Idealismus?
Vor einiger Zeit äußerte ein Fraktionsvorsitzender in Zusammenhang der Berichterstattung der WAZ über die Erhöhung der Aufwandsentschädigung für Ratsmitglieder, es gehöre viel Idealismus zur Arbeit im Rat. Na ja, je nachdem, was die Einzelnen sich an Arbeit auflasten.
Zum finanziellen Aspekt, um den es ja in der Berichterstattung ging, hier einige Zahlen als Aktualisierung meines Beitrags „Was kostet den Steurzahler der Wittener Rat?“/14.5.13 (Die aktuelle Wahlperiode begann 2014, dauert ausnahmsweise 6 Jahre = 72 Monate und endet 2020):
Zur normalen Aufwandsentschädigung: Diese liegt gegenwärtig bei 386,80 €/Monat, 4.641,60 €/Jahr, 27.849,60 €/Wahlperiode* (2013 noch 345,40 €/Monat) für das „normale“ Ratsmitglied (Pauschale/kein zusätzliches Sitzungsgeld). Das Sitzungsgeld für sachkundige Bürger und Einwohner beträgt 30,00 €/Sitzung.
Fraktionsvorsitzende von Fraktionen unter 10 Mitglieder bekommen das Dreifache, also Grüne, bürgerforum, Linke und alle weiteren „Minifraktionen“** – mittlerweile 5 mit der Abspaltung der SPD – : 1.160,40 €/Monat, 13.924 €/Jahr, 83.548,80 €/Wahlperiode. Fraktionsvorsitzende von Fraktionen über 10 Mitglieder erhalten das Vierfache (in Witten SPD und CDU): 1.547,20 €/Monat, 18.566,40 €/Jahr, 111.398,40 €/Wahlperiode.
Bei Fraktionen über 20 Mitgliedern (in Witten die SPD) bekommen 2 stellvertretende Fraktionsvorsitzende jeweils das Zweifache (773,60 €/Monat, 9.283,20 €/Jahr, 55.699,20 €/Wahlperiode), bei über 10 Mitgliedern (in Witten die CDU) 1 stellvertretender Fraktionsvorsitzender das Zweifache. (mehr …)
Wickmann-Gelände Annen: Endlich geschafft!
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz (ASU) vom 3.3.16 hat die leidige Auseinandersetzung um das Wickmann-Gelände mit seiner Beschlussfassung (Änderung des Masterplans: neuer Zuschnitt des Annener Zentrums, Aufhebung obsoleter B-Pläne) endlich mehrheitlich zu einem vernünftigen Abschluss geführt. Es wurde auch Zeit!
Einzige opponierende Fraktion: Die Linke. An Argumenten kam nicht Neues: Herr Kalusch (Ratsmitglied der Linken) beschwor zum wiederholten Mal eine Katastrophe für den Einzelhandel der Innenstadt, forderte die Weiterführung des Klageverfahrens Schöpke/Stadt Witten (bekanntlich in erster Instanz mit eine Klatsche für die Stadt ausgegangen) und beschimpfte die GroKo wegen angeblicher Politik im Interesse eines einzigen Investors (gemeint war Herr Schöpke/k.r.). Muss mensch so etwas ernst nehmen? Nein.
Herr Dr. Jäger (SPD-Fraktion) konterte korrekt, dass die wenig aussichtsreiche Weiterführung der gerichtlichen Auseindersetzung bei einer zu erwartenden Niederlage der Stadt gerade nur diesen gemeinten einzigen Investor privilegiert hätte, weil dann nur dieser das Recht zu seiner Investition zugesprochen bekommen hätte. Andere interessierte Investoren wären leer ausgegangen.
Ich, der ich die jetzige Lösung politisch mit getragen habe – ich hätte mir nur ein schnelleres Verfahren vorstellen können -*, verbitte mir übrigens, einer Spezi-Politik bezichtigt zu werden. (mehr …)
Ein gutes Zeichen?
