„Es erben sich Gesetz und Rechte // Wie eine ew’ge Krankheit fort; // Sie schleppen von Geschlecht sich zum Geschlechte // und rücken sacht von Ort zu Ort. // Vernunft wird Unsinn, Wohltat Plage; // Weh dir, dass du ein Enkel bist! // Vom Rechte, das mit uns geboren ist, // Von dem ist leider! nie die Frage.“ – Faust I, Vers 1972 ff. / Mephistopheles
Im Vorbericht des Haushaltsplanentwurfs 2019/20 findet sich die Prognose für die Personal- und Versorgungsaufwendungen von 2018 bis 2023 (Haushaltsplanentwurf 2019 2020 Personal- und Versorgungsaufwendungen).
Von 2018 (74.260.000 €) bis 2023 (80.017.000 €) prognostiziert der Kämmerer einschließlich Versorgungsaufwendungen* eine Steigerung von 5.257.000 €, ohne Versorgungsaufwendungen von 2018 (67.305.000 €) bis 2013 (76.034.000 €) eine Steigerung von 8.729.000 €. Abgesehen davon, dass schon die Personalaufwendungen 2018 bedeutend sind, ist die Steigerung bis 2023, also im Laufe von 5 Jahren, wahrhaft erstaunlich. Denn die Steigerungen vollziehen sich bei insgesamt gegenüber 2012 nur leicht erhöhtem Personal** (2012: 1130,48, 2018: 1168,72; bis 2016 – 1126,87! – absolut vermindert).
Verständlich wird das aus meiner Sicht nur, wenn mensch berücksichtigt, dass im Öffentlichen Dienst automatisch Gehaltserhöhungen abhängig von Lebensalter vollzogen werden (noch unabhängig von Beförderungen, die auch zu Buche schlagen; die Wittener Stadtverwaltung ist eine Verwaltung mit einem hohen Altersdurchschnitt und damit „teuer“), und regelmäßig großzügige Tarifabschlüsse die Gehälter (und damit im Nachgang die Beamtenbesoldung mit den entsprechenden Versorgungsaufwendungen) erhöhen. Die speziellen Begründungen des Kämmerers (KiTa etc.) scheinen mir dagegen nachrangig zu sein.
Bleibt wieder festzuhalten, dass der Wittener Steuerzahler die überteuerte Wittener Verwaltung (s. dazu meine Beiträge „Abgerockt? Abgerockt.“/11.9.17 und „Gefährliches Spiel“/12.9.17) alimentieren muss, und dass das Geld für andere Zwecke (bürgernahe Dienstleistungen, Infrastruktursanierung und -erneuerung, Schuldenabbau) nicht mehr zur Verfügung steht. Nur: Zu einer ineffizienten, wenig servicefreundlichen und „teuren“ Verwaltung gehören Bürger_innen, die sich diese Verwaltung gefallen lassen. Wie heißt es doch so schön: Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt.
*Versorgungsaufwendungen 2018: 7.027.000 €, 2023: 13.968.000; Steigerung: 6.941.000 €.
**Immerhin ca. 42 Stellen. Wenn das so weiter geht ….
Bei der Entwicklung mancher kommunalen politischen Formationen hat mensch den Eindruck, dass auf Grund von Inkompetenz bei endemischer Schlaumeierei* und politischem Desinteresse für ihre Umwelt die poltitische „Praxis“ auf den Spruch schrumpft „Wenn ich nicht mehr weiter weiß, bild ich einen Arbeitskreis“. Diese „Arbeits“-Kreise sind dann meist nur auf den eigenen Laden orientiert und reine Gesprächs-, böse formuliert: Schwatzkreise.
Aber mensch kennt sich, sieht sich (oder auch nicht) und trinkt Kaffee miteinander (oder Tee, manchmal auch Drinks) – und will natürlich ganz viel Gutes für die Stadt tun, nur möglichst ohne Tun. Dabei wären konkretes Engagement für die Lösung realer Probleme der Stadt dringend notwendig, um „weiter zu wissen“ und etwas zu lernen.
