Farbe bekennen!
Am 21.6.19 stellen die Herren Dr. Kurt Martin Schmelzer (Fraktionsvorsitzender) und Harald Kahl (Ratsmitglied) im Namen der Fraktion bürgerforum folgenden Antrag: Änderungsantrag zum Antrag Grüne Klimanotstand
Ich werde diesem Antrag als Ratsmitglied nicht zustimmen, weil ich ihn für kontraproduktiv halte. Warum? Sehen wir uns Beschlussvorschlag und Begründung des Antrags genauer an.
– Formal: Der Antrag ist als Änderungsantrag deklariert, ist aber tatsächlich ein selbständiger Antrag. Als solcher steht er in Konkurrenz zu den Anträgen der Grünen und/oder der Piraten. Ich habe in meinen Beiträgen „Klimanotstand!„/11.6.19 und „Klimanotstand! – Nachschlag“/14.6.19 schon deutlich gemacht, dass ich beide Anträge unterstützen kann. In der Sache brauche ich keinen Zusatzantrag.
Inhaltlich:
– Mit dem Antrag soll der Rat die „Intentionen der Ausrufung des Klimanotstands“ „unterstützen“. „Intentionen“, „Ausrufung“, „Unterstützen“? Was soll das? Welche Intentionen sollen da und wie „unterstützt“ werden, und wer soll den Klimanotstand „ausrufen“? Etwa die Feuerwehr (Scherz beiseite)? Und soll er überhaupt ausgerufen oder nur seine „Intentionen“ unterstützt werden? Das alles verunklart die Formulierung.
Wenn denn nicht nur die „Intentionen“, sondern die Ausrufung des Klimanotstands unterstützt werden soll – was ich für richtig halte -, ist das einzige legitimierte und im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung zuständige Gremium, das in diesem Zusammenhang für die Verwaltung verbindliche und Verwaltungsmaßnahmen einleitende Beschlüsse fassen kann, der Rat der Stadt Witten. Angesichts der Dringlichkeit des Problems sollte er dies auch schleunigst tun, wenn sich eine entsprechende Mehrheit findet. Und wenn sich keine findet, sind diejenigen, die eine Mehrheit verhindern, für das Unterbleiben der Maßnahmen und die dann eintretenden Schäden politisch verantwortlich. Die Formulierung der Antragsteller ist leider z.B. gemessen am Antrag der Grünen reines Wischwaschi. (mehr …)
Europawahl – Witten: Grünste Stadt im Revier?
Natürlich ist das grüne Ergebnis sowohl bundesweit bei den Europawahlen wie auch in Witten beachtlich. Es zeigt zweierlei: dass Sachthemen, für die Grünen – im Bund, Land und auch in Witten – stehen sollten (Klimaschutz etc.) für Wähler_innen zunehmend wichtiger geworden sind, und dass die unsägliche Wurschtelei der sog. Volksparteien (CDU, SPD) von den Wähler_innen immer weniger goutiert wird.
Den Wittener Grünen würde ich allerdings empfehlen, die Bodenhaftung und den Realitätsbezug nicht zu verlieren. Erstens ist das besonders gute Ergebnis in Witten im Revier nichts Neues. Schon 1994 hatten die Wittener Grünen mit ca. 8.300 Stimmen bei der damaligen Kommunalwahl die Spitze im grünen Revierrankung erreicht. Zweitens sind derartige Ergebnisse bei den Grünen extrem volatil. Denn 1999 lagen die Wittener Grünen dann bei ca. 2.800 Stimmen – der Absturz nach Beginn der rot-grünen Koalition unter Schröder (siehe dazu mein Beitrag „Nichts ohn‘ Ursach – wie die Wittener seit 1994 ihre Selbstverwaltung gewählt haben“/14.4.13)!
Heißt: Dass Ergebnis der Wittener Grünen ist absolut abhängig von drei Faktoren: der Performance konkurrierender Parteien (dies gilt auch für die kommunale Ebene), dem Bundestrend und der Leistung der Grünen in Regierungsverantwortung, wenn gegeben (s. Rot-grün im Bund nach 1998 und Rot-grün in NRW).
