Am 15.1.19 finde ich in der WAZ (überörtlich) folgenden Artikel: „Das Ruhrgebiet soll grüner werden“ Das Ruhrgebiet soll grüner werden
Hier als Auszug aus dem Artikel das Statement der NRW-Umweltministerin Ursula Heinen-Esser (CDU):
„Heinen-Esser forderte im Gespräch mit dieser Zeitung ‚mehr Grün für das Ruhrgebiet‘. Neue Gewerbegebiete müssten vorrangig auf bestehenden Brachflächen entstehen. Sie hob zudem die Bedeutung einer funktionierenden grünen Infrastruktur als zentralen Standortfaktor im Wettbewerb der Regionen hervor: ‚Neue Fachkräfte kann man heutzutage nicht in eine zubetonierte Landschaft locken‘, sagte Heiner-Esser. Angesichts der durch Klimawandel ausgelösten dramatischen Veränderungen mit Hitzewellen im Sommer und Starkregenereignissen sei es zudem entscheidend, in dicht besiedelten Ballungsräumen wie dem Ruhrgebiet deutlicher als bisher zusammenhängende Frischluftschneisen auszuweisen. ‚In den Städten liegt die Nachttemperatur im Sommer bis zu 10 Grad höher als im Umland. Da müssen wir dringend gegensteuern‘ warnte Heinen-Esser.“
Wer hätte das von einer CDU-Umweltministerin erwartet? Mehr Grün für das Ruhrgebiet u.a. gegen die schädlichen Folgen des Klimawandels! Funktionierende grüne Infrastruktur als zentraler Standortfaktor im Wettbewerb der Regionen! Das ist gut und richtig. Die Frage ist dann, ob das Gute und Richtige auch zur verbindlichen Leitlinie der Landespolitik wird und unten, z.B. in den Kommunen, ankommt.
Werden Position und Forderung ernst genommen, müsste das Land alles daran setzen, die Regionalplanung und die Stadt Witten daran zu hindern, den Vöckenberg/Stockum (Regionaler Grünzug, Frischluftschneise!) in ein Industrie- und Gewerbegebiet umzuwandeln.
Und würden Position und Forderung unten ankommen, müsste die Wittener CDU eigentlich wissen, was sie zu tun hat: nämlich die Umwandlung des Vöckenbergs ablehnen. Die Stockumer CDU weiß das schon: Sie hat sich schon klar gegen die Umwandlung positioniert. Die Stockumer SPD übrigens auch (Was die SPD angeht, verweise ich auf meine Beitrag „Impementationsdefizit„/5.12.18).
Der Adressat des folgenden Beitrags besteht darauf, dass seine Mail, auf die mein Beitrag antwortet, privat bleiben soll. Soll sie. Da es sich aber um ein allgemeines Problem von oppositioneller Kommunalpolitik handelt, sei meine Antwort im Folgenden veröffentlicht.
Antwort:
Was die Arbeitsteilung zwischen „Mandatierten“ und „zivilgesellschaftlichen Organisationen“ anbetrifft, sehe ich die Sache anders als Du. Ein „Mandat“ beinhaltet den Auftrag, im Rahmen einer klar umrissenen Funktion im politischen System, z.B. einer Ausschuss- und Ratsmitgliedschaft**, tätig zu sein***. In jeder anderen Hinsicht ist eine „Mandatierte/ein Mandatierter“ ein/e Bürger_in wie alle anderen: engagiert oder weniger engagiert.
Meint: Auch „zivilgesellschaftliche Organisationen“ bestehen für mich aus Bürger_innen (z.B. Bürger_innen der Stadt Witten), die die Pflicht haben, sich über den speziellen Organisationszweck einer „zivilgesellschaftlichen Organisation“ hinaus aktiv politisch zu engagieren.