Am 3.3.16 stand die Vorlage 0441/Schaffung von Mietwohnungbaus auf der Tagesordnung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umweltschutz (ASU) (siehe dazu mein Beitrag „Augen zu und durch?„/21.2.16). Überraschenderweise wurden Beratung und Beschlussfassung auf das Begehren der GroKo hin (SPD- und CDU-Fraktion) auf einen späteren Zeitpunkt verschoben: Beratungsbedarf. Ein gutes Zeichen? Ich weiß aus anderer Quelle, dass die SPD-Fraktion nicht viel von dieser Vorlage hält. Mit Recht! Ich hatte folgende kurzen Redebeitrag vorbereitet, der meine Position zu der Angelegenheit deutlich macht. Dieser musste nun nicht vorgetragen werden. Ich hoffe jetzt natürlich, dass die kritischen Anmerkungen bei den fraktionsinternen Beratungen der Fraktionen Berücksichtigung finden werden:
ASU 3.3.16/TOP 5/Vorlage 0441/Schaffung von Mietwohnungsbau/Redebeitrag:
„Frau Bürgermeisterin, meine Damen und Herren,
mit dem Beschlussvorschlag der Vorlage 0441 strebt die Verwaltung offensichtlich eine Art Paketbeschluss an. Dieser Generalermächtigung der Verwaltung für das weitere Vorgehen werde ich auf keinen Fall zustimmen. Erfahrungsgemäß werden solche Beschlüsse von der Verwaltung als vorweg genommene abschließende Zustimmung zum ganzen Paket interpretiert. Deshalb kann es aus meiner Sicht nur eine Einzelabstimmung der einzelnen Projekte geben, die ich hiermit beantrage.
Sachlicher Hauptgrund für mich: Die Projekte hätten bei ihrer Umsetzung eine jeweils sehr unterschiedlichen Auswirkung auf die Qualität der betroffenen Quartierszusammenhänge. Generell gilt für mich: 1. Die Projekte Breite Straße und Schwanenmarkt sollten aus meiner Sicht auf keinen Fall nach § 34 BauGB durchgezogen werden. Die Quartierszusammenhänge sind zu sensibel. Städtebauliche, verkehrliche, soziale und Umweltaspekte müssen berücksichtigt werden, um Kosten und Nutzen abwägen und eine begründete Entscheidung treffen zu können. 2. Zu den genannten Projekten sollte auf jeden Fall eine Bürgerbeteiligung erfolgen. (mehr …)
Endgültiges Aus für Gewerbeflächenplanungen in Stockum und Heven!
Super, es scheint geschafft zu sein! Zu Beginn der ASU-Sitzung am 3.3.16 bestätigte die Bürgermeisterin die frühere Pressemeldung vom 2.3.16 (siehe mein Beitrag „Was soll das?“/29.2.16/Aktuelle Information): Der Regionalverband Ruhr (RVR) habe ihr in einem Gespräch signalisiert, dass er dem Begehren der Stadt Witten, im neuen Regionalplan die Ausweisung von Gewerbeflächen in regionalen Grünzügen zu ermöglichen (Stockum, Heven), nicht entsprechen werde. Von der Bürgermeisterin genannte Gründe des RVR: Der Regionalplan werde darauf abzielen, den Flächenverbrauch einschränken, und die von Witten angedachten Gewerbeflächen seien zu klein.
Damit dürfte das endgültige Aus für die fragwürdigen Gewerbeflächenplanungen gekommen sein. Ein Erfolg für die Aktivistinnen und Aktivisten der Initiativen in Stockum und Heven, für die Umwelt und für die nachhaltige Entwicklung unserer Stadt!
Ich möchte mich an dieser Stelle auch persönlich bedanken bei den Aktivistinnen und Aktivisten, bei der SPD Stockum und Herrn Sander (SPD-Ratsmitglied), der zu einem wichtigen Zeitpunkt die Notbremse gezogen hat (siehe dazu mein Beitrag „Eine gute Intervention“/26.11.14), und insbesondere bei Herrn Prof. Dodt für seine akribische und fundierte fachliche Hintergundarbeit und Beratung. Möglicherweise hat diese auch zu der „harten“ Position des RVR beigetragen.
