Wittener Haushalt – Licht am Ende des Tunnels, aber wie??
Licht am Ende des Tunnels? Das würde bedeuten, dass sowohl ein Haushaltsausgleich wie eine Entschuldung in einem überschaubaren Zeiraum absehbar wären.
Zu den Rahmendaten des Haushaltsplans 2016:
Vorbericht Haushaltsplanentwurf 2016 05 Vorbericht Haushaltsplanentwurf 2016
Zum Sanierungsplan:
Sanierungsplan 2016 mit Anlagen 01 Entwurf des Sanierungsplans mit Anlagen
Bei gesetztem Zieljahr – sagen wir Haushaltsausgleich + Entschuldung innerhalb von 12 Jahren (Zieljahr 2027): Im Stärkungspakt ist der originäre Haushaltsausgleich sowieso bis 2021 vorgesehen – ließen sich dann in Form von Szenarien verschiedene Pfade darstellen (siehe aber Anmerkung unten*). Mit anderen Zieljahren andere.
Was gar nicht geht:
– Unbegrenzt neue Schulden „nach Bedarf“. Das würde darauf hinaus laufen, dass die wachsende Belastung durch kontinierlich steigende Schulden (Zinsen, Tilgungen) auf zukünftige Generationen übertragen wird;
– Rigides Konnexitätsprinzip, weil dann die Schuldenlast nur auf Land uns Bund verlagert würde: Verschiebung der Schulden;
– Millionärssteuer und andere Tauben auf dem Dach als Auswege aus der Finnanzkrise. Erstens ist vollkommen unklar, wann solche Projekte durchgesetzt werden können, und zweitens ust unklar, wieviel der zusätzlichen Einnahmen des Bundes speziell auf Witten entfallen würden.
Dabei muss angesichts der besonders extremen Finanzmisere Wittens (frühzeitige Überschuldung seit 2010, pflichtige Teilnahme am Stärkungspakt) mittlerweile davon ausgegangen werden:
– Das Ziel kann aus eigener Kraft nicht geschafft werden. Dafür sind die Strukturschwächen (nicht Wittens, sondern der Stadtverwaltung) zu gravierend und die Schulden zu hoch (s.o. Vorbericht Haushaltsplanentwurf 2016). Daher bedarf es einer wirksamen Unterstützung „von außen“. Diese Unterstützung darf nicht in erster Linie in der Versorgung mit mehr Geld bestehen. Die bloße bessere Versorgung mit mehr Geld impliziert kein Steuerungspotential und lädt zum Weiterwurschteln ein. (mehr …)
„Sonderbeiträge“ von Ratsmitgliedern an Parteien oder Wählergemeinschaften – Was ist davon zu halten?
Zitat aus Wikipedia/Mandatsträgerbeitrag:
„Mandatsträgerbeiträge (auch Mandatsträgerabgaben, in Österreich Parteisteuern genannt) sind regelmäßige Zahlungen von Mandatsträgern (Abgeordnete, hauptamtlichen Politiker wie z. B. Bürgermeister, Aufsichtsratsmandatsinhaber etc.) an die Parteien und Gewerkschaften, die sie für die jeweiligen Aufgaben nominiert haben. Die Mandatsträgerabgaben sind formell freiwillig, ein Rechtsanspruch der Parteien und Gewerkschaften besteht nicht. Jedoch riskiert der Mandatsträger nicht wieder nominiert zu werden, wenn er sich der Zahlung verweigert ….“
In vielen Satzungen von Parteien und Wählergemeinschaften finden sich Regelungen über sog. Sonderbeiträge, die auch von kommunalen Mandatsträgern neben den normalen Mitgliedsbeiträgen an die jeweiligen Organisationen abgeführt werden sollen. Was ist davon zu halten?
Nach geltender Rechtsprechung sind „Sonderbeiträge“ grundsätzlich freiwillig, egal, was in irgendwelchen Partei- oder Wählergemeinschaftssatzungen steht.
Hintergrund ist, dass in der Vergangenheit wegen Nichtzahlung von Parteien Ausschlussverfahren in Gang gesetzt worden sind. Gegen damit verbundene Ausschlüsse ist von den Betroffenen mit regelmäßigem Erfolg geklagt worden. Einziges Sanktionsmittel gegen Nichtzahlung ist daher nach einhelliger Empfehlung aller kommunalpolitischen Vereinigungen die Nichtwiederaufstellung bei der nächsten Wahl. (mehr …)
Flüchtlinge oder Migrantinnen/Migranten – Bitte genau hinsehen!
