Endgültiges Aus für Gewerbeflächenplanungen in Stockum und Heven!
Super, es scheint geschafft zu sein! Zu Beginn der ASU-Sitzung am 3.3.16 bestätigte die Bürgermeisterin die frühere Pressemeldung vom 2.3.16 (siehe mein Beitrag „Was soll das?“/29.2.16/Aktuelle Information): Der Regionalverband Ruhr (RVR) habe ihr in einem Gespräch signalisiert, dass er dem Begehren der Stadt Witten, im neuen Regionalplan die Ausweisung von Gewerbeflächen in regionalen Grünzügen zu ermöglichen (Stockum, Heven), nicht entsprechen werde. Von der Bürgermeisterin genannte Gründe des RVR: Der Regionalplan werde darauf abzielen, den Flächenverbrauch einschränken, und die von Witten angedachten Gewerbeflächen seien zu klein.
Damit dürfte das endgültige Aus für die fragwürdigen Gewerbeflächenplanungen gekommen sein. Ein Erfolg für die Aktivistinnen und Aktivisten der Initiativen in Stockum und Heven, für die Umwelt und für die nachhaltige Entwicklung unserer Stadt!
Ich möchte mich an dieser Stelle auch persönlich bedanken bei den Aktivistinnen und Aktivisten, bei der SPD Stockum und Herrn Sander (SPD-Ratsmitglied), der zu einem wichtigen Zeitpunkt die Notbremse gezogen hat (siehe dazu mein Beitrag „Eine gute Intervention“/26.11.14), und insbesondere bei Herrn Prof. Dodt für seine akribische und fundierte fachliche Hintergundarbeit und Beratung. Möglicherweise hat diese auch zu der „harten“ Position des RVR beigetragen.
Warum ich mich persönlich bedanke? Weil ich als Politiker den Eingriff in die Grünzüge aus Überzeugung abgelehnt habe* und natürlich froh bin, durch die breite Unterstützung in der Sache auch persönlich einen Erfolg erzielt zu haben.
*siehe dazu meine Beiträge „Klare Position: Keine neuen Gewerbeflächen in Stockum und Heven!“/1.1.14; „Hände weg von den regionalen Grünzügen!“/1611.14 und „Teilerfolg, aber noch keine Entwarnung“/27.1.15)
Was soll das?
Aktuelle Information: Am 2.3.16 vermeldet die WAZ in dem Artikel „Stockum und Heven nicht im Reginalplan“, die Bürgermeisterin habe geäussert „Es sieht eher so aus, dass wir die Flächen (geplante Gewerbeflächen in Stockum und Heven im Bereich der Regionalen Grünzüge/k.r.) nicht hinein kriegen.“ Das ist tendenziell – ich bin in solchen Dingen vorsichtig – eine Entwarnung und gute Nachricht. Hoffen wir, dass es tatsächlich zu dem „Nicht-Hineinkriegen“ kommt, und hoffen wir, dass dann die Stadt ihre diesbezüglichen Planungen endgültig ad acta legt.
Ich frage mich, was das soll? Ich entnehme der WAZ vom 26.2.16, Artikel „Hevener protestieren vor dem Rathaus“, dass es am 3.3.16 (Sitzung des ASU/Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz) zu einer Bürgeraktion kommen soll. Anlass laut Artikel ein Dringlichkeitsantrag der Piraten.
→ Dringlichkeitsantrag Piraten: 16-02-10 DringlichkeitsAT Piraten Bericht über Forderungen der Stadt zum neuen Regionalplan
Laut Artikel würde der Regionalverband Ruhr (RVR) einen „neuen Flächennutzungsplan“ erstellen, bei dem es verbindlich um die „angedachten neuen Gewerbegebiete an der Pferdebachstraße in Stockum und an der Kleinherbeder Straße in Heven“ („Erdbeerfelder“) gehe.
