Ich erinnere mich, dass die Wittener Bürgermeisterin vor einiger Zeit äußerte, sie sei als Kurztrip nach Island geflogen. Gut, sie kann sich das leisten. Aber abgesehen davon, dass derartige Kurztrips extrem klimaschädlich sind, frage ich mich, was sie an Island wohl angezogen haben mag? Die unberührte, intakte Natur? Wenn das das Motiv war, beruhte es auf einer Illusion.
Denn ein großer Teil der „Natur“, die in Island zu sehen ist, ist die Folge einer zurückliegenden ökologischen Katastrophe auf Grund einer unangepassten Wirtschaftsweise der dort ab ca. 870 n. Chr. siedelnden Wikinger. Ich empfehle zur Aufklärung – auch für andere Islandtouristen – die Lektüre von Jared Diamond: Kollaps/Warum Gesellschaften überleben oder untergehen; Kapitel 6: Die Wikinger: Präludium und Fugen, S. 225 – 266; Frankfurt 2009.
Das Buch ist auch über diese spezielle Thematik hinaus in Bezug auf die Umweltzerstörungen unserer Wirtschaftsweise lesenswert. De te fabula narratur?
Am 12.4.19 veröffentlicht die WAZ einen Artikel „AfD konnte problemlos den Saalbau in Witten mieten“ (AfD konnte problemlos den Saalbau in Witten mieten) und einen darauf bezogenen Kommentar von Herrn Augstein-Peschel „Klares Signal an die AfD verpasst“ (Klares Signal an die AfD verpasst).
Klares Signal an die AfD verpasst? Herr Augstein-Peschel liegt da aus meiner Sicht völlig daneben. Was stellt er sich denn vor, wie es hätte laufen sollen? Gerichtliche, aber von vornherein zum Scheitern verurteilte Auseinandersetzung mit der AfD – s. Bochum? Abgesehen vom Aufwand (zeitliche und finanzielle Kosten – Gerichtsverfahren kosten!), hätte das doch nur der AfD genützt. Oder die von der Institutsleiterin des Saalbaus und der Bürgermeisterin vorgeschlagenen Variante, alle demokratischen Parteien von der Nutzung des Saalbaus auszuschließen?
Damit hätte sich eine wehrhafte Demokratie ins eigene Knie geschossen. Mensch stelle sich vor, eine Partei käme auf die Idee, zur Aufklärung über die undemokratischen Tendenzen in der AfD einen Kongress (meinetwegen offener Bürgerdialog) im Wittener Saalbau zu veranstalten (übrigens aus meiner Sicht eine effizientere Art, sich mit der AfD auseinanderzusetzen, als die ewigen und leerlaufenden Gegendemonstrationen): Dieser Kongress sollte dann nicht möglich sein wegen eines generellen Ausschlusses von Parteiveranstaltungen im Saalabau?
Das wäre undurchdacht und politisch kontraproduktiv, weil sich die Kritiker der AfD selbst entwaffnet hätten: Die AfD bekämpft mensch am besten durch offensive politische Auseinandersetzung und nicht durch versuchte Ausschlüsse, die lächerlicherweise die Demokraten auch noch selbst ausschließen.
Ich habe deshalb selbstverständlich als Mitglied des Verwaltungsrats dem Vorstoß der Institutsleiterin des Saalbaus und der Bürgermeisterin, den Saalbau nicht mehr an demokratische politische Parteien zu vermieten, nicht zugestimmt.
Jetzt hat Schwarz-Gelb den Wegfall der Stichwahl bei den Bürgermeister_innen-Wahlen also mit schwachen Argumenten (Kostenersparnis, geringe Wahlbeteiligung) durchgedrückt. Warum schwache Argumente? Die geringere Wahlbeteiligung ist längst empirisch widerlegt, und die Kostenersparnis wiegt den Schaden für die Demokratie – heißt für die bei der Wahl engagierten Wähler_innen – nicht auf (siehe zu diesem Thema auch mein Beitrag „Abschaffung der Stichwahl undemokratisch“/19.2.19).