Warum ich mich persönlich bedanke? Weil ich als Politiker den Eingriff in die Grünzüge aus Überzeugung abgelehnt habe* und natürlich froh bin, durch die breite Unterstützung in der Sache auch persönlich einen Erfolg erzielt zu haben.
*siehe dazu meine Beiträge „Klare Position: Keine neuen Gewerbeflächen in Stockum und Heven!“/1.1.14; „Hände weg von den regionalen Grünzügen!“/1611.14 und „Teilerfolg, aber noch keine Entwarnung“/27.1.15)
Zirkusreiter-Bild: Gutachten wirklich absolut wertlos?
Am 26.2.16 zitiert die WAZ in ihrem Artikel „Zoff um Zirkusreiter-Bild“ den Anwalt der Flechtheim-Erben Herrn Markus Stötzel: „Aus der Perspektive eines seit beinahe 20 Jahren mit dem Thema Nazi-Raubkunst und Restitution befassten Experten ist die vorliegnede Arbeit (gemeint ist das Nachforschungsgutachten der Kölner Kunstexpertin Frau Dr. Katja Terlau/k.r.), ich bedaure, dies so deutlich sagen zu müssen, als absolut wertlos zu betrachten.“ Allerdings „harte Worte“, wie die WAZ schreibt. Den Mitgliedern des Verwaltungsrats Kulturforum, denen das Gutachten vorlag und während der Sitzung am 25.2.16 vorgestellt wurde, drängte sich dieser Eindruck der absoluten Wertlosigkeit nicht auf. Zumindest mir nicht. Um etwas Licht ins Dunkel der Auseindersetzung zu bringen, hier das Nachforschungsgutachten im Original:
→ Frau Dr. Terlau hat mir gegenüber den Wunsch geäußert, ihr „Gutachten.MaxPechstein.Zirkusreiter.552“ möge nicht pur, ohne meinen Begleittext, im Internet zu finden sein. Dies ist offenbar möglich gewesen, weil die Suchmaschinen von Google zugegriffen haben. Ich bin dem Wunsch nachgekommen und habe das Gutachten dem Zugriff entzogen. Da ich es aber nach wie vor für wichtig halte und ich keine Gründe sehe, warum es „nicht-öffentlich“ behandelt werden müsste, schlage ich vor, dass diejenigen, die an dem Gutachten interessiert sind, sich persönlich per E-Mail an mich wenden. Ich werde das Gutachten dann zur Verfügung stellen.
Erst nachdenken, dann reden!
Manchmal sollten Politikerinnen und Politiker auch nachdenken, bevor sie etwas sagen. Diese Empfehlung gilt aus meiner Sicht zum Beispiel für die Fraktionsvorsitzende der Wittener Linken Frau Ulla Weiß, die im Verwaltungsrat Kulturforum (KuFo) vorgeschlagen hat, ganz auf die Entgelte für die Bibliotheksnutzung zu verzichten, weil der Zuschuss ja schon steuerfinaziert sei.
Was wären denn die Folgen eines solchen Verzichts? Sehen wir uns den Erfolgsplan 2016 der Bibliothek (aus Wirtschaftsplan 2016 KuFo) an:
→ Erfolgsplan 2016 Bibliothek Erfolgsplan 2016
Die Einnahmen durch Entgelte liegen bei rd. 26.000 € (Summe vor Entgelterhöhung; der Wirtschaftsplan KuFo ist vom Rat im Dezember 2015 beschlossen worden), der Etat „Erwerb von Medien“ umfasst 65.000 €. Problem ist, dass alle Einnahmen und Ausgaben im Wirtschaftsplan fest verplant sind (Der städtische Zuschuss liegt nach Erfolgsplan KuFo 2016 für die Bibliothek bei rd. 1,4 Mio. €, für das gesamte KuFo bei rd. 5,8 Mio. €), d.h. jeder Wegfall von Einnahmen müsste an anderer Stelle durch Einsparungen kompensiert werden.
