Am 6.2.19 vermeldet die WAZ in einer kurzen Notiz ohne weitere Erläuterungen („Städtischer Haushalt ist genehmigt“), dass der Doppelhaushalt 2019/20 – dem ich nicht zugestimmt habe – genehmigt sei. Hier das Genehmigungsschreiben der Kommunalaufsicht: Witten_HSP-Genehmigung_2019_PDF(9)
Ein Grund zur Freude? Aus meiner Sicht nicht, weil die Genehmigung deutlich macht, dass die Versetzung (Genehmigung) angesichts schlechter Noten nur äußerst knapp gelungen ist.
Erste schlechte Note: Der richtige Hinweis der Aufsichtsbehörde auf die sich verschlechternde gesamtwirtschaftliche Situation und damit auf die wahrscheinliche Verschlechterung der städtischen Einnahmen. Wie ein Einbruch der Einnahmen – Witten liegt ja bei den kommunalen Steuern schon an der Spitze – noch zu einem genehmigungsfähigen Haushalt führen kann, steht aus meiner Sicht in den Sternen. Es sei denn, es wird wieder an der Steuerschraube gedreht.
Zweite schlechte Note: Der Hinweis auf die Problematik der Erhöhung des Zuschusses zum Kulturforum* ((400.000 € plus in 2019, danach bis 2023 jährlich 300.000 €**); zentrale interne Begründung: Kompensation für die Steigerung der Personalkosten). Die Aufsichtsbehörde war offensichtlich trotz der buchhalterischen Tricks des Kämmerers ob der Abweichung vom bisherigen Spar- und Konsolidierungskurs „not amused“. (mehr …)
Am 12.2.19 finde ich zu dem WAZ-Artikel „Michael Hasenkamp will zurück ins Wittener Rathaus“ folgende Einlassung eines p.s.a in den Online-Kommentaren:
„Der Verhinderer einer anständigen Bebauung des Rathausplatzes will also wieder an die Macht. …“
Mich interessiert hier nicht der unterstellte Wille zur Macht, aber: Michael Hasenkamp hätte quasi im Alleingang eine „anständige“ Bebauung des Rathausplatzes verhindert? Wie soll er das angestellt haben? Durch Magie? Als Mitinitiator des damaligen Bürgerbegehrens/Bürgerentscheids (Abstimmung des Bürgerentscheids 22.6.1997) gegen den Rathausanbau* möchte ich dazu feststellen:
Eine Bebauung des Rathausplatzes (Rathausanbau, Riegel an der Hauptstraße, Schultes-Entwurf, nur durch eine Anmietung durch die Stadtverwaltung bei überhöhten Mietpreisen finanzierbar) ist verhindert worden
– durch einen Bürgerentscheid, bei dem die Befürworter des Schultes-Entwurfs kläglich baden gegangen sind, obwohl sie alle Möglichkeiten hatten, die Bürger_innen von der „Anständigkeit“ ihres Projekts zu überzeugen (Beteiligung 40,4% der Wahlberechtigten, Ablehnung 77,05%: 25.182 Stimmen);
– im Vorfeld durch ein Bürgerbegehren mit ca. 16.000 Unterschriften**;
– durch die Arroganz und Selbstgerechtigkeit der Befürworter einschließlich eines selbstherrlichen Bürgermeisters, die nicht bereit waren, Alternativen zum Schultes-Entwurf für ein Bebauungskonzept in die Vorberatungen einzubeziehen. (mehr …)
Der geltende Flächennutzungsplan (FNP) ist 2008 von einer Mehrheit des Rats (gegen meine Stimme) beschlossen worden. Er definiert auch ein Potential an Flächen für Wohnungsbau.
Grundlage für diese Definition war im Vorfeld die Erarbeitung eines Stadtentwicklungskonzepts (STEK) und eines Masterplans Wohnen (InWIS-Institut*/verantwortlich Herr Neitzel).
Grundsätzlich gilt für Wohnbauflächen das Gleiche wie für Gewerbeflächen: Sie unterliegen (neben anderen Restriktionen) der Restriktion absoluter Grenzen. Weder Wohnbau- noch Gewerbeflächen lassen sich einfach ohne zunehmende Probleme für die Gesamtstadt vermehren. Stur immer mehr und immer weiter führt in eine Sackgasse und unter dem Gesichtspunkt der Gesundheit und Nachhaltigkeit zu wachsenden Schäden für die Stadt und die Bürger_innen.