Dieser Schaden lässt sich leicht darstellen. Nehmen wir an, im ersten Wahlgang treten drei Kandidat_innen an. Kandidat_in 1 bekommt 40% der Stimmen, Kandidat_innen 2 und 3 jeweils 30%. Ohne Stichwahl wäre die Kandidatin/der Kandidat mit 40% der Stimmen gewählt, und 60% der Stimmen wären „im Papierkorb“ gelandet. Mit Stichwahl hätten die Kandidat_innen 2 und 3 die Chance, sich für eine Stichwahlkandidatur zu einigen und ihr Stimmenpotential in die Waagschale zu werfen. Die Chance eines Gewinns der Wahl gegen Kandidat_in 1 wäre erheblich (zwischen 41 und 60%), und 60% der Stimmen wären nicht „verloren“.
Mir ist nicht klar, was Schwarz-Gelb (Landesregierung, Landtagsmehrheit) bei dieser Trickserei getrieben hat. Es gibt bekanntlich positive und negative Alleinstellungsmerkmale (Witten kann, was negative Alleinstellungmerkmale betrifft, ein Lied davon singen. Nur ein Stichwort: Hochsteuerstadt). Bei der Abschaffung der Stichwahl hat es NRW nun glorreicherweise zu einem negativen Alleinstellungsmerkmal geschafft, denn NRW ist jetzt das einzige Land ohne Stichwahl.
SPD und Grüne haben eine Verfassungsklage angekündigt. Ich glaube, dass dieser richtige und begrüßenswerte Versuch einer Korrektur gute Chancen hat, denn wenn es wichtig sein soll, Minifraktionen in Räten zuzulassen, um keine Wählerstimme auszuschließen, um wie viel wichtiger ist es dann erst, bei einer Bürgermeister_inne-Wahl keine potentielle alternative Mehrheit gegenüber einem ersten Wahlgang (und die entsprechenden Wähler_innen-Stimmen) auszuschließen.
Jetzt steht die endgültige Entscheidung also kurz bevor: Am 25.3.19 soll das Wäldchen links der Zufahrt zur Uni Witten-Herdecke durch die Verabschiedung des Bebauungsplans 120 B/1 (Satzungsbeschluss) auf’s Schafott (im ASU am 14.3.19 wurde der Satzungsbeschluss schon mehrheitlich durchgewunken). Beteiligte an der geplanten Exekution: Die Stadtverwaltung, vertreten durch Bürgermeisterin, Stadtbaurat, planende Verwaltung und – wenn der B-Plan so abschließend beschlossen wird – die Mehrheit des Wittener Rates (einschließlich der Grünen). Bei der letzte Abstimmung (Aufstellungsbeschluss) hatte die Fraktion bürgerforum noch dagegen gestimmt.
Ich habe schon am 21.11.18 im Rat dagegen argumentiert (siehe dazu mein Beitrag „Fehlplanung Uni jetzt im ersten Schritt beschlossen: Meine Gegenrede im Rat“/28.11.18). Diesen Argumenten gegen ein Fehlplanung ist nichts hinzuzufügen.
Eine Alternative hätte es gegeben. Weil diese nicht verfolgt worden ist, muss jetzt wieder einmal der kleinräumige Klimaschutz in Witten dran glauben. Wer den Vortrag von Herrn Sven Plöger „Der Dürresommer 2018 – ’nur‘ Wetter oder schon Klima?“ (Sparkassen-Gesprächsforum 2018, die WAZ berichtete am 9.3.19: „Sven Plöger spricht bei Sparkasse Witten über Klimawandel“ Sven Plöger spricht bei Sparkasse Witten über Klimawandel) gehört hat, kann sich angesichts solcher nicht nachhaltigen Entscheidungen nur an den Kopf fassen.