Andernfalls führt das bei Bürger_innen und „zivilgesellschaftlichen Oragnisationen“ zu einer Zuschauerhaltung, die von einer/m „Mandatierten“, der sich in der Opposition befindet, verlangt, was sie/er nicht leisten kann: z.B. durch bloße gremienbezogene Rhetorik vom politischen Mainstream nicht gewünschte Forderungen durchzusetzen. „Der/die ‚Mandatierte‘ wird’s schon richten“ funktioniert nicht. Kommunale Demokratie funktioniert so auch nicht. (mehr …)
Ich hatte vor den Kommunalwahlen 2014 versucht, vor dem Hintergrund meiner politischen Erfahrung die Chancen einer Wählergemeinschaft zu analysieren. Jetzt nähern sich wieder die Kommunalwahlen 2020 und ich stelle fest, dass sich in Hinblick auf diese Chancen nichts Grundlegendes verändert hat. Seit 2014 gibt es wohl einige Wählergemeinschaften im Rat. Diese – Piraten zähle ich dazu – sind (mit einer Ausnahme: bürgerforum) aber nur auf einer sehr schmalen Wählerbasis und nur durch die Hilfestellung der SPD (Überhangmandate) in Fraktionsstärke in den Rat eingezogen.
Auf Grund dieser Schwäche, der Inkompetenz der Neuen und der Zersplitterung war von einem breiten Gestaltungsanspruch nichts zu spüren. Insofern ist die Chance 2014 wieder einmal vertan worden – Beratungsresistenz und Eitelkeit spielen auf der menschlichen (menschelnden) Ebene leider auch eine entscheidende Rolle. Ob sich eine Chance 2020 sich noch einmal bieten wird? Im Unterschied zu den Wahlen 2014 wird die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters ein die Wahlen zum Rat prägender Faktor sein.
Die erste Analyse datiert aus 2003 (Situation WBG Thesen 2003: Situation WBG Thesen 2003). Die dort vorgeschlagenen Stichworte bezogen sich auf damalige, aus meiner Sicht zentrale Probleme der Stadt Witten. Bilanziert hat sich in 15 Jahren nicht allzuviel getan, abgesehen davon, dass sich das Finanzdesaster der Stadt verstärkt hat. Heißt: Witten ist, soweit es notwendige Reformen anbetrifft, sehr reformresistent – eben ein ganz dickes, aber teures (Hochsteuerstadt!) Brett.
Beitrag 4.12.2013 (!):
Chancen einer Wählergemeinschaft zur Kommunalwahl 2014 (mehr …)
In der WAZ vom 10.1.19: „Vöckenberg erhitzt die Gemüter“ wird der Stadtbaurat Rommelfanger wie folgt zitiert: „Die Ablehnung seitens der Stockumer Bevölkerung sei ‚riesengroß‘, räumt Stadtbaurat Rommelfanger ein. ‚Aber wir haben definitiv die Nachfrage nach Flächen.‘ … Rommelfanger: ‚Wir müssen Angebote schaffen und uns Optionen für die Zukunft offen halten.‘ Dass es zum Vöckenberg keine wirkliche Alternative gebe, habe das Gutachten von ‚Planquadrat‘ gezeigt. Demzufolge kommen von 13 untersuchten Flächen nur drei in Frage….’Die Wirtschaftsentwicklung ist wichtig für die Stadtentwicklung‘, betont Rommelfanger.“ Das ist unter Niveau.
Dass es eine Nachfrage nach Flächen gibt, ist doch eine Allerweltsweisheit. Das Problem dabei ist nur, dass es in den Grenzen der Stadt Witten nur noch ein begrenztes Flächenpotential gibt (gilt im Übrigen auch für Wohnbauflächen) – die Knappheit liegt bei jahrelanger wachsender Flächenvernutzung auf der Hand, weil Flächen nicht einfach neu geschaffen werden können. Zu dieser Diagnose bedurfte keines teuren Gutachtens. Selbst laut Gutachten kommen nur noch 3 Flächen in Frage, aber genau genommen nur der Vöckenberg. Und jetzt soll dieses Areal die Lösung sein, zu der es keine Alternative gebe?