Hier meine aus meiner Sicht immer noch aktuelle Auseinandersetzung aus dem Jahr 2007 mit dem Masterplan Wohnen und in der Folge mit dem STEK 2008.
→ Masterplan Wohnen – meine Auseinandersetzung mit Herrn Neitzel (InWis-Institut): Masterplan Wohnen Anmerkungen
→ Meine Rede zur Verabschiedung des Stadtentwicklungskonzepts (STEK): Redebeitrag Stadtentwicklungskonzept STEK
*Das InWIS-Institut war übrigens auch verantwortlich für das „Handlungskonzept Wohnen“ aus dem Jahr 2018. Siehe dazu mein Beitrag „Kein Handlungskonzept, sondern unverbindliches Potpourri“/22.6.18.
Der Stellungnahme des Bürgerkreises Herbde zum Regionalplanentwurf entnehme ich folgende Passage:
„ASB-Ausweisung westlich Vormholzer Straße zwischen Otto-Hue-Straße und Hardensteiner Weg
Der ASB Streifen entlang der Vormholzer Straße ist möglicherweise eine Zeichen-ungenauigkeit, denn diese Ausweisung widerspräche den bisherigen Beschlüssen gegen eine Bebauung sogen. „Vormholzer Wiesen“. Eine Ausweisung im Sinne dieses Entwurfs würde ein Wiedereinstieg in die ursprünglich angestrebte und später verworfene Planung bedeuten.
Daher wird angeregt, diese Fläche – wie auch der angrenzende westliche Bereich – als „Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereich“ auszuweisen.“
Bei genauer Betrachtung der grafischen Darstellung der Regionalplanentwurfs (Regionalplan Ruhr, zeichnerische Darstellung, Blatt 22) drängt sich tatsächlich der Eindruck auf, dass die Wittener Verwaltung eine relativ massive Randbebauung (Bautiefe möglicherweise ca. 50 m) entlang der Vormholzer Straße plant – vormals sollten da Mehrfamilienhäuser entstehen. Der Sparren, bis 2030 zur Beseitigung eines fiktiven Mangels 1600 Wohnungen zusätzlich auf Wittener Stadtgebiet unterbringen zu müssen*, scheint sich hier niedergeschlagen zu haben.
Ich kann in dieser Angelegenheit nur meine Warnung wiederholen, die ich schon in einem Leserbrief 2006 ausgesprochen habe:
→ Leserbrief WAZ Kattenjagd 21.01.06: Leserbrief WAZ Kattenjagd 21.1.06 (mehr …)
Vor kurzem wurde ich wieder mit der Forderung nach einem bedingungslosen Grundeinkommen konfrontiert. Dazu grundsätzlich: Erstens leben wir nicht in einer „Geld-ist-da-Gesellschaft“, und zweitens sollten bei derartigen Forderungen die Folgewirkungen berücksichtigt werden. Um etwas Licht in das finanzielle Dunkel zu bringen, hier ein instruktiver Beitrag von Ralf Krämer (Sekretär beim ver.di-Bundesvorstand und dort Experte für Wirtschaftspolitik) aus 2016:
→ Ralf Krämer: Bedingungsloses Grundeinkommen – eine Alternative für Gewerkschaften? Bedingungsloses Grundeinkommen – eine Alternative für Gewerkschaften?
Der Rat hat am 4.2.19 also entschieden (parlamentarische Mehrheit), der durch den Regionalplanentwurf (und einem noch abschließend zu beschließenden Regionalplan) ermöglichten Umwandlung des Voeckenbergs (bisher Regionaler Grünzug und Acker) zuzustimmen. Ist damit die Umwandlung auf kommunaler Ebene beschlossen? Keineswegs.
Die Umwandlung würde erst dann verbindlich werden, wenn die Stadt Witten (heißt der Rat der Stadt Witten: im ersten Schritt durch eine Änderung des Flächennutzungsplans und einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan im Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz) ein verbindliches Bauleitplanverfahren einleitet und formal korrekt abschließt.
Durch den Regionalplan werden nur die überörtlichen Voraussetzungen für ein verbindliches örtliches Bauleitplanverfahren geschaffen. Es wäre natürlich schön gewesen, wenn die geplante Umwandlung jetzt schon über den Regionalplan gestoppt würde, aber richtig ernst wird es erst bei der Einleitung eines örtlichen Bauleitplanverfahrens. Insofern ist die abschließende Entscheidung – und damit die Entscheidung über den erheblichen Schaden, den eine Umwandlung anrichten würde – nur verschoben.