Skurril ist aus meiner Sicht, dass Selbstbewusstsein und Selbstbeweihräucherung solcher Formationen meist enorm sind: häufig verbunden mit der Vorstellung, die Menschen müssten ihnen hinterher laufen** – wegen der Schönheit der Beteiligten, des Namens der Organisation oder der jeweiligen außerpolitischen beruflichen Qualifikation der Organisationsmitglieder?
Um so größer dann die Enttäuschung, wenn die Umwelt die Bemühung bei Wahlen (Kandidieren!) nicht so anerkennt, wie mensch sich das ausphantasiert hat. Ich hatte in einem zurückliegenden Beitrag „Nichts ohn´ Ursach – wie die Wittener seit 1994 ihre Selbstverwaltung gewählt haben“/14.4.13 schon einmal Wahlen als „Narzissmuskiller“ bezeichnet. (mehr …)
Ich bin jetzt 24 Jahre (seit 1989 mit 5järiger Unterbrechung von 1999 – 2004) in unterschiedlichen politischen Konstellationen (Grüne, Die Unabhängigen, WBG, bürgerforum) mal erfolgreich, mal weniger erfolgreich Ratsmitglied (siehe dazu auch mein Beitrag „Warum dieser Blog„/20.11.13), und manche vermeidbaren, aber leider stur wiederholten Fehlentwicklungen von politischen Formationen nerven mich langsam – insbesondere, weil sie auf eine personelle und materielle Ressourcenverschwendung hinauslaufen (siehe dazu auch mein Beitrag „Kein Lichtblick? Thesen …„/11.8.14).
Als über die Jahre Leidgeplagter erlaube ich mir in den folgenden Beiträgen einige polemische Anmerkungen zu den Fehlentwicklungen, selbst wenn ich der/dem einen oder anderen auf die Füße treten sollte. Nur aufmunterndes und wohlfeiles Lob ist auch in der Politik – in diesem Fall Kommunalpolitik – nicht hilfreich.
Am 3.11.18 titelt die WAZ: „Wittens Kämmerer legt ausgeglichenen Haushalt für 2019 vor“ Wittens Kämmerer legt ausgeglichenen Haushalt für 2019 vor (Eigentlich müsste es richtig heißen „Haushaltsplanentwurf für die Jahre 2019/20“, weil es sich um einen Doppelhaushalt handelt).
Tatsächlich stehen im Haushaltsplanentwurf 2019/20 für das Jahr 2018 Einnahmen in Höhe von 297.151.331 € Ausgaben von 296.993.886 € gegenüber. Damit ergibt sich ein Plus von 157.445 € (Quelle: Vorbericht Haushaltsplanentwurf 2019/20, S. 2). Immerhin ein knappes Plus.
Der Haken besteht darin, dass dieses Plus nur durch einen Zuschuss aus dem Stärkungspakt des Landes von 4.083.000 € (Vorbericht S. 3) zustande kommt. Rechnet mensch diesen Zuschuss ab, würde sich für 2018 ein Minus (Defizit) von 3.925.555 ergeben.
Für das Jahr 2019 liegen die Einnahmen bei 296.903.027 € und die Ausgaben bei 296.729.728 € mit einem Plus von 173.299 €. Macht mensch auch hier die obige Rechnung auf (Zuschuss Stärkungspakt: 2.651.000 €), ergibt sich ein Minus (Defizit) von 2.477.701 €.*
Von einem Haushaltsausgleich aus eigener Kraft ist Witten also noch weit entfernt. Die finanzielle Lage der Stadt ist immer noch ganz dünnes Eis** und deshalb mit Sicherheit kein Anlass für politische Frühlingsgefühle bei neuen Ausgaben. Ich bin gespannt, wie sich die Kommunalaufsicht zum neuen Haushaltsplan stellt, falls er im Rat eine Mehrheit findet.
*Hier die einschlägigen Zahlen aus dem Haushaltsplanentwurf 2019/20, speziell der Ergebnisplan und die Zuwendungen (Stärkungspaktmittel Land): Haushaltsplanentwurf 2019 2020 Vorbericht
** Das, obwohl Witten eine Hochsteuerstadt ist (Wir erinnern uns: Spitzenwert bei der Grundsteuer B und Gewerbesteuer). Und die „Kostendynamik im Sozial- und Jugendhilfebereich“, auf die der Kämmerer verweist? Die dürfte doch wohl auch in vergleichbaren Städten zu verzeichnen sein, die finanziell besser da stehen als Witten (s. dazu Gemeindeprüfungsanstalt). Bleibt wieder die Frage: Wo ist in Witten der spezielle Wurm drin?
