Alles nicht so gemeint? Grüner Ausverkauf von Kunst abgeschmettert
Am 17.3.15 stand in Verwaltungsrat des KuFo der Antrag der Wittener Grünen auf der Tagesordnung, den Wert von Bildern des Märkischen Museums festzustellen, um diese dann zwecks Haushaltskonsolidierung verkaufen zu können (siehe dazu mein Beitrag „Hau weg den Scheiß?“/8.1.15).
Dass sie sich mit diesem kulturfeindlichen und inkompetenten Antrag keinen Gefallen getan hatten, war wohl auch mittlerweile bei der grünen Ausverkaufs-Truppe angekommen. Die Grünen, vertreten durch Frau Lilo Dannert und Herrn Paul Wood, versuchten zurück zu rudern. Es sei doch nicht so gemeint gewesen. Mensch wolle doch nur den Wert der Bilder feststellen und nicht verkaufen (Anmerkung: Genau diese Absicht steht aber im Antrag!).
Die engagierte Diskussion machte glücklicherweise deutlich: (mehr …)
Berlet/Annen: Verwaltung wird zurück gepfiffen, Klärung zeichnet sich ab
Mittlerweile hat die GroKo am 10.3.15 einen in der Sache klärenden Antrag eingebracht, der mir leider erst jetzt zugegangen ist.
→ Antrag „Planungs- und baurechtliche Optionen für das ehemalige Wickmann-Gelände in Annen“ GroKo-Antrag Wicckmann Gelände
Sollte dieser Antrag am 23.3.15 mehrheitlich beschlossen werden, heißt das (Formulierungen entsprechen dem Antrag): (mehr …)
Hau weg den Scheiß III: Statt Satzungen Vertrauen in die Bürger?
Aktualisierung 11.1.17: Ich hoffe nicht, dass die bornierte Argumentation, mit der ich mich im unten stehenden Beitrag auseinandergesetzt habe, im Zusammenhang der Diskussion um die Baumschutzsatzung eine Rolle spielen wird. Ja wenn alle Bürger vernünftige Engel wären, dann brauchten wir keine rechtlichen Sanktionen und Regelungen, um Bürger und die Allgemeinheit vor durch andere Bürger verursachten Schäden zu schützen! Zweck von Satzungen ist doch unter anderem genau dieser Schutz, und die ersatzlose Beseitigung von Bäumen ist ein Schaden für die Allgemeinheit – dass sollte angesichts des Klimawandels langsam angekommen sein.
Eine konsequente Baumschutzsatzung ist kein grüner Sparren mehr, sondern eine notwendige und wirksame Maßnahme gegen durch den Klimawandel verursachte potentielle Schäden (z.B. auch defensive Kosten für die Allgemeiheit durch die Nachrüstung von Abwasserkanälen) – es sei denn, mensch steht auf der Basis der AfD-Programms, heißt Trump und leugnet den menschenverursachten Klimawandel!
Am 14.3.15 erhielt ich folgendes Anschreiben eines Wittener Bürgers zum Thema Baumschutzsatzung in Witten:
→ Anschreiben eines Bürgers (Anmerkungen in Rot von mir): Anschreiben eines Bürgers zum Thema Baumschutzsatzung 14.3.15
Hier mein grundsätzlicher Kommentar:
Bürger xxx lehnt eine Satzung ab und schlägt statt dessen vor, auf das Vertrauen zu den Bürgern zu setzen. Super Vorschlag! Ich würde das weiter treiben: Schaffen wir Tempo 30 ab, weil wir der Vernunft der Bürgerinnen und Bürger vertrauen – freies Rasen für freie Bürger. Weiter: Schaffen wir die Abfallsatzung ab, weil wir der Vernunft der Bürgerinnen und Bürger vertrauen – freie Vermüllung der Umwelt für freie Bürger. In beiden Fällen (und weiteren) könnten Kosten bei der Kontrolle und Ahndung von Verkehrsdelikten und Verstößen gegen die Abfallsatzung eingespart werden, wenn – ja wenn das Wörtchen wenn nicht wär und alle Bürgerinnen sich immer regel- und gemeinwohlkonform unter Vermeidung des Schadens für andere verhalten würden. Tun sie aber leider nicht immer. (mehr …)
Glosse? Nein, sondern schlichte Fehlinformation
Am 14.3.15 versucht sich ein joko in der WAZ an einer Glosse (Wikipedia: Glosse = ein kurzer und pointierter, oft satirischer oder polemischer, journalistischer Meinungsbeitrag in einer Zeitung, einer Zeitschrift und im Fernsehen), die angebliche Sprachblüten zum Objekt hat. Zitiert werden als Beispiele meine Äußerung im ASU, durch die Abschaffung der Baumschutzsatzung werde eine wichtige Säule des Baumschutzes angesägt, und eine Äußerung der Grünen, sie seien seit ihrer Gründung die inoffizielle Baumfäller-Hotline der Stadt Witten.