Nehmen wir an, der Vöckenberg wird 2020 ausgewiesen. Dann gehe ich davon aus, dass auch diese Fläche in spätestens 2 Jahren weitgehend vollgelaufen sein wird (Wenn Brock Kehrtechnik sich dort erweitert hätte, wäre schon ca. ¼ der Fläche verbraucht gewesen: Vöckenberg ca. 183.900 qm/Quelle: Stockum wehrt sich, Brock Kehrtechnik in Bochum 46.000 qm/Quelle: WAZ). Und dann?
Dann wäre die „Option für die Zukunft“ schon am Ende und für einen kurzfristigen Effekt eine dauerhafter Schaden für die Stadt in Kauf genommen worden:
Ein Regionaler Grünzug wäre angeknabbert und dessen Lüftungsfunktion eingeschränkt, eine Freifläche wäre versiegelt und ein fruchtbarer Ackerboden zerstört worden – und eine nachhaltige Lösung für den sicherlich nach Volllaufen weiterhin existierenden, weil immer erneut auf Grund des Flächenbedarfs von Unternehmen auftretenden Flächenmangel wäre immer noch nicht erreicht. (mehr …)
Am 8.1.19 erhielt ich folgende Mail des Freundschaftsvereins Tczew zum Thema Klimaschutz:
Bürgerforum
Sehr geehrte Damen und Herren!
Wenige Tage vor der UN-Klimakonferenz im Dezember 2018 in Katowice hat die polnische Regierung ein neues Atomenergieprogramm veröffentlicht.
Wir, ein Verein zur Förderung der deutsch-polnischen Städtepartnerschaft zwischen Witten und Tczew, nehmen dies zum Anlass, am 12. Februar 2019 in Witten über die Frage der Energie, des Klimas und der Handlungsmöglichkeiten in der Kommune zu sprechen.
Wir bitten Sie, die VertreterInnen im Rat der Stadt Witten auf der Grundlage Ihrer Parteiprogramme und Beschlüsse die folgenden Fragen* möglichst bis zum 8. Februar zu beantworten. Wir werden die Antworten dann bei der öffentlichen Veranstaltung am 12. Februar 2019 zur Diskussion stellen.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Liedtke
Hier meine Antwort vom 9.1.19:
Hallo Peter,
anbei zum Thema Klimaschutz das Wahlprogramm des bürgerforums zur Kommunalwahl 2014**. Unter der Überschrift „Für eine gesunde Umwelt“ (S. 3) findest du auch das Stichwort Klimaschutz (Umweltschutz ist bekanntlich mehr als Klimaschutz). Allerdings gibt es kein Frau/keinen Herrn bürgerforum, sondern nur Menschen, die ein solches Programm verstehen (oder nicht) und ernst nehmen (oder nicht).
Der amtierende Vorsitzende des bürgerforums Harald Kahl schreibt in einer öffentlichen Äußerung (Newsletter auf der offiziellen homepage des bürgerforums), das Programm des bürgerforums werde grundsätzlich (?) beibehalten. Weiterhin formuliert er als Ziel einen „Luft- und Umweltschutz“. „Luftschutz“? Ob er wohl weiß, was er da geschrieben hat?
Die Beantwortung des sehr ausführlichen Fragebogens überlasse ich den im Amt befindlichen Vertretern des bürgerforums (1. Vorsitzender und/oder 2. Vorsitzender – gleichzeitig Fraktionsgeschäftsführer – und/oder Fraktionsvorsitzender und/oder stellvertretender Fraktionsvorsizender). Die Antwort würde mich interessieren.
Was mein eigenes Engagement in Sachen Klimaschutz angeht, dürfte die hinreichend aus meinem Blog/meiner hompage „www.klausriepe.de“ hervorgehen – auch als indirekte Antwort auf den Fragebogen
Noch eine Frage gestatte ich mir: Wie hat sich eigentlich der Freundschaftsverein Tczew in der Vergangenheit in Sachen Klimaschutz engagiert – das Problem ist ja nicht erst seit Katowice bekannt -, und wie denkt er dies in Zukunft zu tun? Papier ist bekanntlich geduldig.