Das ist so falsch. Erst einmal zur Klarstellung: Die Hierarchie der Planungen in NRW sieht folgende Abhängigkeiten vor:
Übergeordnet ist die Landesentwicklungsplanung, dieThema im ASU am 21.1.16 (s.u.) war. Sie gibt grob die allemeinen Rahmenbedingungen auf Landesebene vor.
Dann folgt die Regionalplanung, die tatsächlich vom RVR erstellt wird. Diese ist aber nicht strikt verbindlich für die lokale Flächennutzungsplanung (und die daraus entwickelte Bauleitplanung). (mehr …)
Im Interesse des Gemeinwohls?
Warum mein Fraktionskollege Dr.Tillmann glaubt, dass die unnötige Verzögerung von Investitionen auf dem Wickmann-Gelände im Interesse des Gemeinwohls sei, bleibt sein Geheimnis (WAZ 26.8.15: „Koalition pocht auf gleiches Recht für alle Investoren“). Ich jedenfalls habe dem Antrag von WBG/Piraten gemäß meiner Auffassung des Gemeinwohls zugestimmt, weil ich nicht einsehe:
1.: wieso eine Berufung gegen ein Verwaltungsgerichtsurteil von SPD/CDU weiter betrieben wird, obwohl das Urteil die Grundlage der Entscheidung der Mehrheit des Rates und von SPD/CDU gegen die zeitaufwändige Aufstellung eines neuen B-Plans war (Mit dieser Entscheidung sollte doch eine Beschleunigung des Verfahrens erreicht werden, oder habe ich da etwas falsch verstanden?),
und 2.: wieso parallel zu einem von vornherein durch die genannte Entscheidung zum Misserfolg verurteilten Berufungsverfahren ein auch zeitaufwändiges Rückabwicklungsverfahren von B-Plänen betrieben wird, durch das das Erreichen des mehrheitlich gemeinsam gewollten § 34 und damit des Zugangs der bereit stehenden Investoren zum Wickmann-Gelände verzögert wird.
Die Auflösung des Widerspruchs und die Beschleunigung des Verfahrens wäre durch Rücknahme der Berufung auf der Sondersitzung leicht möglich gewesen. Dazu hat sich das Bürgerbündnis von SPD/CDU leider nicht durchringen können. (mehr …)
Wickmann-Areal: Langwierige Rückentwicklung alternativlos?
In einer Stellungnahme der SPD zur Sondersitzung des Rates (Termin wahrscheinlich am 24.8.15) in der WAZ vom 14.7.15 („SPD lehnt Sondersitzung des Rates ab“)– siehe zur beantragten Sondersitzung auch mein Beitrag „Wickmann-Gelände – und kein Ende?„/14.7.15 – findet sich folgende Formulierung: „Dr. Uwe Rath, Fraktions-Vize der SPD, erinnerte daran, dass der Rat schon beschlossen habe, die Rückentwicklung der drei betroffenen Bebauungspläne einzuleiten. Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts, das die Pläne beanstandet hatte, führe kein Weg an dieser Abwicklung vorbei, wenn es auf dem Areal weiter gehen solle.“ Stimmt das? (mehr …)
Wickmann-Gelände – und kein Ende? SPD gegen Sondersitzung des Rates?
Ich hatte schon darauf hingewiesen, dass der einfachste und eleganteste Weg, mit der verfahrenen Situation beim Wickmann-Gelände in Annen zu einem Ende zu kommen, die sofortige Rücknahme eines aussichtslosen Berufungsverfahren und die damit unmittelbar eintretende Geltung des § 34 Baugesetzbuch wäre, die sowieso eine Ratsmehrheit und alle an einer schnellen Lösung Interessierten anstrebt (siehe dazu mein Beitrag „Nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird“/15.6.15).
In diese Richtung zielte eine Antrag von WBG und Piraten auf der letzten Ratssitzung, der von der GroKo abgelehnt worden ist. Einzige aus meiner Sicht nachvollziehbare Rechtfertigung für die Ablehnung: die Kurzfristigkeit der Antragstellung. Durch die Ablehnung ist die Situation entstanden, dass der Antrag erst nach 6 Monaten (Geschäftsordnung des Rates) wieder gestellt werden kann. Also: Wieder ein verfahrensbedingter Zeitverlust.