Was heißt das? Das heißt, dass es noch zwei Möglichkeiten geben wird, den Schaden abzuwenden.
Erstens kann die Entscheidung vom Montag noch über eine andere parlamentarische Mehrheit gegen die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens verhindert werden.
Zweitens gibt es dann selbst nach erneuter parlamentarischer Mehrheit für eine Umwandlung die Möglichkeit, den Beschluss (z.B. Aufstellungsbeschluss) über ein Bürgerbegehren (§ 26 GO NRW)* anzugreifen und über einen Bürgerentscheid außer Kraft zu setzen. Der Erfolg eines Bürgerentscheids bindet den Rat wohl nur für zwei Jahre, allerdings dürfte es sich die Politik zweimal überlegen, ob sie bei einem gewonnenen Bürgerentscheid gegen die Umwandlung sich nach zwei Jahren über das Ergebnis hinweg setzt. (mehr …)
Am 21.1.19 vermeldet die Wittener WAZ per Headline „SPD für Gewerbegebiet in Stockum“.
Herzlichen Glückwunsch, Genoss_innen! Nur immer druff auf das Klima und den Klimaschutz in Witten: Aufweichung der Baumschutzsatzung hatten wir schon, der Voeckenberg in Stockum (Regionaler Grünzug: Frischluftschneise) schließt sich an, Weiteres wird sicher folgen …(?)
Da kann die SPD-Umweltministerin auf Bundesebene noch so sehr von Klimaschutz reden (siehe dazu mein Beitrag „Implementationsdefizit“/5.12.18) und in Witten eine Klimaschutzbeauftragte installiert werden, die Wittener SPD marschiert stracks in eine andere Richtung: Brüder, zur Sonne … und zu Extremwetterlagen und schlechter Luft. Wie gesagt: Die ökologische Aufklärung ist – zum Schaden der Wittener Bürger_innen – in Witten leider noch nicht angekommen.
Und die Wittener CDU? Auch da kann die NRW-Umweltministerin sagen, was sie will (siehe mein Beitrag „Eine Stadt für Mensch und Natur: Zusammenhängende Frischluftschneisen erhalten!“/16.1.19), die CDU marschiert hinter der SPD her – zumindest, wenn es nach Herrn Oberste-Padtberg geht.
Übrigens, Herr Oberste-Padtberg, jeder konsequente planerische Naturschutz war und ist ein Entmündigung künftiger Generationen – zu deren Schutz und in deren Interesse. Es soll ja noch etwas übrig bleiben.
Neben dem wachsenden absoluten Mangel an noch nicht vernutzten Flächen innerhalb der Stadtgrenzen (absolut begrenztes Flächenpotential, immer mehr vernutzte und nicht mehr verfügbare Flächen im Laufe der Jahrzehnte – im Zeitraffer würde sich manche/r wundern, wie stark Witten in der Fläche seit 1960 gewachsen ist -) gibt es auch noch eine durch die Politik der Stadt Witten verursachte wachsende Knappheit an in ihrem unmittelbaren Zugriff liegenden Flächen.
Wenn die Stadt die ihr (und mittelbar den Bürger_innen!) gehörenden Flächen z.B. zum Zweck der Wirtschaftsförderung an Private verkauft (auch eine Form von Privatisierung* öffentlichen Eigentums), stehen diese selbstverständlich danach und für die Zukunft für eine politische Steuerung durch die Stadt nicht mehr zur Verfügung. Und wenn sie dies über Jahrzehnte praktiziert, schrumpfen automatisch ihre Steuerungsspielräume und Reserven.
Der Verkauf hat dann wohl zu finanziellen Vorteilen für den städtischen Haushalt geführt, der aber als Einmaleinnahme schnell verdampft. Die Stadt hat sich für einen kurzfristigen Vorteil einen mittel- und langfristigen Nachteil eingehandelt: Das „Eigenkapital“ an Flächen ist dann irgendwann vollständig aufgebraucht (das Eigenkapital des städtischen Haushalts ist dies ja schon seit 2010!).
Wenn Stadtverwaltung und Politik weiter so vorgehen wie bisher, dürfte dieser Zeitpunkt in sehr überschaubarem Zeitraum erreicht sein. Nach uns die Sintflut? Im Interesse zukünftiger, aber auch jetzt lebender Generationen von Wittener Bürger_innen ist das nicht. In wessen Interesse dann? Vielleicht im Interesse der aktuellen Alimentation der Wittener Stadtverwaltung?