Grüße
Klaus
*2019 Fragebogen Energie und Klima
**Programm_Bürger_Forum-2009-2014 (auch 2014 -2020!)
Am 24.1.19 wird im ASU (Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz) über die Stellungnahme der Stadt Witten zum Regionalplanentwurf abgestimmt.
Teil des Regionalplanentwurfs ist eine geplante Umwandlung des Vöckenbergs/Stockum (bisher landwirtschaftlich genutzt und zu einem Regionalen Grünzug gehörig) in ein Gewerbegebiet- und Industriegebiet.
Ich bin seit langem strikter Gegner der geplanten Umwandlung, weil damit eine nachhaltiger Schaden für die gesamte Stadt bewirkt würde. Deshalb finde ich den Antragsentwurf der Piraten gut und richtig und würde einen entsprechenden Antrag unterstützen.
Antragsentwurf Piraten: 19-01 ÄAT zur Stellungnahme der Stadt Witten zum Regionalplan Ruhr
Angemerkt sei nur noch, dass bei einer mehrheitlichen Zustimmung des Ausschusses zur Stellungnahme der Stadtverwaltung das Kind noch nicht in den Brunnen gefallen wäre. Der Regionalplan definiert einen Rahmen und ist für die kommunale Planung noch nicht verbindlich. Zu einer verbindlichen Planung würde es nur kommen, wenn die Stadt (der Ausschuss) ein Bauleitplanverfahren (Flächennutzungsplanänderung, Aufstellungsbeschluss) mit entsprechender Vorlage einleiten würde. Dann allerdings würde es ernst, heißt: Wenn diese Einleitung eines Bauleitplanverfahrens mit Mehrheit im Ausschuss durchkommen würde, würde nur noch ein Bürgerbegehren/Bürgerentscheid helfen (zum Bürgerbegehren siehe mein Beitrag „Klarstellung„/30.10.18)
Aus gegebenem Anlass möchte ich noch einmal auf meinen Beitrag zur „Sonderbeiträgen“ vom 5.1.16 verweisen. Die Abzocke von „Sonderbeiträgen“ von Mandatsträgern durch Parteien oder Wählergemeinschaften (Stichwort: Indirekte Parteienfinanzierung) scheint mir nicht sehr „moralisch“ zu sein – im Gegenteil. Ergänzt sei noch, dass bei Kommunalwahlen keine Listenwahl, sondern Persönlichkeitswahl stattfindet, heißt: Wenn die kandidierenden Personen keine für Ratsmandate hinreichenden Ergebnisse erzielen, nutzt die ganze glorreiche Liste nichts.
Beispiele sind die im Rat der Stadt Witten vertretenen Minifraktionen (2 Ratsmitglieder), die nur durch ein Überhangmandat Fraktionsstärke erlangt haben. Ohne dieses würden sie nur mit jeweils einem Ratsmitglied (und ohne Vertetung in den Ausschüssen) im Rat vertreten sein. Das Überhangmandat verdanken sie übrigens dem guten Abschneiden der SPD in den Wahlbezirken (alle Direktmandate).
5.1.16:
Zitat aus Wikipedia/Mandatsträgerbeitrag:
„Mandatsträgerbeiträge (auch Mandatsträgerabgaben, in Österreich Parteisteuern genannt) sind regelmäßige Zahlungen von Mandatsträgern (Abgeordnete, hauptamtlichen Politiker wie z. B. Bürgermeister, Aufsichtsratsmandatsinhaber etc.) an die Parteien und Gewerkschaften, die sie für die jeweiligen Aufgaben nominiert haben. Die Mandatsträgerabgaben sind formell freiwillig, ein Rechtsanspruch der Parteien und Gewerkschaften besteht nicht. Jedoch riskiert der Mandatsträger nicht wieder nominiert zu werden, wenn er sich der Zahlung verweigert ….“
In vielen Satzungen von Parteien und Wählergemeinschaften finden sich Regelungen über sog. Sonderbeiträge, die auch von kommunalen Mandatsträgern neben den normalen Mitgliedsbeiträgen an die jeweiligen Organisationen abgeführt werden sollen. Was ist davon zu halten?
