ruhr
Angemerkt sei nur noch, dass bei einer mehrheitlichen Zustimmung des Ausschusses zur Stellungnahme der Stadtverwaltung das Kind noch nicht in den Brunnen gefallen wäre. Der Regionalplan definiert einen Rahmen und ist für die kommunale Planung noch nicht verbindlich. Zu einer verbindlichen Planung würde es nur kommen, wenn die Stadt (der Ausschuss) ein Bauleitplanverfahren (Flächennutzungsplanänderung, Aufstellungsbeschluss) mit entsprechender Vorlage einleiten würde. Dann allerdings würde es ernst, heißt: Wenn diese Einleitung eines Bauleitplanverfahrens mit Mehrheit im Ausschuss durchkommen würde, würde nur noch ein Bürgerbegehren/Bürgerentscheid helfen (zum Bürgerbegehren siehe mein Beitrag „Klarstellung„/30.10.18)
Karl-Marx-Platz: Wenn’s nicht passt, wird’s passend gemacht!
Am 5.12.18 fand sich in der WAZ folgender Artikel: „Stadt Witten will Parkplatz an der Breite Straße verkaufen“: Stadt Witten will Parkplatz an der Breite Straße verkaufen
Die Denke Wittener Planer_innen ist manchmal höchst eigenartig. Beispiel: Karl-Marx-Platz. Ich wohne in der Nähe und bin froh darüber, dass der Platz neu gestaltet und aufgewertet werden soll. Für mich existiert eine klare aktuelle Platzgrenze: die Breite Straße. Das, was jenseits der Straße (städt. Parkplatz und grüne Insel) liegt, gehört nicht mehr zum Platz.
Wittener Planer_innen visionieren das ganz anders. Sie stülpen dem Areal eine alte Platzgestalt über, bei der der Platz nicht durch eine Straße zerschnitten wurde, und tun so, als sei die Straße gar nicht vorhanden. Warum? Doch wohl nur, um die geplanten Straßenrandbebauung entlang der Breite Straße (denn genau darum handelt es sich) aufzuwerten.
Aber stimmt das Konzept? Wird hier eine Baulücke geschlossen und ein Stück Stadtreparatur vollzogen, wie der Stadtbaurat behauptet? Und werden die ursprünglich zusammenhängenden Platzflächen wieder stärker miteinander verbunden? Auch noch mit einem repräsentativen Eingangsbereich und einem gepflasterten Vorplatz? Meine Antwort: Da stimmt aber auch gar nichts: (mehr …)
Eine Geschichte 2/Fortsetzung
Ergänzung 10.12.18: Mir drängt sich immer wieder der Eindruck auf, dass die ökologische Aufklärung in Witten (Stadtverwaltung, Mehrheitspolitik, aber auch Teile der sog. Opposition) leider nicht angekommen ist. Bedauerlich, dass sie auch bei der Universität Witten-Herdecke nicht angekommen zu sein scheint, die doch die Verantwortung für die Zukunft auf ihre Fahnen schreibt. Anders ist es für mich nicht verständlich, wieso die Uni die von mir unten kritisierte Fehlplanung (Parkhaus, Sondergebiet) offenbar unkritisch akzeptiert hat (siehe zur Problematik der Fehlplanung allgemein auch mein Beitrag „Implementationsdefizit„/5.12.18). „Soziale Verantwortung fördern“? Und wie ist es mit der Verantwortung gegenüber dem Planeten, der Natur und – konkret, nah und anthropozentrisch, aber legitim – gesunden Lebensverhältnissen in dieser Stadt?
Die Story ist jetzt klarer. Die Stadt Witten geht nämlich anders vor. Für sie spielen folgende Dinge keine Rolle:
1. Das genannte Wäldchen mit hoher Umweltwertigkeit. In der Planung der Stadt ist dieses zum Teil schon einem Parkhaus und einer imaginierten Uni-Entwicklung (siehe dazu aber mein Beitrag „Fehlplanung Uni jetzt im ersten Schritt beschlossen: Meine Gegenrede im Rat“/28.11.18) geopfert. Das Wäldchen existiert für die Stadt offenbar schon gar nicht mehr: Es ist schon weg geplant.
2. Soweit es den Verkauf betrifft, wird dieser scheinbar willkürlich an eine Bauleitplanung gebunden, deren Areal nur die Uni-Entwicklung, nicht die Erweiterung betrifft. Scheinbar willkürlich, weil – ich spekuliere – die Stadt bei Scheitern dieser Bauleitplanung für die Uni-Entwicklung auf das für die Erweiterung gewünschte Areal zurückgreifen will, um ein dort ursprünglich geplantes Parkhaus erneut unterzubringen. Eine Erweiterung des Unternehmens wäre dann nicht mehr möglich, und das Unternehmen wäre gekniffen (Abwanderung?).
3. Würde es doch zur Erweiterung kommen, würde diese nicht Klimaschutz und Umweltbelange (hohe Umweltwertigkeit des auf dem Areal befindlichen Teil des kleinen Wäldchens) berücksichtigen (es sei denn, das betroffene Unternehmen täte dies freiwillig), sondern auf der Basis eines uralten Bebauungsplans (Bebauungsplan 20/5. Änderung) abgewickelt, der 1989 (!) für die Erweiterung eines nicht mehr existierenden Unternehmens vorgesehen war.
Alternative (leider durch Beschlussfassung passée): Keine Fehlplanung eines Parkhaussstandorts und Sondergebiets im Unibereich, eine aktualisierte Bauleitplanung – die Erweiterungsabsichten de Unternehmens waren schon lange bekannt – im Erweiterungsbereich des Unternehmens mit Festlegung einer möglichst schonenden Eingriffstiefe und eines u.U. erforderlichen Ausgleichs. Dann hätte ein großer Teil des kleinen Wäldchens erhalten bleiben und die Unternehmenserweiterung ohne Vorbehalt planungssicher stattfinden können. (mehr …)