Die Stockumer SPD und CDU sind neben anderen politischen Formationen gegen die Umwandlung des Vöckenbergs in Stockum (bisher Acker und regionaler Grünzug) in eine Gewerbefläche, eine Stockumer Initiative sammelt fleißig Unterschriften gegen das von der Bürgermeisterin befürwortete Projekt. Gegenwärtig läuft die Entwicklung und Abstimmung des Regionalplans Ruhr, in dem im Gegensatz zur bisherigen Regionalplanung der Vöckenberg als potentielle Gewerbefläche vorgesehen ist. Allerdings ist der Regionalplan für die städtische Planung nicht verbindlich. Ernst und verbindlich würde die geplante Ausweisung erst, wenn die Stadt Witten mit einer entsprechenden Bauleitplanung einsteigt (Verwaltungsvorlage!).
Bei der Sturheit der Projektbefürworter_innen kann es sein, dass trotz allen örtlichen Widerstands nur ein Bürgerbegehren (mit dem Ziel eines Bürgerentscheids) (§ 26 GO NRW) den nachhaltigen Schaden für die Stadt verhindern kann. Ich habe darauf schon in meinem Beitrag „Gewerbeflächen Stockum: Lassen wir uns unsere lebenswerte Zukunft nicht kaputt machen!“/18.7.18 hingewiesen.
Ein Bürgerbegehren unterliegt im Gegensatz zu einer Unterschriftensammlung strengen formalen Regeln, ist dafür aber auch verbindlich. Zu diesen Regeln gehört auch die Einhaltung vorgegebener Fristen. (mehr …)
Am 25.10.2018 finde ich als WAZ-Online-Kommentar folgende Einlassung von p.s.a. zum WAZ-Artikel „Kaum Spielraum bei Gewebeflächen“ WAZ Gewerbeflächen (25.10.2018). Die Position von p.s.a. ist aus meiner Sicht absolut nachzuvollziehen. Hier die Einlassung mit einigen ergänzenden Anmerkungen von mir:
„p.s.a 25.10.2018 05:35
Taugen die Berater tatsächlich nichts, oder ist der Artikel einfach nur dünn ?
Fakt ist: Die einzig nennenswerte Fläche ist eine Frischluftschneise.
(→ Meine Anmerkung: Bei der nennenswerten Fläche in Stockum handelt es sich um eine Fläche in einem der „Regionalen Grünzüge“, die auch die Funktion einer Frischluftschneise haben. Derartige Frischluftschneisen sind wichtig für die Luftqualität und damit für die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger Wittens (u.a. gerade angesichts zu erwartender zunehmender Hitzeperioden und der zunehmenden Verschelchterung der Luftqualität: Stickoxid, Feinstaub). Heißt im Umkehrschluss: Wer die „Regionalen Grünzüge“ angreift, gefährdet die Gesundheit. Kann das eine Bürgermeisterin verantworten?) (mehr …)
Die Universität Witten/Herdecke will expandieren. Da das Raumangebot in den bestehenden Gebäuden schon jetzt äußerst begrenzt ist, soll mehr Platz (auch für mehr Studentinnen und Studenten) durch einen Neubau auf dem jetzigen großen Parkplatz geschaffen werden. Das ist gut so.
Voraussetzung ist, dass der dadurch bedingte Wegfall von Parkplätzen an anderer Stelle kompensiert wird. Für diese Kompensation ist der Bau eines Parkhauses vorgesehen.
Expansion, Neubau und Parkhaus sind grundsätzlich begrüßenswert und unproblematisch. Problematisch aus meiner Sicht ist, dass in der ersten Version der Flächennutzungsplanänderung (Vorlage 0866*/Abstimmung 26.6.18 im ASU: Ausschuss für Stadtentwicklung und Klimaschutz) der unterhalb des ZBZ liegende kleine Wald zugunsten des Parkhauses – und ominöser Gewerbeflächen – geopfert werden sollte. Der geplante „Ausgleich“ jwd am Stadtrand ist doch wohl ein schlechter Witz.