Dieses Problem haben WBG und Piraten jetzt durch die Beantragung einer Sondersitzung des Rates zu umgehen versucht. Einziger Beratungsgegenstand: Wie im genannten Antrag, nur ausführlicher. (mehr …)
Das Korn der blinden Hühner
Blinde Hühner finden auch manchmal ein Korn, heißt es. So jetzt auch WBG und Piraten. Beide Minifraktionen stellten folgenden Antrag in der Angelegenheit Wickmann-Gelände:
→Antrag WBG/Piraten „Sofortige Rücknahme des Wiederspruches zum Urteil des Verw.Gerichtes Arnsberg“: 0123_AG16_Antrag
Mit dem Zielwasser und der Orthografie hapert es wohl noch (Es lag kein Fall von Dringlichkeit* vor, und „Wiederspruch“ wird natürlich korrekt „Widerspruch“ geschrieben), aber die Zielrichtung des Antrags ist für mich plausibel. Mein Freund prawda dazu schrieb kürzlich in einem Online-Kommentar (WAZ):
„Immer diese halb informierten Besserwissereien, p.s.a.. Wie sieht die aktuelle Lage aus? Nach Beschluss des Rates, den B-Plan 216 etc. aufzuheben, wird eine Berufung – wenn sie denn jemals eine minimale Chance gehabt hätte – keiner Chance mehr haben. Das Festhalten an der Berufung produziert nur überflüssige Kosten. Da aber nach dem Mehrheitswillen des Rates durch die Aufhebung – langwierig und nach Aussage des Baudezernenten ca. 1 1/2 Jahre bis zum Abschluss – eh nur das Ergebnis § 34 erreicht werden soll, ist eigentlich nicht einzusehen, wieso durch Rücknahme der Berufung nicht schneller das gewünschte Ziel angestrebt wird. Planungsrechtliche Instrumente zur Vermeidung von Zentrenschädlichkeit gibt es auch im Rahmen des § 34, eine Einigung von Stadt und Investoren und der Investoren untereinander über Verhandlungen ist auf jeden Fall wünschenswert – ob später oder bald -, und Schadenersatzansprüche dürften bei einer einvernehmlichen Einigung vom Tisch sein.“ (mehr …)
Taktiererei zu Lasten der Bürger? Die „GroKo“
Auch schwer erträglich war die Auseinandersetzung um den Antrag von SPD und CDU („GroKo“ oder neuerdings „Bürgerbündnis“) zur Angelegenheit Wickmanngelände:
→ Antrag SPD/CDU Wickmanngelände: 0118_AG16_Antrag
→ ergänzend: Schreiben Ostermann (auf Wunsch von Herrn Rolf Ostermann habe ich das instruktive Schreiben am 17.12.20 aus meinen Uploads entfernt, könnte es aber nach Kontakt mit mir zur Verfügung stellen)
Was mag nur in diese Fraktionen gefahren sein, einen solchen Antrag zu stellen? Ich kann mir nur einen Reim darauf machen, dass es um die Retourkutsche zu einer Beauftragung des Rechnungsprüfungsamts durch die Bürgermeisterin ging:
→ Vorlage des Rechnungsprüfungsamts 0218_V_16_Vorlage_des_Rechnungspruefungsamtes
→ Prüfbericht vom 23.2.15 0218_V_16_Pruefbericht_vom_23_02_2015
→ Stellungnahme der Verwaltung 0218_V_16_Stellungnahme_der_Verwaltung_vom_12_03_2015
Aber was soll die Retourkutsche? (mehr …)
Nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird
Wenn mensch den Verlautbarungen der Wittener planenden Verwaltung im ASU in Zusammenhang der Beschlüsse zur Aufhebung der B-Pläne „Wickmann-Areal“ durch eine Ratsmehrheit Glauben schenkt (die WAZ berichtet am 13.6.15: „Wickmann: Neue Anfrage für Elektro-Fachmarkt“ und „Wickmann: Viele wollen investieren“), ist bei einer Entwicklung des Wickmann-Areals nach § 34 Baugesetzbuch das Planungschaos vorprogrammiert:
– Eine wirksame Steuerung sei nicht mehr gegeben;
– Einschränkungen von Genehmigungen seien nur noch durch die Berücksichtigung der Umgebungsbebauung möglich;
– Es drohe die Explosion des Flächenangebots von Einzelhandel in Höhe von über 10.000 qm wegen vorliegender Bauanträge und Bauvoranfragen (nicht -anträge, wie es immer wieder heißt). Die Gefahr einer Schädigung der Innenstadt durch konkurrierende Nutzungen sei akut.