Bei aller Sorge um die Flüchtlinge oder Migrantinnen/Migranten – mensch sollte sich da entscheiden, weil die erste Kategorie unter das Asylgesetz, die zweite unter ein fehlendes Einwanderungsgesetz* fallen würde – sollten Hintergründe und Ursachen für Flucht oder Migration nicht vergessen werden, um zu verstehen, wer in Deutschland ankommt und wo sich mögliche Integrationsschwierigkeiten abzeichnen – mit Deutsch lernen und ein bißchen Bekenntnis zum Grundgesetz wird es bei den tiefgreifenden kulturellen Unterschieden nicht getan sein. Als Beitrag zum Verständnis der Hintergründe und Ursachen von Flucht und Migration aus dem Nahen Osten (Afrika ist wiederum eine andere Geschichte**) empfehle ich als Lektüre:
Aktualisierung 14.1.16: Ich empfehle weiterhin: Lüders, Michael: Wer den Wind sät; C.H. Beck; München 2015. Das instruktive Buch macht auch die Verantwortlichkeit der USA für die Entwicklung im Nahen Osten deutlich.
– Zur Geschichte des Islam: Ansary, Tamim: Die unbekannte Mitte der Welt/Globalgeschichte aus islamischer Sicht; Campus Verlag; Frankfurt am Main 2010
– Zur Geschichte des Bürgerkriegs in Syrien: Schweizer, Gerhard: Syrien verstehen/Geschichte,Gesellschaft und Religion; Klett-Cotta; Stuttgart 2015
– Zu globalen Ursachen von Migrationsbewegungen aus wirtschaftlichen Gründen: Ziegler, Jean: Wir lassen sie verhungern/Die Massenvernichtung in der Dritten Welt; Bertelsmann; München 2012 (mehr …)
Wittener Finanzmisere – Kein Licht am Ende des Tunnels?
Ich betone immer die Sondersituation Wittens bzgl. der finanziellen Schieflage des städtischen Haushalts. Wie groß diese Schieflage tatsächlich ist, lässt sich an Folgendem verdeutlichen:
In ihrer Abhandlung „Ursachen kommunaler Haushaltsdefizite“ (in PVS, 55.Jg., 4/2014, S. 614-647) unterscheiden die Autoren Jörg Bogumil/Lars Holtkamp/Martin Junjernheinrich/Uwe Wagschal zwischen kommunaler Konkordanz- und Konkurrenzdemokratie*.**
Der Argumentation ist zu entnehmen, dass Konkordanzdemokratie zumindest als ein wesentlicher Faktor für die Überwindung finanzieller Schieflagen unterstellt wird. Als Beispiel wird eine süddeutsche Kommune angeführt (S. 637/638, Baden-Würtemberg), in der es dem Bürgermeister gemeinsam mit allen Fraktionen gelungen sei, die Schulden (!) in einem überschaubaren Zeitraum abzubauen.
Für das Ruhrgebiet wird die Tendenz zur Konkurrenzdemokratie und damit verbundener verstärkter Haushaltsprobleme unterstellt.
Schauen wir uns jetzt unserer Stadt an. Mir geht es hier nicht um die Tragfähigkeit der Unterscheidung von kommunalen Demokratietypen, sondern erst einmal um den Grad der finanziellen Schieflage. Bei der süddeutschen Kommune gelang neben dem Abbau des strukturellen Defizits auch der Abbau der Schulden zur allseitigen Zufriedenheit mit einer gemeinsamen politischen Anstrengung in einem überschaubaren Zeitraum.
In Witten stellt sich dagegen die finanzielle Herausforderung ganz anders dar. (mehr …)
Mit Resolulitis zur Haushaltsgenehmigung?
Da ist sie wieder, die politische Krankheit der Resolulitis. Der Rat hat mit Mehrheit am 23.11.15 eine von SPD/CDU eingebrachte Resolution verabschiedet – Adresse: Ministerium für Inneres und Kommnales (MIK) NRW!! – mit dem Ziel, die strikten Regelungen des Stärkungspakts – Haushaltsausgleich bis 2016 mit (!) dem jährlichen Stärkungspaktzuschuss von 7,2 Mio. € – wegen unvorhersehbarer Belastungen vorübergehend außer Kraft zu setzen, um die Auszahlung der Stärkungspaktmittel wie eine Genehmigung des Haushalts 2016 zu retten.
→ Resolution (Antrag ist als Resolution verabschiedet worden) 0185_AG16_Antrag
Ich glaube nicht, dass die Resolution Erfolg haben wird. Papier ist eben geduldig.