Nach geltender Rechtsprechung sind „Sonderbeiträge“ grundsätzlich freiwillig, egal, was in irgendwelchen Partei- oder Wählergemeinschaftssatzungen steht.
Hintergrund ist, dass in der Vergangenheit wegen Nichtzahlung von Parteien Ausschlussverfahren in Gang gesetzt worden sind. Gegen damit verbundene Ausschlüsse ist von den Betroffenen mit regelmäßigem Erfolg geklagt worden. Einziges Sanktionsmittel gegen Nichtzahlung ist daher nach einhelliger Empfehlung aller kommunalpolitischen Vereinigungen die Nichtwiederaufstellung bei der nächsten Wahl. (mehr …)
Am 5.12.18 fand sich in der WAZ folgender Artikel: „Stadt Witten will Parkplatz an der Breite Straße verkaufen“: Stadt Witten will Parkplatz an der Breite Straße verkaufen
Die Denke Wittener Planer_innen ist manchmal höchst eigenartig. Beispiel: Karl-Marx-Platz. Ich wohne in der Nähe und bin froh darüber, dass der Platz neu gestaltet und aufgewertet werden soll. Für mich existiert eine klare aktuelle Platzgrenze: die Breite Straße. Das, was jenseits der Straße (städt. Parkplatz und grüne Insel) liegt, gehört nicht mehr zum Platz.
Wittener Planer_innen visionieren das ganz anders. Sie stülpen dem Areal eine alte Platzgestalt über, bei der der Platz nicht durch eine Straße zerschnitten wurde, und tun so, als sei die Straße gar nicht vorhanden. Warum? Doch wohl nur, um die geplanten Straßenrandbebauung entlang der Breite Straße (denn genau darum handelt es sich) aufzuwerten.
Aber stimmt das Konzept? Wird hier eine Baulücke geschlossen und ein Stück Stadtreparatur vollzogen, wie der Stadtbaurat behauptet? Und werden die ursprünglich zusammenhängenden Platzflächen wieder stärker miteinander verbunden? Auch noch mit einem repräsentativen Eingangsbereich und einem gepflasterten Vorplatz? Meine Antwort: Da stimmt aber auch gar nichts: (mehr …)
Apropos „Wissenschaftsstadt Witten“ (s.u.): In bezug auf das ausbaufähige Verhältnis Uni/Stadt Witten (oder Stadt Witten/Uni) möchte ich auf meinen Beitrag „Witten – Universitätsstadt?„/9.12.13 hinweisen.
Am 13.12.18 berichtet die WAZ, das ZBZ Forschungs- und Entwicklungszentrum sei eine Erfolgsgeschichte:
→ WAZ 13.12.18: Forschungschungs- und Entwicklungszentrum ist Erfolgsgeschichte
Natürlich wieder eine Gelegenheit für unsere Bürgermeisterin und zwei städtische Mitarbeiter (bestbezahlt), in die Kamera zu lächeln: Alles optimal in Witten! Beste Arbeit geleistet!
Aber ist das wirklich so? Oder liegt hier eine gehörige Portion Schönfärberei und Großspurigkeit vor? Denn ich finde in den Online-Kommentaren zu dem genannten Artikel folgenden Beitrag:
„Seisler vor 39 Minuten
Die WAZ verbreitet leider FakeNews. Korrekt wäre: Durch den Hinweis der Zahnärzte auf unlautere Fördermittel mussten diese nach einem Gutachten des Landes NRW um mehr als die Hälfte zurückgenommen werden. Diese Mittel zur Subventionierung der Uni wurden dann auf Betreiben der Bürgermeisterin von der Stadt übernommen und bedingen seit zehn Jahren nicht nur einen ungleichen Wettbewerb, sondern belasten den Wittener Haushalt seit mittlerweile zehn Jahren mit mindestens 580.000 Euro per anno. Zusätzlich zu einer Ausfallbürgschaft in Höhe von 11 Mio €.