Ich habe mich deshalb bei der Abstimmung über die Vorlage enthalten. Ein solches Rasieren eines nicht unerheblichen Baumbestands ist in Zeiten des notwendigen Klimaschutzes (mehr Grün, mehr Bäume) aus meiner Sicht nicht zu vertreten.
Die negativen Auswirkungen auf die Umwelt sind schließlich keine Peanuts. Hier die Bewertung aus dem Umweltbericht (wobei ich einige Auswirkungen für erheblicher halten würde): (mehr …)
Auf der letzten ASU-Sitzung am 11.10.18 stand ein Antrag der Grünen zur Ausweisung von Wildniswald auf der Tagesordnung, der dann in einen Prüfantrag umgewandelt worden ist und so einstimmig beschlossen wurde. Hier der Antrag:
→ Antrag Grüne: Wildniswald Wildniswald_38_V16
Die WAZ berichtete am 15.10.18 darüber unter dem Titel „Grüne machen sich für Wildnis im Wittener Wald stark“.
→ WAZ Grüne machen sich für Wildnis im Wittener Wald stark
Aus meiner Sicht eine gute und unterstützenswerte Sache. Warum, macht die Begründung des Antrags deutlich. Auch ich habe deshalb dem Antrag zugestimmt. Wie aus dem WAZ-Artikel hervorgeht, will der Stadtförster prüfen. Ich hoffe, bei der Prüfung kommt etwas Vernünftiges heraus.
Drei Anmerkungen kann ich mir aber nicht verkneifen:
– Es geht nicht um „Wildnis im Wald“, wie die WAZ titelt, sondern um Wildniswald, das heißt, um zusammenhängende Waldareale, die ihrer natürlichen Entwicklung überlassen bleiben.
– Deshalb hätte in einem solchen Waldareal ein junges Pärchen mit Kinderwagen (Foto WAZ) auch nichts zu suchen. Schließlich sollen doch nicht Pärchen und Kind durch ungeordnet fallende Bäume und/oder Äste zu Schaden kommen.
– Skurril fand ich bei der mündlichen Antragsbegründung durch den Antragsteller Dr. Ralf Schulz (Grüne) die Äußerung, er könne sich auch einzelne Bäume (als „Wildnis“-Bäume?) vorstellen. Da hat er wohl im Übermaß auf Kosten der Sache seinen Antrag „mundgerecht“, heißt zustimmungsfähig machen wollen. Denn ein „Wildnis“-Baum hier und ein „Wildnis“-Baum da (eingestreut in die normale Waldplantage) sind kein Wald und entwickeln auch nicht die in der schriftlichen Antragsbegründung dargestellten Vorteile.
Ergänzung 31.10.18: Die neuesten Zahlen zum Schuldenstand der Stadt aus dem Haushaltsplanentwurf 2019/2020 (Vorbericht S. 15) siehe ganz unten**
Am 11.10.18 titelt die WAZ: „Witten bekommt 4 Millionen aus dem Stärkungspakt für 2018“: Der Kämmerer mache keine Luftsprünge, aber Geld sei Geld.