Zu meinem Redebeitrag im Rat hier nur noch einige ergänzende Anmerkungen: (mehr …)
Am 8.3.19 berichtet die WAZ über Wohnungsbauprojekte in Witten: „Stadt Witten setzt bei Neubauprojekten auf Lückenschluss“ Stadt Witten setzt bei Neubauprojekten auf Lückenschluss. Der Artikel beginnt gleich mit einer charakteristischen Verdrehung. Es heißt, dass in Witten bis 2030 1600 neue Wohnungen gebaut werden müssten, um die Einwohnerzahl von 98.000 zu halten. Die Zahlen resultieren aus einer durchaus fragwürdigen Wohnungsbedarfsprognose im Handlungskonzept Wohnen*, die – abgesehen von der Fragwürdigkeit – etwas ganz anderes aussagt, nämlich: dass bei einer angenommenen konstanten Einwohnerzahl von ca. 98.000 1600 neue Wohnungen notwendig wären, um den Bedarf zu befriedigen**.
Mir geht es hier aber nicht um diese Verdrehung und den realen Bedarf, sondern um die Aussage des Stadtbaurats, Innenentwicklung würde vor Außenentwicklung gehen. Das ist natürlich in dieser Allgemeinheit gut, aber:
– Die Außenentwicklung („grüne Wiese“) kommt schon deshalb nicht mehr in Frage, weil die Außenflächen nach jahrzehntelanger extensiver Vernutzung von Flächen (enorme Ausdehnung von Flächen für den Ein- und Zweifamilienhausbau in den Vororten!) immer stärker mit Restriktionen belastet sind.
– Die sog. Innenentwicklung ist angesichts des Klimawandels und seiner Auswirkungen nicht mehr unproblematisch, denn das Innen ist schon dicht bebaut. Heißt: Wer mehr Grün und Durchlüftung im Innen („Lückenschluss“) will, sollte sich vor zu starker Versiegelung hüten (betrifft natürlich Wohn- und Gewerbeflächen!). Und Bebauung ist immer mit Versiegelung verbunden.
Insofern reicht die Maxime „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ für eine vernünftige und nachhaltige Stadtplanung und -entwicklung nicht mehr. Die Zeiten ändern sich. Deshalb sollte jedes Projekt bei der Innenentwicklung unter Klima- und Nachhaltigkeitsgesichtspunkten auf den Prüfstand, um Schäden für die Stadt und ihre Bürger_innen zu vermeiden. (mehr …)
Wenn in Witten von Quartieren die Rede ist, wird häufig auf die Entwicklung des Wiesenviertels als Modell verwiesen. Tatsächlich kann mensch das Wiesenviertel als eine Art Vorzeigequartier betrachten. Nur wird dabei häufig vergessen, wie viel nicht von der Stadtverwaltung akquirierte Fördergelder – dank der Initiative der mittlerweile aufgelösten privaten Initiative „Stellwerk“ – in das Wiesenviertel geflossen sind. Ich kann mich gut erinnern, dass vormals der Bitte von „Stellwerk“ um Unterstützung durch die Stadtverwaltung durch einen „Letter of Intent“ entsprochen worden ist, mit dem das Wohlwollen der Stadtverwaltung für die Aktivitäten von „Stellwerk“ – mehr nicht – zum Ausdruck gebracht worden ist.
Dass es in anderen Wittener Quartieren nicht so schön wie im Wiesenviertel aussieht (wegen fehlender quasi professioneller privater Initiative, fehlender Fördergelder und einer ganz anderen Struktur), zeigt folgendes Beispiel aus dem „Lutherparkviertel“*:
Akt 1: Schreiben der Nachbarschaftsgemeinschaft Konrad-Adenauer-Straße an die Bürgermeisterin (vom 17.9.18, Eingang Bürgermeisterin 16.10.18), das auch an die Fraktionen weiter geleitet weden sollte und weiter geleitet worden ist: Nachbarschaftsgemeinschaft.1 Nachbarschaftsgemeinschaft.2; Akt 2: Antwortschreiben der Bürgermeisterin: Eingangsbestätigung 7.11.18 Stadt Witten Kurzmitteilung, Antwortschreiben 20.11.18 BM Antwortschreiben Nachbarschaftsgemeinschaft; Akt 3: Zwei sinnvolle Anträge der SPD/CDU: Sauberkeit 2.12.18: Sauberes Witten, Sicherheit 11.1.19: Sicherheit; Akt 4: Als Reaktion auf das oben genannte Anschreiben eine Begehung des Gebiets mit Vertreterinnen der SPD Fraktion am 8.2.19; Akt 5: Daraus resultierend eine gute Anfrage der SPD-Fraktion an die Bürgermeisterin vom 19.2.19: Konrad-Adenauer-Straße.