Es ist richtig, dass die finazielle Situation der Stadt verzweifelt ist. Aber warum?
Ich versuche, mich einmal in die Sicht des angeschriebenen MIK auf die Stadt Witten hinein zu versetzen. Das Ministerium sieht und weiss: (mehr …)
Kenntnisfreie Attacken unterhalb der Gürtellinie/Leserbriefe und Stellungnahmen
Aktualisierung 14.1.2016:
Am 14.12.15 ist Herr Dipl.-Ing. Stefan Rommelfanger in von den Piraten beantragter geheimer Wahl mit 56 Ja-Stimmen, 10 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen zum neuen Stadtbaurat Wittens gewählt worden. Er wird ab dem 1.4.16 sein Amt antreten.
Folgender Ablauf des bisherigen Geschehens:
Am Samstag, 14.11.15, brachte die WAZ einen Artikel „Neuer Baurat eine Baurätin?“, der berichtet, dass die Baudezernentin Julia Gottlieb aus Radevornwald als Favoitin für die Nachfolge Bradtke gelte. Die SPD-Fraktion solle sich für sie ausgesprochen haben.
Vorausgegangen waren drei Vorstellungsrunden (SPD, CDU und „Kleine“, je getrennt), in denen sich Frau Gottlieb und der weitere übrig gebliebene Kandidat – Amtsleiter in Gelsenkirchen – vorgestellt haben.
Die WAZ berichtet weiter, dass beide einen überzeugenden Eindruck gemacht haben sollen. Es habe ein Kopf-an-Kopf-Rennen gegeben.
Am Dienstag, 17.11.15, berichtet die WAZ im Artikel „Ausschuss vertagt das Thema Bradtke-Nachfolge“, dass der Hauptausschuss die Wiederbesetzung der Stelle des Technischen Beigeordneten kurzfristig von der Tagesordnung genommen habe. Das Rennen zwischen den beiden TOP-Kandidaten scheine wieder offen zu sein.
In diesem Artikel wird der Ratsherr Hermann Claßen, der für das bürgerforum in der Findungskommission sitze, mit der Einschätzung wieder gegeben (er hatte sich in Radevormwald vor Ort über die Arbeit von Frau Gottlieb informiert), dass er an der Eignung von Frau Gottlieb für die Aufgabe in Witten zweifle. Witten sei eine Nummer zu groß für sie.
Daraufhin bricht in den Online-Kommentaren zu diesem Artikel ein Hermann Classen zum Teil persönlich diffamierender Shitstorm los, der nicht mit Klarnamen geführt wird und die vollkommene Kenntnisfreiheit der Attackierenden dokumentiert. Auf die Online-Kommentare sei verwiesen, damit sich jeder ein Bild von dem Niveau machen kann, das mittlerweile anonym im Internet Platz gegriffen hat. (mehr …)
Allgemeine kulturelle Belange der Stadt ohne politische Zuständigkeit?
Ich werde seit einiger Zeit als Mitglied des Verwaltungsrats Kulturforum (KuFo) immer wieder mit der Vorstellung konfrontiert, der Verwaltungsrat des KuFo müsse für alle kulturellen Belange der Stadt zuständig sein. Was ist davon zu halten?
Das KuFo ist eine Anstalt öffentlichen Rechts (AöR), die in der die kulturellen Institute der Stadt (Saalbau, Stadtbücherei etc.) zusammen geschlossen sind. Die innere Verfassung wird durch eine vom Rat zu beschließende Satzung festgelegt. Diese Satzung enthält auch klare Regeln für die Zuständigkeit des Verwaltungsrats, die eine Zuständigkeit für alle kulturellen Belange der Stadt eindeutig nicht hergeben (Satzung der AöR KuFo § 7). Das gilt übrigens auch für die in der Satzung formulierten allgemeinen kulturellen Ziele, die qua Satzung für die Institute des KuFo und nicht darüber hinaus gelten.
Soweit zum Verwaltungsrat. Interessant wird die Zuständigkeitsfrage neuerdings in Zusammenhang mit dem zu gründenden Beirat (mit beratender Funktion). Auch hier vermute ich, dass die Kompetenzen eines Beirats rechtlich – und es geht bei Kompetenzfragen in der Kommunalpolitik auch immer um rechtliche und Verfahrensfragen – auf den Satzungsbereich des KuFo eingegrenzt sein müssen. (mehr …)
Neue/r Stadtbaurätin/Stadtbaurat – Superheroine/hero?