Die geplante Umwandlung des Vöckenbergs/Stockum in eine Industrie- und Gewerbefläche wäre nur ein weiterer Schritt in die falsche Richtung. (mehr …)
Am 17.1.19 finde ich in der WAZ folgenden Artikel: „Grüne möchten am Wittener Kornmarkt Getreide anpflanzen“: Grüne möchten am Wittener Kornmarkt Getreide anpflanzen.
Hier der Antrag, der dem der Artikel zugrunde liegt: Platzgestaltung_Kornmarkt_41_V16.
Auf so einen Sparren muss mensch erst einmal kommen! Ich bin wohl kein Freund der jetzigen geplanten Bebauung des Kornmarkts und hätte den 2. Preisträger des Wettbewerbs vorgezogen: Die Unikat-Lösung passt aus meiner Sicht nicht zum Umgebungsensemble*. Aber dass es um eine möglichst urbane Gestaltung der restlichen Platzfläche – in Ergänzung zum leider aktuell durch vormalige Fehlplanungen verhunzten Rathausplatz – gehen muss, scheint mir auf der Hand zu liegen.
In diesem Zusammenhang den Sackträgerbrunnen – der gegenwärtig vor der Polizeiwache ein Schattendasein führt – wieder auf dem Kornmarkt zu platzieren, hat eine gewisse Plausibilität. Grundsätzlich muss eine attraktive Platzfläche mit einer hohen Aufenthaltsqualität erreicht werden. Ein Brunnen kann sicherlich dazu beitragen. Deshalb fand ich die Opposition der Wittener Grünen gegen die Verlagerung des Sackträgerbrunnens schon falsch.
Darüber hinaus die eh schon überschaubare Platzrestfläche durch ein Areal für – symbolischen und „erzieherischen“ – Getreideanbau verschenken zu wollen, ist wirklich grenzwertig. Die Stadt sollte doch keine Spielwiese für verquaste Pädagoginnen-Idyllen sein! (mehr …)
Am 15.1.19 finde ich in der WAZ (überörtlich) folgenden Artikel: „Das Ruhrgebiet soll grüner werden“ Das Ruhrgebiet soll grüner werden
Hier als Auszug aus dem Artikel das Statement der NRW-Umweltministerin Ursula Heinen-Esser (CDU):
„Heinen-Esser forderte im Gespräch mit dieser Zeitung ‚mehr Grün für das Ruhrgebiet‘. Neue Gewerbegebiete müssten vorrangig auf bestehenden Brachflächen entstehen. Sie hob zudem die Bedeutung einer funktionierenden grünen Infrastruktur als zentralen Standortfaktor im Wettbewerb der Regionen hervor: ‚Neue Fachkräfte kann man heutzutage nicht in eine zubetonierte Landschaft locken‘, sagte Heiner-Esser. Angesichts der durch Klimawandel ausgelösten dramatischen Veränderungen mit Hitzewellen im Sommer und Starkregenereignissen sei es zudem entscheidend, in dicht besiedelten Ballungsräumen wie dem Ruhrgebiet deutlicher als bisher zusammenhängende Frischluftschneisen auszuweisen. ‚In den Städten liegt die Nachttemperatur im Sommer bis zu 10 Grad höher als im Umland. Da müssen wir dringend gegensteuern‘ warnte Heinen-Esser.“
Wer hätte das von einer CDU-Umweltministerin erwartet? Mehr Grün für das Ruhrgebiet u.a. gegen die schädlichen Folgen des Klimawandels! Funktionierende grüne Infrastruktur als zentraler Standortfaktor im Wettbewerb der Regionen! Das ist gut und richtig. Die Frage ist dann, ob das Gute und Richtige auch zur verbindlichen Leitlinie der Landespolitik wird und unten, z.B. in den Kommunen, ankommt.
Werden Position und Forderung ernst genommen, müsste das Land alles daran setzen, die Regionalplanung und die Stadt Witten daran zu hindern, den Vöckenberg/Stockum (Regionaler Grünzug, Frischluftschneise!) in ein Industrie- und Gewerbegebiet umzuwandeln.
Und würden Position und Forderung unten ankommen, müsste die Wittener CDU eigentlich wissen, was sie zu tun hat: nämlich die Umwandlung des Vöckenbergs ablehnen. Die Stockumer CDU weiß das schon: Sie hat sich schon klar gegen die Umwandlung positioniert. Die Stockumer SPD übrigens auch (Was die SPD angeht, verweise ich auf meine Beitrag „Impementationsdefizit„/5.12.18).