Ich bin auf die Beantwortung der Anfrage gespannt. Vor allem bin ich aber gespannt darauf, ob und wann konkrete Initiativen der Verwaltung zur Bearbeitung der Probleme – wünschenswert in Kooperation mit Politik und Bürger_innen – eingeleitet werden. (mehr …)
Tempolimit auf Autobahnen? Auch wenn die meisten Länder* es anders sehen, in Deutschland ist es möglich, dass ein amtierender Verkehrsminister erklärt, ein Tempolimit sei „gegen jeden Menschenverstand“ und „eine Gängelung der Bürger“**.
Dabei ist es aus meiner Sicht genau anders herum: Der Verzicht auf ein Limit ist eigentlich gegen jeden aufgeklärten Menschenverstand – wenn Vorsorgeprinzip und Risikobegrenzung ernst genommen werden. Das wird gut belegt durch den – um Ausgewogenheit bemühten – folgenden Beitrag:
→Was bringt ein Tempolimit wirklich? Autobahnen_ Was bringt ein Tempolimit?
*Ergänzung: Habe ich im Internet unter „Interessante-Fakten.de“ gefunden. Nur sehr überschaubare und illustre Minderheit mit Menschenverstand? „Es gibt Weltweit nur ein paar Orte, wo es keine Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen gibt: Deutschland (jedoch haben 45% der Autobahnen dennoch Einschränkungen), die Isle of Man (Großbritannien), 3 Bundesstaaten in Indien, Haiti, Somalia, Libanon, Nepal, Myanmar, Burundi, Bhutan, Afghanistan, Nordkorea, Mauretanien.“
**Zur „Gängelung“ im kommunalen Bereich siehe meine Beiträge „Hau weg den Scheiß III/Vertrauen in die Bürger?„/15.3.19 und „Bürgerlicher Anarchismus?„/11.1.17
Am 27.2.19 behauptet die WAZ in ihrem Artikel „Im Rat gilt: Schnelles Mitschreiben verboten“: „In Witten ist es verboten, Wortlautprotokolle während der Ratssitzung anzufertigen“. Was ist davon zu halten?
Die Vorgeschichte wird in dem genannten Artikel kurz skizziert. Zusätzlich hier die Einlassung der Bürgermeisterin zu dieser Angelegenheit:
→ Mitschreibeverbot Mitschreibeverbot
→ Schreiben an Rechtsanwalt Schreiben an RAe 15.02.19
Mich stören an dem Vorstoß der Piraten folgende Punkte:
Wortlautprotokolle: Vorausgeschickt sei, dass es ja entsprechend der Geschäftsordnung des Rates/§ 13* wortgetreue offizielle Aufzeichnungen gibt. Deshalb ist es im Grunde vollkommen unerheblich, ob es sich bei privaten Mitschriften um Protokolle oder Wortlautprotokolle handelt. Entscheidend ist doch, wer derartige Protokolle autorisiert und wer im Streifall über die Richtigkeit des protokollierten Wortlauts entscheidet. Natürlich ist es jeder/jedem unbenommen, bei Ratssitzungen mitzuschreiben. Nur ist die Mitschrift dann seine Privatsache. Hätten die Piraten ihr Wortlautprotokoll ohne großes Getöse anfertigen lassen, hätten sie privat über ein Protokoll verfügt, sich aber nicht offiziell auf dieses berufen können**.