So what? Wo finden sich in den Formulierungen (Metapher bei mir, schlichte Information bei den Grünen) die Sprachblüten? Die einzige Sprachblüte produziert unser Sprachkünstler selbst in seiner Überschrift „Wenn einer am Baumschutz sägt“ – eine offensichtlich Verballhornung einer Formulierung und knarrende Katachrese (Wikipedia: Bezeichnung für eine semantisch unstimmige, zuweilen widersprüchliche Verbindung mehrerer sprachlicher Bilder in einer Texteinheit). Mein Eindruck: Da hat sich jemand etwas mühevoll zurecht gestoppelt. Von Witz und Satire keine Spur.
Viel problematischer als die pseudosatirischen Verrenkungen ist aber eine schlichte Fehlinformation. (mehr …)
Rathaussanierung startet – endlich und ohne PPP!
Am 12.3.15 fasste der ASU mit meiner Zustimmung eine Grundsatzbeschluss zur längst überfälligen Sanierung des Wittener Rathauses.
→ Vorlage 0191 „Sanierung, Modernisierung und Nutzungsverdichtung des Rathauses …“ 0191_V_16_Vorlage.
Der Beschlussvorschlag der Vorlage ist auf Antrag der CDU um einen Satz zur Einhaltung des Zeit- und Kostenrahmens erweitert worden (aktuell prognostizierte Kosten des Projekts ca. 25 Mio. €).
Es geht also endlich los. Dazu folgende Feststellungen meinerseits: (mehr …)
WBG-Antrag geht unter: Baumschutz in Witten wird nicht gecancelt
Auf der ASU(Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz)-Sitzung am 12.3.15 ist der dusselige Angriff der WBG (Wittener Bürger Gemeinschaft) auf die Wittener Baumschutzsatzung (siehe dazu mein Beitrag „Hau weg den Scheiß II: WBG gegen Baumschutzsatzung„/17.2.15) glücklicherweise einstimmig abgewehrt worden.
Auf Grund einer konstruktiven Intervention des Stadtkämmerers Kleinschmidt sieht das beschlossene weitere Verfahren jetzt folgendermaßen aus: Grundsätzlich soll die geltende Baumschutzsatzung überarbeitet und aktualisiert/verbessert werden. Die Verwaltung wird vorbereitend Daten/Material als Entscheidungsgrundlage aufarbeiten (Aktualisierung von Baumschutzsatzungen in anderen Städten, bisherige Konfliktpotentiale, Stand und Entscheidungsgrundlage bisheriger Genehmigungen etc,). Danach sollen die Fraktionen beraten und über die neue Satzung entscheiden. Bis dahin bleibt die geltende Baumschutzsatzung weiterhin in Kraft.
Ein aus meiner Sicht gutes Verfahren, bei dem ich davon ausgehe, dass der Baumschutz den ihm angemessenen Stellenwert erhält (mehr …)
Berlet/Annen: Ob der Schaden deckungsfähig ist, kann zur Zeit nicht beurteilt werden
Folgenden instruktiven Beitrag für das abenteuerliche Vorgehen der Stadtspitze in der Angelegeneheit Berlet/Annen fand ich auf der homepage von SchöWo (SchöWoWohnbau: der Blog: Dort weitere Beiträge zur Sache):
„Ob der Schaden deckungsfähig ist, kann zur Zeit nicht beurteilt werden“
Entgegen der Aussage der Stadtverwaltung, die Kommunalversicherung “KSA” springe auf jeden Fall ein, wenn die Firma “SchöWo Wohnbau” erfolgreich eine Schadenersatzklage durchkriege, liest sich das Antwortschreiben des Versicherers vom 20. Januar des Jahres auf eine Anfrage der Stadt etwas anders.
Es beginnt mit dem Satz: “In Ihrem Schreiben stellen Sie die Frage, ob der Deckungsschutz für den Schadenfall davon abhängt, dass das vorliegende verwaltungsrechtliche Urteil angegriffen wird. Das ist nicht der Fall. Vielmehr kann ein deckungsrechtliches Problem entstehen, wenn das vorliegende verwaltungsrechtliche Urteil angegriffen wird.” (mehr …)
Leidemann-Groupies: Unverantwortliche Stimmungsmache in der Angelegenheit Berlet/Annen?