Hinzu kommt die bei genauerem Hinsehen fehlende politische Substanz der Wittener Grünen, was die grünen Kernthemen anbetrifft (Das mag übrigens der Hintergund sein, warum die Wittener Grünen am 26.5.19 das Spitzenergebnis ungläubig zur Kenntnis genommen haben: WAZ Online 27.5.19). (mehr …)
Abschaffung der Stichwahl bei den Bürgermeister_innen-Wahlen: Eine undemokratische Trickserei
Jetzt hat Schwarz-Gelb den Wegfall der Stichwahl bei den Bürgermeister_innen-Wahlen also mit schwachen Argumenten (Kostenersparnis, geringe Wahlbeteiligung) durchgedrückt. Warum schwache Argumente? Die geringere Wahlbeteiligung ist längst empirisch widerlegt, und die Kostenersparnis wiegt den Schaden für die Demokratie – heißt für die bei der Wahl engagierten Wähler_innen – nicht auf (siehe zu diesem Thema auch mein Beitrag „Abschaffung der Stichwahl undemokratisch“/19.2.19).
Dieser Schaden lässt sich leicht darstellen. Nehmen wir an, im ersten Wahlgang treten drei Kandidat_innen an. Kandidat_in 1 bekommt 40% der Stimmen, Kandidat_innen 2 und 3 jeweils 30%. Ohne Stichwahl wäre die Kandidatin/der Kandidat mit 40% der Stimmen gewählt, und 60% der Stimmen wären „im Papierkorb“ gelandet. Mit Stichwahl hätten die Kandidat_innen 2 und 3 die Chance, sich für eine Stichwahlkandidatur zu einigen und ihr Stimmenpotential in die Waagschale zu werfen. Die Chance eines Gewinns der Wahl gegen Kandidat_in 1 wäre erheblich (zwischen 41 und 60%), und 60% der Stimmen wären nicht „verloren“.
Mir ist nicht klar, was Schwarz-Gelb (Landesregierung, Landtagsmehrheit) bei dieser Trickserei getrieben hat. Es gibt bekanntlich positive und negative Alleinstellungsmerkmale (Witten kann, was negative Alleinstellungmerkmale betrifft, ein Lied davon singen. Nur ein Stichwort: Hochsteuerstadt). Bei der Abschaffung der Stichwahl hat es NRW nun glorreicherweise zu einem negativen Alleinstellungsmerkmal geschafft, denn NRW ist jetzt das einzige Land ohne Stichwahl.
SPD und Grüne haben eine Verfassungsklage angekündigt. Ich glaube, dass dieser richtige und begrüßenswerte Versuch einer Korrektur gute Chancen hat, denn wenn es wichtig sein soll, Minifraktionen in Räten zuzulassen, um keine Wählerstimme auszuschließen, um wie viel wichtiger ist es dann erst, bei einer Bürgermeister_inne-Wahl keine potentielle alternative Mehrheit gegenüber einem ersten Wahlgang (und die entsprechenden Wähler_innen-Stimmen) auszuschließen.
Streit um Stichwahl in Witten?
Angesichts der Einlassungen Wittener Kommulpolitiker_innen drängt sich mir manchmal der Verdacht auf, dass diese Witten für den Nabel der Welt halten. So auch im Zusammenhang mit der Auseinandersetzung um die Stichwahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters (siehe dazu den WAZ-Artikel „Streit um Stichwahl auch in Witten“ vom 22.2.19: SPD Witten will an der Bürgermeister-Stichwahl festhalten).
Natürlich geht es bei dieser Auseinandersetzung nicht um eine Wittener Problematik (Wittener Wahlergebnisse und -beteiligung), sondern um eine landesweite Angelegenheit. Und da mögen die Verhältnisse in anderen Städten und Gemeinden andere sein als in Witten (siehe dazu mein Beitrag „Abschaffung der Stichwahl undemokratisch!“/19.2.19/Begründung der Kampagnenbeteiligung von Mehr Demokratie).