An welcher Stelle stellt sich Frau Weiß Einsparungen vor? Beim Personal (Die Personalkosten – einschließlich Altersversorgung etc. – der Bibliothek belaufen sich auf rd. 940.000 €)? Oder beim Erwerb von Medien? Dann würden nur noch 39.000 € für Medien zur Verfügung stehen. Oder gar bei „Fremdleistungen und Honorarkräfte“? Der Posten würde dann ganz weg fallen. (mehr …)
Was soll das?
Aktuelle Information: Am 2.3.16 vermeldet die WAZ in dem Artikel „Stockum und Heven nicht im Reginalplan“, die Bürgermeisterin habe geäussert „Es sieht eher so aus, dass wir die Flächen (geplante Gewerbeflächen in Stockum und Heven im Bereich der Regionalen Grünzüge/k.r.) nicht hinein kriegen.“ Das ist tendenziell – ich bin in solchen Dingen vorsichtig – eine Entwarnung und gute Nachricht. Hoffen wir, dass es tatsächlich zu dem „Nicht-Hineinkriegen“ kommt, und hoffen wir, dass dann die Stadt ihre diesbezüglichen Planungen endgültig ad acta legt.
Ich frage mich, was das soll? Ich entnehme der WAZ vom 26.2.16, Artikel „Hevener protestieren vor dem Rathaus“, dass es am 3.3.16 (Sitzung des ASU/Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz) zu einer Bürgeraktion kommen soll. Anlass laut Artikel ein Dringlichkeitsantrag der Piraten.
→ Dringlichkeitsantrag Piraten: 16-02-10 DringlichkeitsAT Piraten Bericht über Forderungen der Stadt zum neuen Regionalplan
Laut Artikel würde der Regionalverband Ruhr (RVR) einen „neuen Flächennutzungsplan“ erstellen, bei dem es verbindlich um die „angedachten neuen Gewerbegebiete an der Pferdebachstraße in Stockum und an der Kleinherbeder Straße in Heven“ („Erdbeerfelder“) gehe.
Das ist so falsch. Erst einmal zur Klarstellung: Die Hierarchie der Planungen in NRW sieht folgende Abhängigkeiten vor:
Übergeordnet ist die Landesentwicklungsplanung, dieThema im ASU am 21.1.16 (s.u.) war. Sie gibt grob die allemeinen Rahmenbedingungen auf Landesebene vor.
Dann folgt die Regionalplanung, die tatsächlich vom RVR erstellt wird. Diese ist aber nicht strikt verbindlich für die lokale Flächennutzungsplanung (und die daraus entwickelte Bauleitplanung). (mehr …)
Kuh vom Eis?
Am 29.2.16 berichtet die WAZ im Artikel „Kämmerer legt neue Zahlen vor“, dass die sog. „Liste der Grausamkeiten nicht die entscheidenden Einsparungen bringen dürfte. Sehen wir uns die Sache genauer an.
→ sog. „Liste der Grausamkeiten“ aus Juni 2015 Kompensationsmöglichkeiten für Steuererhöhungen Stand Juni 2015
Das Gesamtvolumen der Kompensationsmöglichkeiten liegt nach dieser Liste – alle Vorschläge zusammen genommen – bei ca. 9,6 Mio. €.. Davon fallen allein auf das KuFo 6,4 Mio. €. Verbleiben für weitere Kompensationsmöglichkeiten ca. 3,2 Mio. €.
Das hört sich relativ beachtlich an. Die Frage ist nur: Sind diese Zahlen tragfähig? Und was bleibt nach genauerer Analyse?
Fangen wir mit dem Hauptposten KuFo an. Da ist schon rätselhaft, wie die Summe von 6,4 Mio. zustande kommt, denn der im Wirtschaftsplan 2016 des KuFo ausgewiesene Zuschuss der Stadt beträgt nur 5.758.366 Mio..
Sind die nun eine echtes Kompensationspotential? Was würde bei einer „Einsparung“ des Zuschusses passieren?