Diese Verpflichtungen zu einem für die Stadt Witten viel zu teuren Prestigeobjekt tragen zu einem Großteil zu den immens hohen Grund- und Gewerbesteuerforderungen der Stadt bei und belasten damit JEDEN Wittener Haushalt seit Jahren. (mehr …)
Ergänzung 10.12.18: Mir drängt sich immer wieder der Eindruck auf, dass die ökologische Aufklärung in Witten (Stadtverwaltung, Mehrheitspolitik, aber auch Teile der sog. Opposition) leider nicht angekommen ist. Bedauerlich, dass sie auch bei der Universität Witten-Herdecke nicht angekommen zu sein scheint, die doch die Verantwortung für die Zukunft auf ihre Fahnen schreibt. Anders ist es für mich nicht verständlich, wieso die Uni die von mir unten kritisierte Fehlplanung (Parkhaus, Sondergebiet) offenbar unkritisch akzeptiert hat (siehe zur Problematik der Fehlplanung allgemein auch mein Beitrag „Implementationsdefizit„/5.12.18). „Soziale Verantwortung fördern“? Und wie ist es mit der Verantwortung gegenüber dem Planeten, der Natur und – konkret, nah und anthropozentrisch, aber legitim – gesunden Lebensverhältnissen in dieser Stadt?
Die Story ist jetzt klarer. Die Stadt Witten geht nämlich anders vor. Für sie spielen folgende Dinge keine Rolle:
1. Das genannte Wäldchen mit hoher Umweltwertigkeit. In der Planung der Stadt ist dieses zum Teil schon einem Parkhaus und einer imaginierten Uni-Entwicklung (siehe dazu aber mein Beitrag „Fehlplanung Uni jetzt im ersten Schritt beschlossen: Meine Gegenrede im Rat“/28.11.18) geopfert. Das Wäldchen existiert für die Stadt offenbar schon gar nicht mehr: Es ist schon weg geplant.
2. Soweit es den Verkauf betrifft, wird dieser scheinbar willkürlich an eine Bauleitplanung gebunden, deren Areal nur die Uni-Entwicklung, nicht die Erweiterung betrifft. Scheinbar willkürlich, weil – ich spekuliere – die Stadt bei Scheitern dieser Bauleitplanung für die Uni-Entwicklung auf das für die Erweiterung gewünschte Areal zurückgreifen will, um ein dort ursprünglich geplantes Parkhaus erneut unterzubringen. Eine Erweiterung des Unternehmens wäre dann nicht mehr möglich, und das Unternehmen wäre gekniffen (Abwanderung?).
3. Würde es doch zur Erweiterung kommen, würde diese nicht Klimaschutz und Umweltbelange (hohe Umweltwertigkeit des auf dem Areal befindlichen Teil des kleinen Wäldchens) berücksichtigen (es sei denn, das betroffene Unternehmen täte dies freiwillig), sondern auf der Basis eines uralten Bebauungsplans (Bebauungsplan 20/5. Änderung) abgewickelt, der 1989 (!) für die Erweiterung eines nicht mehr existierenden Unternehmens vorgesehen war.
Alternative (leider durch Beschlussfassung passée): Keine Fehlplanung eines Parkhaussstandorts und Sondergebiets im Unibereich, eine aktualisierte Bauleitplanung – die Erweiterungsabsichten de Unternehmens waren schon lange bekannt – im Erweiterungsbereich des Unternehmens mit Festlegung einer möglichst schonenden Eingriffstiefe und eines u.U. erforderlichen Ausgleichs. Dann hätte ein großer Teil des kleinen Wäldchens erhalten bleiben und die Unternehmenserweiterung ohne Vorbehalt planungssicher stattfinden können. (mehr …)