Was Witten anbetrifft, sei mir an dieser Stelle der Hinweis erlaubt, dass die Stichwahl 2015 zur Bürgermeisterin/zum Bürgermeister für die amtierende Bürgermeisterin mit folgendem Ergebnis endete (in Ergänzung zu den WAZ-Angaben): Von 79.614 Wahlberechtigten haben 16.058 Frau Leidemann gewählt, also ganze 20%.
Die Antwort auf die Frage, wie repräsentativ ein solches Ergebnis ist, sei jeder/jedem selbst überlassen. Wie schreibt Herr Kopps richtigerweise in der WAZ (Kommentar WAZ 22.2.19): „Auf die Kandidaten kommt’s an“.
Abschaffung der Stichwahl undemokratisch!
Am 19.2.19 fragt die WAZ die Fraktionen zu ihrer Position zur Stichwahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters 2020:
An Ihre Fraktion im Wittener Rathaus
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,
Die schwarz-gelbe Landesregierung will mit ihrer Mehrheit NRW-Landtag die kommunale Bürgermeister-Stichwahl 2020 abschaffen. Für diesen Fall hat die SPD-Oppostion im Landtag eine Verfassungsklage angekündigt. 1994 hatte die SPD diese Stichwahl eingeführt, 2007 hatte die Schwarz-Gelb sie abgeschafft, 2011 hatte sie Rot-Grün wieder eingeführt.
Ich bitte Ihre Fraktion um eine kurze Stellungnahme:
Wie stehen Sie zum Plan der Landesregierung und zur angekündigten Klage dagegen?
Welche Folgen hätte aus Ihrer Sicht die Frage Stichwahl oder nicht bei der BM-Wahl 2020 bezüglich …
– der Frage, wessen Wahlchancen sich dadurch in Witten verbessern
– taktischer Überlegungen Ihrer Partei bzw. anderer Parteien in Witten bei der Kandidatenaufstellung (auch, ob Sie überhaupt einen eigenen Kandidaten aufstellen),
– möglicher Wahl-Koalitionen im Vorfeld bzw. Wahl-Empfehlungen bei einer Stichwahl
Bitte schicken Sie mir, so möglich, eine – gerne auch sehr kurze – schriftliche Stellungnahme bis Donnerstag, 21.2., 12 Uhr. Am Mittwoch bin ich nicht in der Redaktion.
Mit freundlichen Grüßen
Johannes Kopps
WAZ/WR-Redaktion
Bahnhofstr. 62
58452 Witten
Hier meine Antwort und Position, die ich auch der Fraktion bürgerforum übermittelt habe:
Ich lehne den Plan der Landesregierung ab und würde eine angekündigte Klage unterstützen.
Die Stichwahl ist die einzige Möglichkeit, mit den Stimmen z.B. der/des Drittplatzierten die Wahl (durch Wahlempfehlung oder nicht) zu beeinflussen und diese Stimmen nicht unter den Tisch fallen zu lassen. Insofern halte ich die Stichwahl für demokratischer als deren Wegfall.
Wahlchancen lassen sich deshalb nicht kalkulieren, weil diese sehr stark durch die jeweilige kandidierende Persönlichkeit beeinflusst werden.
Ich habe schon den Online-Aufruf von Mehr Demokratie NRW unterstützt:
„Breites Bündnis für die Stichwahl (mehr …)
Eine Stadt für Mensch und Natur: Zusammenhängende Frischluftschneisen erhalten!