Faktencheck: 1. Die Stadt Witten fängt sich in der Angelegenheit Berlet/Annen ein vernichtendes Urteil des Verwaltungsgerichts Arnsberg ein. Neben formalen Gründen (Gültigkeit des B-Plans) sind auch materielle Gründe (Abwägungsfehler in Bezug auf die Zentrumsabgrenzung in Annen – nicht City Witten! -) entscheidend (siehe dazu mein Beitrag „Berufung in der Angelegenheit Berlet/Annen? Nein, sondern zurück, marsch, marsch!„/18.2.15). 2. Der Rechtsdezernent stellt auf der HFA-Sitzung am 25.2.15 klar, dass der Verwaltungsvorstand ursprünglich nach Bewertung durch das Rechtsamt nicht in Berufung gehen wollte. Dennoch wird ein externer Anwalt hinzugezogen (Kosten!), der eine schwache Begründung für die Zulassung zur Berufung abliefert. 3. Die Zulassung zur Berufung wird gegen die Bewertung des Rechtsamts beantragt. 4. Der gegnerische Anwalt nimmt die Begründung für die Zulassung zur Berufung nach Strich und Faden auseinander (s.o. mein Beitrag vom 18.2.15).
Fazit: (mehr …)
BürgermeisterInnenwahl 2015: (Ex?)-Bonzin gegen Bonzen?
Folgende Stellungnahme meines Freundes prawda vom 22,02,15 (als Reaktion auf eine Stellungnahme des Anonymus p.s.a* vom 21.02.15) fand ich unter den homepage-Kommentaren der WAZ zu dem Artikel „Leidemann tritt auch ohne SPD zur Wahl an“/20.2.15:
„Woher weiß p.s.a eigentlich, dass die amtierende Bürgermeisterin (BM) eine so außerordentlich beliebte Person ist? Valide Umfragen? Dann raus damit. Denn die öffentlichen Auftritte der BM bestätigen die Beliebtheit nicht. Dabei wirkt sie als dröge, verfloskelte Person ohne Ausstrahlung, deren Vorstellungskraft um nichts über die Vorstellungskraft der von p.s.a offenbar nicht gelittenen „Parteibonzen“ hinaus geht (übrigens eine Terminologie mit einer unschönen Tradition). Wie auch? Schließlich ist die BM als „Parteibonzin“ zu Amt und Würden gekommen, als solche wieder gewählt worden und kämpft jetzt als (Ex?)-„Bonzin“ einen ziemlich schrägen Kampf um ihre Pfründe – pardon: ihr Lebenswerk. Und das kann doch wohl nicht nur in Moderation bestanden haben?! In diesem Zusammenhang würde mich die Bilanz der konstruktiven Leistungen für die Stadt interessieren, die wirklich originär auf ihrem Mist gewachsen sind. Und bitte nicht der Käseeinkauf in Herbede!“
Das sehe ich auch so. (mehr …)
Berufung in der Angelegenheit Berlet/Annen? Nein, sondern zurück, marsch, marsch!
Am 25.2.15 wird auf einer öffentlichen Sondersitzung der HFA (Haupt- und Finanzausschuss) darüber entscheiden, wie es nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Arnsberg (siehe dazu mein Beitrag „Berufung Berlet-Urteil: Nicht nachzuvollziehen!“/3.2.15) in der Angelegenheit Berlet/Annen weiter gehen soll. Die Vorstellung der Verwaltungsspitze zum weiteren Verfahren spiegelt sich in der Verwaltungsvorlage 0188: → Vorlage 0188: Entwicklung des „Wickmann-Geländes“ in Witten-Annen Verwaltungsvorlage 0188.
Als Reaktion auf diese Vorlage liegt aktuell ein Offener Brief des Rechtsanwalts Schauwienold vor, der der Bürgermeisterin, den Fraktionen und der Presse zugesandt worden ist: → Offener Brief S22BW-415021713180, dort im Anhang insbesondere die Einlassung der Rechtanwälte TaylorWessing.
Meine Einschätzung: Die Verwaltungsspitze versucht mit der Vorlage offensichtlich, krampfhaft ihr Gesicht zu wahren, auf Zeit zu spielen und sich über den BürgermeisterInnenwahltermin zu retten (zwei mögliche KandidatInnen sind indirekt betroffen). Sie würde die Sache aber nur noch schlimmer machen, wenn sie sich durchsetzen würde. Was sollen die vorgeschlagenen Beratungsrunden, wenn in der Sache doch gar kein Beratungsbedarf mehr besteht?
Fakt ist, dass die Stadt, vertreten durch die Bürgermeisterin, mit ihrer Rechtsposition vom Verwaltungsgericht Arnsberg eine juristisch und sachlich nachvollziehbare Klatsche bekommen hat. (mehr …)