Fraktionsentscheidung: Wenn die Mehrheit der Fraktionen sich für eine bestimmte Interpretation der Geschäftsordnung entscheidet, sollte das bindend sein. Andernfalls besteht die Möglichkeit, Mehrheiten demokratisch zu ändern. Darauf zielt der Hinweis auf die nächste Wahlperiode ab: Die aktuell geltende Geschäftsordnung ist zu Beginn dieser Wahlperiode mit Mehrheit beschlossen worden und kann per Antrag oder zu Beginn der nächsten Wahlperiode geändert werden.
Kommunalaufsicht: Warum es die Piraten für demokratisch halten, in dieser Frage gegen eine Mehrheit der Fraktionen die Kommunalaufsicht einzuschalten und womöglich zu klagen, ist mir ein Rätsel. (mehr …)
Angesichts der Einlassungen Wittener Kommulpolitiker_innen drängt sich mir manchmal der Verdacht auf, dass diese Witten für den Nabel der Welt halten. So auch im Zusammenhang mit der Auseinandersetzung um die Stichwahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters (siehe dazu den WAZ-Artikel „Streit um Stichwahl auch in Witten“ vom 22.2.19: SPD Witten will an der Bürgermeister-Stichwahl festhalten).
Natürlich geht es bei dieser Auseinandersetzung nicht um eine Wittener Problematik (Wittener Wahlergebnisse und -beteiligung), sondern um eine landesweite Angelegenheit. Und da mögen die Verhältnisse in anderen Städten und Gemeinden andere sein als in Witten (siehe dazu mein Beitrag „Abschaffung der Stichwahl undemokratisch!“/19.2.19/Begründung der Kampagnenbeteiligung von Mehr Demokratie).
Was Witten anbetrifft, sei mir an dieser Stelle der Hinweis erlaubt, dass die Stichwahl 2015 zur Bürgermeisterin/zum Bürgermeister für die amtierende Bürgermeisterin mit folgendem Ergebnis endete (in Ergänzung zu den WAZ-Angaben): Von 79.614 Wahlberechtigten haben 16.058 Frau Leidemann gewählt, also ganze 20%.
Die Antwort auf die Frage, wie repräsentativ ein solches Ergebnis ist, sei jeder/jedem selbst überlassen. Wie schreibt Herr Kopps richtigerweise in der WAZ (Kommentar WAZ 22.2.19): „Auf die Kandidaten kommt’s an“.
Am 19.2.19 titelt die WAZ „Initiative übergibt 2500 Unterschriften an RVR/Streit um Voeckenberg: Abordnung von ‚Stockum wehrt sich‘ besucht Regionaldirektorin“. Die Abordnung habe in angenehmer Atmosphäre ein Gespräch führen können, und die Regionaldirektorin Karola Geiß-Netthöfel habe zugesagt, sich den Sachverhalt noch einmal genau anzusehen und auszuwerten. So weit, so gut.
Natürlich wäre es ein Riesenerfolg, wenn die Auswertung eine Korrektur der bisherigen Regionalplanung ergeben würde. Aber:
1. hat die (wenn auch relativ knappe) Mehrheit des Wittener Rates einer positiven Stellungnahme Wittens zur aktuellen Regionalplanung zugestimmt, und
2. entscheidet über die Regionalplanung nicht die Regionaldirektorin, sondern die Regionalversammlung.
Ich halte es – offen gesagt – für unwahrscheinlich, dass es über dieses Gespräch zu einer Korrektur der Regionalplanung kommen wird. Was bleibt dann?
Wichtig ist festzuhalten, dass es sich bei der Regionalplanung nicht um eine verbindliche kommunale Bauleitplanung handelt, sondern um einen Planungsrahmen, der für die Kommune eine Möglichkeit definiert. Diese kann durch eine kommunale Bauleitplanung umgesetzt werden, oder auch nicht. Heißt: Für Witten wird es erst wirklich ernst, wenn eine verbindlich Bauleitplanung (Änderung Flächennutzungsplan, Bebauungsplan) eingeleitet wird. (mehr …)