Am 15.1.19 finde ich in der WAZ (überörtlich) folgenden Artikel: „Das Ruhrgebiet soll grüner werden“ Das Ruhrgebiet soll grüner werden
Hier als Auszug aus dem Artikel das Statement der NRW-Umweltministerin Ursula Heinen-Esser (CDU):
„Heinen-Esser forderte im Gespräch mit dieser Zeitung ‚mehr Grün für das Ruhrgebiet‘. Neue Gewerbegebiete müssten vorrangig auf bestehenden Brachflächen entstehen. Sie hob zudem die Bedeutung einer funktionierenden grünen Infrastruktur als zentralen Standortfaktor im Wettbewerb der Regionen hervor: ‚Neue Fachkräfte kann man heutzutage nicht in eine zubetonierte Landschaft locken‘, sagte Heiner-Esser. Angesichts der durch Klimawandel ausgelösten dramatischen Veränderungen mit Hitzewellen im Sommer und Starkregenereignissen sei es zudem entscheidend, in dicht besiedelten Ballungsräumen wie dem Ruhrgebiet deutlicher als bisher zusammenhängende Frischluftschneisen auszuweisen. ‚In den Städten liegt die Nachttemperatur im Sommer bis zu 10 Grad höher als im Umland. Da müssen wir dringend gegensteuern‘ warnte Heinen-Esser.“
Wer hätte das von einer CDU-Umweltministerin erwartet? Mehr Grün für das Ruhrgebiet u.a. gegen die schädlichen Folgen des Klimawandels! Funktionierende grüne Infrastruktur als zentraler Standortfaktor im Wettbewerb der Regionen! Das ist gut und richtig. Die Frage ist dann, ob das Gute und Richtige auch zur verbindlichen Leitlinie der Landespolitik wird und unten, z.B. in den Kommunen, ankommt.
Werden Position und Forderung ernst genommen, müsste das Land alles daran setzen, die Regionalplanung und die Stadt Witten daran zu hindern, den Vöckenberg/Stockum (Regionaler Grünzug, Frischluftschneise!) in ein Industrie- und Gewerbegebiet umzuwandeln.
Und würden Position und Forderung unten ankommen, müsste die Wittener CDU eigentlich wissen, was sie zu tun hat: nämlich die Umwandlung des Vöckenbergs ablehnen. Die Stockumer CDU weiß das schon: Sie hat sich schon klar gegen die Umwandlung positioniert. Die Stockumer SPD übrigens auch (Was die SPD angeht, verweise ich auf meine Beitrag „Impementationsdefizit„/5.12.18).
Die/der „Mandatierte“* wird’s richten?/Eine Antwort auf eine private Mail
Der Adressat des folgenden Beitrags besteht darauf, dass seine Mail, auf die mein Beitrag antwortet, privat bleiben soll. Soll sie. Da es sich aber um ein allgemeines Problem von oppositioneller Kommunalpolitik handelt, sei meine Antwort im Folgenden veröffentlicht.
Antwort:
Was die Arbeitsteilung zwischen „Mandatierten“ und „zivilgesellschaftlichen Organisationen“ anbetrifft, sehe ich die Sache anders als Du. Ein „Mandat“ beinhaltet den Auftrag, im Rahmen einer klar umrissenen Funktion im politischen System, z.B. einer Ausschuss- und Ratsmitgliedschaft**, tätig zu sein***. In jeder anderen Hinsicht ist eine „Mandatierte/ein Mandatierter“ ein/e Bürger_in wie alle anderen: engagiert oder weniger engagiert.
Meint: Auch „zivilgesellschaftliche Organisationen“ bestehen für mich aus Bürger_innen (z.B. Bürger_innen der Stadt Witten), die die Pflicht haben, sich über den speziellen Organisationszweck einer „zivilgesellschaftlichen Organisation“ hinaus aktiv politisch zu engagieren.