→ WAZ 11.10.18: „Witten bekommt 4 Millionen aus dem Stärkungspakt für 2018“ Witten bekommt vier Millionen aus Stärkungspakt
Der Grund, warum der Kämmerer keine Luftsprünge machen dürfte, liegt darin, dass dieses Geld eben weniger Geld ist. Bei genauerem Lesen wird dies auch aus den richtig dargestellten Zahlen des Artikels deutlich. Hier noch einmal die prognostizierte Entwicklung der Stärkungspaktmittel bis 2021:
Entwicklung der Zuwendungen aus dem Stärkungspakt 2017 bis 2021 (aus Haushalt 2017/18): Zuwendungen / allgemeine Umlagen. Hierin sind vor allem folgende Positionen enthalten:
2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | |
TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | |
Schlüsselzuweisungen | 48.433 | 47.132 | 50.700 | 53.286 | 55.524 | 58.416 |
Stärkungspaktmittel Land | 7.164 | 5.588 | 4.083 | 2.651 | 1.289 | 0 |
LZ Betriebskosten Kitas | 13.721 | 14.493 | 14.589 | 14.783 | 14.606 | 14.813 |
Erträge aus der Auflö- sung von Sonderposten aus Zuwendungen |
6.884 | 6.917 | 6.814 | 6.461 | 6.313 | 6.313 |
Sonstige | 9.128 | 9.069 | 8.571 | 7.837 | 7.920 | 5.939 |
Summe | 85.330 | 83.199 | 84.757 | 85.018 | 85.652 | 85.481 |
Bezogen auf die seit 2011 bis 2016 regelmäßig gewährten Zuschüsse aus dem Stärkungspakt von ca. 7,2 Mio. € heißt das, dass die wegfallenden Zuwendungen bis 2021 aus Bordmitteln kompensiert werden müssen, um einen ausgeglichenen Haushalt zu erzielen: 2018 ca. 1,6 Mio. €, 2019 ca. 3 Mio., 2020 ca. 4,5 Mio. und 2021 ca. 5,9 Mio.. Die finanziellen Spielräume des Wittener Haushalts werden also von Jahr zu Jahr auch auf Grund der abnehmenden Zuschüsse enger werden. Zu Luftsprüngen – bei 350 Millionen aktueller Schulden (*s.u. Ergänzung und Korrektur 20.11.18)! – wahrlich kein Anlass.
Übrigens: Der Haushaltsausgleich ist nicht allein eine Forderung des Landes, sondern entspricht der gesetzlichen Regelung der Gemeindeordnung (§ 75 Abs. 2 Satz 1 GO NRW, auch mit einer klaren Regelung gegen Überschuldung!). (mehr …)
Robert Habeck (Bundesvorsitzender Grüne) interpretiert das Wahlergebnis in Bayern so, dass der Wählerauftrag laute „Nicht weiter so“ und „Verändert die Politik“. Ist das bei genauerem Hinsehen der Wählerauftrag? Wohl kaum.
Es ist leider eine Eigenschaft der Grünen, bei guten Wahlergebnissen ins Café Größenwahn abzugleiten. Ein Fernsehinterviewer schätzte den grünen Wahlerfolg als Pyrrhus-Sieg ein. Damit dürfte er Recht haben, weil nach Verzwergung der SPD und nach allem, was sich abzeichnet, die Grünen in Bayern nach Absage einer Koalition von Seiten der CSU nicht an die Landesregierung kommen werden und folglich in der nächsten Legislaturperiode – bezogen auf ihr Kernprofil – die einzige relevante Opposition im Landtag spielen müssen, so gern sie auch regiert hätten.
Aber zurück zu dem Wählerauftrag. Die Wanderungsbewegungen von der CSU weg ergeben folgende Zahlen: 180.000 sind zu den Grünen gewandert, aber auch 180.000 zu den Freien Wählern und 180.000 zur AFD, während die CSU 200.000 Nichtwähler mobilisieren konnte. Das heißt, dass die meisten Wähler zu konkurrierenden politischen Parteien innerhalb des sog. konservativen Lagers (Freie Wähler, AFD) abgewandert sind. Grund: Bezogen auf das Parteienspektrum dürfte die programmatische Wahlverwandtschaft zwischen den Kernprofilen der CSU, der Freien Wähler, aber auch der AFD relativ groß sein, die zwischen den Kernprofilen der CSU und der Grünen relativ klein. In Prozenten: 37,2% CSU, 11,6% Freie Wähler, 10,2% AFD (= 59%) gegen 17,5% Grüne, 9,7% SPD, 3,2% Linke (30,4%).
Und da die SPD sich in Bayern verzwergt hat, ist das Ergebnis eine Stärkung des sog. konservativen Lagers bei interner Umgruppierung der Stimmen (vor allem durch die AFD) – und nicht ein Wählerauftrag zum „Nicht weiter so“ und „Verändert die Politik“ im Sinne der Grünen, wie Robert Habeck meint. Da war wohl bei ihm der Wunsch der Vater der Analyse.