Eine Streichung des Zuschusses würde die sofortige Insolvenz der AöR KuFo nach sich ziehen,
da diese praktisch keine kostendeckenden Einnahmen erzielt.
Folge:
– Notwendige Abwicklung der AöR KuFo
Damit würden aber nicht alle Kosten aus der Liquidationsmasse des KuFo für den Kernhaushalt der Stadt wegfallen: (mehr …)
Aktualisierung von „Zu früh?“/Verwaltungsrat Kulturforum 25.2.16
Ich habe entsprechend meinem Beitrag „Zu früh?“/23.2.16 im Verwaltungsrat dafür plädiert, nicht gleich bei der Neueröffnung die zukünftigen und heiß begehrten Nutzerinnen und Nutzer des Neubaus der Zentralstelle der Stadtbücherei (neu: Bibliothek der Stadt Witten) an der Husemannstraße mit einer Erhöhung der Entgelte zu konfrontieren und mit einer möglichen Erhöhung der Entgelte abzuwarten, bis klar sein wird, dass die optimistischen Prognosen der Befürworter des Neubaus und der Bibliotheksleitung sich bestätigen. Heißt: Erst einmal abzuwarten, ob der neue Standort wie erhofft angenommen, die Erhöhung der Attraktivität auch von den Nutzerinnen und Nutzern wahrgenommen und sich die Zahl der „Kunden“ erhöhen oder zumindest stabilisieren wird.
Ich gehe auf Grund auch meiner Erfahrungen mit dem zurückliegenden Bürgerbegehren (siehe zur Erinnerung mein Beitrag „Stadtbücherei – Quo Vadis?“/15.3.13) davon aus, dass die Bestätigung der Prognosen keineswegs selbstverständlich und automatisch eintreten wird. Mein Vorschlag war, eine Erhöhung erst dann ins Auge zu fassen, wenn sicher ist, dass der Standortwechsel und das neue Angebot auf Grund der Akzeptanz durch die „Kunden“ auf der Erfolgsspur ist.
Durchsetzen konnte ich mich mit dieser Position nicht. Die Mehrheit hat eine Erhöhung zum Eröffnungstermin durchgewunken. Hier zwei besondere Highlights der Argumention derjenigen, die für eine Erhöhung plädiert haben: (mehr …)
Mehr Transparenz durch Übertragung von Ratssitzungen – eine zweischneidige Angelegenheit
Am 24.2.16 berichtet die WAZ in einem Artikel „Piraten wollen Sitzungen im Internet übertragen“ von einer Initiative der örtlichen Piratenfraktion, Ratssitzungen online zu übertragen.
Auf der einen Seite ist ja prinzipiell nichts gegen eine Übertragung einzuwenden. Sitzungen sind auch jetzt schon zum großen Teil (abgesehen von rechtlich vorgeschriebenen nichtöffentlichen Teilen) öffentlich, können also von interessierten Bürgerinnen und Bürgern besucht, beobachtet und beurteilt werden.
Auf der anderen Seite habe ich allerdings während meiner langjährigen Ratstätigkeit ein großes Interesse bis auf wenige Highlights nicht wahrgenommen. Das geringe Interesse dürfte nicht nur an der allgemeinen Politikmüdigkeit liegen, sondern auch in der Sache begründet sein. Gegenstand der Beratungen sind zumeist Verwaltungsvorlagen, deren Kenntnis Voraussetzung ist, um den Sinn oder Unsinn von Redebeiträgen beurteilen zu können.
Zur inhaltlichen Auseinandersetzung mit Ratsvorlagen sind Ratsmitglieder qua Mandat verpflichtet, den Bürgerinnen und Bürgern ist aus meiner Sicht eine solche inhaltliche Auseinandersetzung nicht zuzumuten. Wenn die Voraussetzung für einen sachgemäßen Nachvollzug einer Debatte aber nicht gegeben ist, bleiben die Beratungen dem Zuhörer/Zuschauer fremd und intransparent – eine Übertragung wird diese in der Sache begründete Intransparenz nicht beseitigen können. (mehr …)