Andernfalls führt das bei Bürger_innen und „zivilgesellschaftlichen Oragnisationen“ zu einer Zuschauerhaltung, die von einer/m „Mandatierten“, der sich in der Opposition befindet, verlangt, was sie/er nicht leisten kann: z.B. durch bloße gremienbezogene Rhetorik vom politischen Mainstream nicht gewünschte Forderungen durchzusetzen. „Der/die ‚Mandatierte‘ wird’s schon richten“ funktioniert nicht. Kommunale Demokratie funktioniert so auch nicht. (mehr …)
Eine Mail in Sachen Klimaschutz und meine Antwort
Am 8.1.19 erhielt ich folgende Mail des Freundschaftsvereins Tczew zum Thema Klimaschutz:
Bürgerforum
Sehr geehrte Damen und Herren!
Wenige Tage vor der UN-Klimakonferenz im Dezember 2018 in Katowice hat die polnische Regierung ein neues Atomenergieprogramm veröffentlicht.
Wir, ein Verein zur Förderung der deutsch-polnischen Städtepartnerschaft zwischen Witten und Tczew, nehmen dies zum Anlass, am 12. Februar 2019 in Witten über die Frage der Energie, des Klimas und der Handlungsmöglichkeiten in der Kommune zu sprechen.
Wir bitten Sie, die VertreterInnen im Rat der Stadt Witten auf der Grundlage Ihrer Parteiprogramme und Beschlüsse die folgenden Fragen* möglichst bis zum 8. Februar zu beantworten. Wir werden die Antworten dann bei der öffentlichen Veranstaltung am 12. Februar 2019 zur Diskussion stellen.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Liedtke
Hier meine Antwort vom 9.1.19:
Hallo Peter,
anbei zum Thema Klimaschutz das Wahlprogramm des bürgerforums zur Kommunalwahl 2014**. Unter der Überschrift „Für eine gesunde Umwelt“ (S. 3) findest du auch das Stichwort Klimaschutz (Umweltschutz ist bekanntlich mehr als Klimaschutz). Allerdings gibt es kein Frau/keinen Herrn bürgerforum, sondern nur Menschen, die ein solches Programm verstehen (oder nicht) und ernst nehmen (oder nicht).
Der amtierende Vorsitzende des bürgerforums Harald Kahl schreibt in einer öffentlichen Äußerung (Newsletter auf der offiziellen homepage des bürgerforums), das Programm des bürgerforums werde grundsätzlich (?) beibehalten. Weiterhin formuliert er als Ziel einen „Luft- und Umweltschutz“. „Luftschutz“? Ob er wohl weiß, was er da geschrieben hat?
Die Beantwortung des sehr ausführlichen Fragebogens überlasse ich den im Amt befindlichen Vertretern des bürgerforums (1. Vorsitzender und/oder 2. Vorsitzender – gleichzeitig Fraktionsgeschäftsführer – und/oder Fraktionsvorsitzender und/oder stellvertretender Fraktionsvorsizender). Die Antwort würde mich interessieren.
Was mein eigenes Engagement in Sachen Klimaschutz angeht, dürfte die hinreichend aus meinem Blog/meiner hompage „www.klausriepe.de“ hervorgehen – auch als indirekte Antwort auf den Fragebogen
Noch eine Frage gestatte ich mir: Wie hat sich eigentlich der Freundschaftsverein Tczew in der Vergangenheit in Sachen Klimaschutz engagiert – das Problem ist ja nicht erst seit Katowice bekannt -, und wie denkt er dies in Zukunft zu tun? Papier ist bekanntlich geduldig.
Grüße
Klaus
*2019 Fragebogen Energie und Klima
**Programm_Bürger_Forum-2009-2014 (auch 2014 -2020!)
„Sonderbeiträge“ von Ratsmitgliedern an Parteien oder Wählergemeinschaften – Was ist davon zu halten 2?
Aus gegebenem Anlass möchte ich noch einmal auf meinen Beitrag zur „Sonderbeiträgen“ vom 5.1.16 verweisen. Die Abzocke von „Sonderbeiträgen“ von Mandatsträgern durch Parteien oder Wählergemeinschaften (Stichwort: Indirekte Parteienfinanzierung) scheint mir nicht sehr „moralisch“ zu sein – im Gegenteil. Ergänzt sei noch, dass bei Kommunalwahlen keine Listenwahl, sondern Persönlichkeitswahl stattfindet, heißt: Wenn die kandidierenden Personen keine für Ratsmandate hinreichenden Ergebnisse erzielen, nutzt die ganze glorreiche Liste nichts.