Stimmt das? Sehen wir uns den § 34 genauer an:
→ § 34 Baugesetzbuch: § 34_BauGB
Keine Steuerungsmöglichkeiten? Kann ich nicht lesen? (mehr …)
Manche lernen’s nie
Im Zusammenhang der Problematik Wickmann-Gelände Annen (Verwaltungsgerichtsurteil, nicht gültiger B-Plan, weiteres Verfahren) reitet die Fraktionsvorsitzende der Grünen Frau Legel-Wood darauf herum, mensch könne das Problem durch „heilen“ des alten B-Plans 216 lösen.
Wie stellt sich die gute Frau das eigentlich vor (wenn sie sich überhaupt etwas vorstellt und nicht nur den Terminus „heilen“ so schön findet)?
Das zentrale Argument des Verwaltungsgerichts war nicht ein Beurkundungsmangel, sondern die nicht nachvollziehbare Zentrenabgrenzung in Annen.
Der B-Plan 216 vollzieht aber gerade die inkriminierte Zentrenabgrenzung.
Wie also „heilen“? Indem ich dem Urteil des Verwaltungsgerichts folge und eine neue, dem Urteil entsprechende und plausible Zentrenabgrenzung vornehme? Das geht aber nicht in den Grenzen des B-Plans 216 und setzt dessen Außerkraftsetzung/Aufhebung voraus, und genau das ist das von einer Mehrheit des Rates im Augenblick bevorzugte Verfahren.
Die Fehler sind in der Vergangenheit gemacht worden, das Verwaltungsgericht hat sie deutlich gemacht. Zu „heilen“ ist da nichts. Das sollte auch bei Frau Legel-Wood endlich ankommen.
Gefahren?
Ein führendes Mitglied der Verwaltung meinte mir auf einer jüngst zurück liegenden Gremiensitzung vorhalten zu müssen, mein Hinweis auf das im neuen „Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Witten“ diagnostizierte deutliche Defizit in Hinblick auf Elektronik-/Multimediaangebote und mein in diesem Zusammenhang vorgetragenes Argument, wenn denn über Jahre die von der Verwaltung gewünschten Standorte für eine Überwindung des Defizits von Investoren nicht angenommen würden, müssten vielleicht auch andere, aus Sicht der Verwaltung nicht optimale Standorte – aktuell ging es um das Annener Wickmann-Gelände und Berlet – in Betracht gezogen werden, sei gefährlich.
→ Evaluierung und Fortschreibung des Masterplans Witten/Junker und Kruse: Absatzwirtschaftliche Entwicklungsspielräume Absatzwirtschaftliche Entwicklungsspielräume
„Gefährlich“ scheint mir überzogen. Angemessener wäre aus meiner Sicht: Mit Risiken verbunden. Was diese betrifft, möchte ich aber fest halten: Keine Standortentscheidung ist ohne Risiken, selbst keine Entscheidung. Heißt: Wenn ich mich für einen vielleicht gemessen an meinem Konzept nicht optimalen Standort entscheide, gehe ich sicherlich ein Risiko ein. Wenn ich mich aber starr an meinen gewünschten Standorten orientiere, gehe ich, wenn sich für diese Standorte keine Investoren finden, das Risiko ein, das Defizit nie überwinden zu können. (mehr …)