Um deutlich zu machen, vor welchen internen Herausforderungen – neben der Stadtentwicklung und der Bewältigung durchaus aufwändiger Projekte wie z.B. Kornmarkt, Heven-Ost und Pferdebachstraße – eine Stadtbaurätin/ein Stadtbaurat in Witten auch steht, möchte ich eine Anekdote kolportieren, die in der Verwaltung in Umlauf war. Der frisch gewählte Stadtbaurat Dr. Bradtke hatte sich eine flüchtigen Überblick über sein Dezernat verschafft und besuchte einen alteingesessenen Amtsleiter mit der hintersinnigen Frage, wie lange dieser denn noch machen wolle. Der Amtsleiter hatte die Frage gut verstanden und soll geantwortet haben, er habe schon viele Stadtbauräte kommen und gehen sehen.
Die Anekdote soll deutlich machen, dass eine Stadtbaurätin/ein Stadtbaurat noch so hervorragenden Qualifikationen und „Führungseigenschaften“ – was das auch immer sein mag – besitzen kann, sie/er wird auf ihren/seinen Dezernatsunterbau angewiesen sein, nämlich langjährige, unkündbare, teilweise rentenorietierte, auf ihren jeweiligen Arbeitsstil fixierte (möglichst „easy going“) und durchaus bei selbst diagnostiziertem Stress widerstandsfähige (sei es selbst durch „Krankheit“ oder auch Frechheit – s.o.) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Ausnahmen, was den Arbeitsstil anbetrifft, soll es geben.*
Die neue Stadtbaurätin/der neue Stadtbaurat wird es also – jenseits der öffentlichen Bühne gegenüber dem Rat/der Politik und den Bürgerinnen und Bürgern – ganz wesentlich vor der Aufgabe stehen, die Arbeit ihres/seines Dezernats in den Griff zu bekommen und effizienter zu gestalten. (mehr …)
Verfallsgeschichten
Leider gibt es in der Kommunalpolitik auch Verfallsgeschichten von politischen Organisationen. Das gilt für große Organisationen, aber auch für kleine.
Was ist der Massstab für einen Verfall? Politische Organisationen – Parteien und Wählergeneinschaften – werden gewählt, um auf der Basis der jeweiligen Programme Impulse für die Gestaltung der Stadt zu geben. Heißt: Sogenannte konstruktive Impulse, also Neues, aber auch Abwehr von aus jeweiliger Sicht vermuteten Schädigungen im Sinne des Erhalts einer bedrohten Stadtqualität.
Verfall – mehr oder weniger galoppierend, manchmal ganz schnell – tritt dann ein, wenn derartige Impulse nicht mehr gegeben werden oder auf Grund von Selbstblockade nicht mehr wahrnehmbar sind. Damit zusammen hängt in der Regel eine zunehmende Selbstbezüglichkeit der Organisation, die immer stärker im eigenen Saft schmort, sich selbst intern beweihräuchert und den Außenkontakt verliert. (mehr …)
„Sachpolitik“?
Im Prinzip bin ich ein Anhänger von „Sachpolitik“, möchte aber hier einmal anmerken, dass der unreflektierte Bezug auf Sachpolitik auch problematische Seiten hat – nämlich genau dann, wenn suggeriert wird, dass eine bestimmte „Sach“-Option alternativlos sei (und eben alle Alternativen unsachlich). So gebraucht, gehört der Terminus „Sachpolitik“ zum beliebten Jargon von Bürokratien – auch Stadtverwaltungen -, die ihre Sicht der Dinge gerne als alternativlos ausgeben.
Das Problem hängt zusammen mit der simplen Einsicht, dass politische Entscheidungen nicht nur auf mehr oder weniger eindeutigen Rohdaten, sondern auf Schlüssen aus diesen Daten nach Wertgesichtspunkten und damit aus Wertungen beruhen. Beispiel Umgang mit Freiflächen: Ob mensch eine Fläche in erster Libnie unter dem Gesichtspunkt der „Schaffung von Arbeitsplätzen“, also der Ansiedlung von Gewerbe sieht, oder – alternativ – unter dem Gesichtspunkt der sog. Nachhaltigkeit, also des Boden-, Landschafts- und Klimaschutzes, ist eine Frage der – mit Folgeabschätzung – Wertepräferenz. „Sachpolitik“ wäre eine Präferenz für Arbeitsplätze/Gewerbe wie auch für Nachhaltigkeit – nur eben alternativ und nicht immer über einen Kompromiss auszugleichen. (mehr …)