Beispiele sind die im Rat der Stadt Witten vertretenen Minifraktionen (2 Ratsmitglieder), die nur durch ein Überhangmandat Fraktionsstärke erlangt haben. Ohne dieses würden sie nur mit jeweils einem Ratsmitglied (und ohne Vertetung in den Ausschüssen) im Rat vertreten sein. Das Überhangmandat verdanken sie übrigens dem guten Abschneiden der SPD in den Wahlbezirken (alle Direktmandate).
5.1.16:
Zitat aus Wikipedia/Mandatsträgerbeitrag:
„Mandatsträgerbeiträge (auch Mandatsträgerabgaben, in Österreich Parteisteuern genannt) sind regelmäßige Zahlungen von Mandatsträgern (Abgeordnete, hauptamtlichen Politiker wie z. B. Bürgermeister, Aufsichtsratsmandatsinhaber etc.) an die Parteien und Gewerkschaften, die sie für die jeweiligen Aufgaben nominiert haben. Die Mandatsträgerabgaben sind formell freiwillig, ein Rechtsanspruch der Parteien und Gewerkschaften besteht nicht. Jedoch riskiert der Mandatsträger nicht wieder nominiert zu werden, wenn er sich der Zahlung verweigert ….“
In vielen Satzungen von Parteien und Wählergemeinschaften finden sich Regelungen über sog. Sonderbeiträge, die auch von kommunalen Mandatsträgern neben den normalen Mitgliedsbeiträgen an die jeweiligen Organisationen abgeführt werden sollen. Was ist davon zu halten?
Nach geltender Rechtsprechung sind „Sonderbeiträge“ grundsätzlich freiwillig, egal, was in irgendwelchen Partei- oder Wählergemeinschaftssatzungen steht.
Hintergrund ist, dass in der Vergangenheit wegen Nichtzahlung von Parteien Ausschlussverfahren in Gang gesetzt worden sind. Gegen damit verbundene Ausschlüsse ist von den Betroffenen mit regelmäßigem Erfolg geklagt worden. Einziges Sanktionsmittel gegen Nichtzahlung ist daher nach einhelliger Empfehlung aller kommunalpolitischen Vereinigungen die Nichtwiederaufstellung bei der nächsten Wahl. (mehr …)
Fehlentwicklung 3: Magische Ausstrahlungskraft des Namens
Leider grassiert insbesondere bei Wählergemeinschaften, die nicht vom Licht überörtlich organisierter politischer Formationen zehren (oder unter deren Schatten leiden: Stichwort „Krise der Volksparteien“), häufig die Illusion, der Name der jeweiligen Organisation habe gleichsam eine magische Ausstrahlungskraft.
Dabei spielt gerade bei Wählergemeinschaften (siehe dazu meine Beiträge „Chancen einer Wählergemeinschaft …“/4.12.13, „Ins Stammbuch geschrieben„/29.12.13 und „Ins Stammbuch II …„/11.1.14) das politische Standing der einzelnen Kandidat_innen vor Ort eine entscheidende Rolle für das Wahlergebnis, das sich aus Persönlichkeitswahlen in den Wahlbezirken zusammen setzt. Das wird belegt in meinen Beiträgen „Nichts ohn‘ Ursach …“ (siehe mein Beitrag Fehlentwicklung 1) und „Wahlergebnisse Kommunalwahl 2014 vorläufige Einschätzung“/30.9.14, speziell in der Ergebnisliste der Wählergemeinschaft bürgerforum in den Wahlbezirken bei den Wahlen 2009/2014 (Ergebnisliste Kommunalwahlergebnisse bürgerforum 2014 und Flyer mit Kandidat_innen in den Wahlbezirken buergerforum_flyer_2014_web). (mehr …)