Kulturbeirat finish
Auf der letzten Ratssitzung in diesem Jahr am 28.11.16 ist nun endlich eine Satzungsänderung des Kulturforums beschlossen worden, die die Wahl und Arbeit eines Kulturbeirats möglich macht.
→ Vorlage und Anlagen: 0500_V_16_Vorlage, 0500_V_16_Anlage_1_-3_Aenderungssatzung, 0500_V_16_Anlage_2_-3_Aenderungssatzung-_VerwVorlage-_Anlage_Vorlage_KF, 0500_V_16_Anlage_3_-3_Aenderungssatzung-_VerwVorlage-_Anlage_Satzung_Beirat, 0500_V_16 Anlage_4_-3_Aenderungssatzung-_VerwVorlage-_Anlage_Wahlordnung
Was lange währt, wird endlich gut, heißt es. Lange hat es gewährt, wie die Dokumente zeigen (zur Geschichte siehe Anlage 2, Verwaltungsvorlage 011), ob es gut wird, wird sich zeigen. Denn die Arbeit des Beirats wird mit zwei erheblichen Einschränkungen behaftet sein:
1. Seine zwei Vertreter im Verwaltungsrat Kulturforum haben nur eine beratende Stimme, können also nicht entscheiden.
2. Der Beirat nimmt seine Arbeit in einer Phase knapper werdender Mittel für AöR Kulturforum auf – der städtische Zuschuss aus dem Kernhaushalt wird kontinuierlich zurück gefahren.
Warten wir es ab. Immerhin können Ideen vorgeschlagen und beraten werden, und nicht jede Idee muss die Mittel des Kulturforums belasten. Übrigens hat der Rat auch beschlossen, u.a. dem Kulturbeirat jährlich 3000 € zukommen zu lassen. (mehr …)
75 Prozent des Baumbestands in Witten gefährdet?
Aktualisierung 4.2.17: Auffällig war, dass der GroKo-Prüfantrag zur Überarbeitung der Baumschutzsatzung (s.u.) auf der Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umweltschutz (ASU) am 26.1.17 nicht auftauchte. Ich hoffe nur, dass die GroKo diesen Angriff auf den Wittener Klimaschutz still und leise endgültig aus dem Verkehr gezogen hat.
Am 6.12.16 betitelt die WAZ einen Artikel „Baumschutz kommt auf den Prüfstand/Auf Vorschlag der GroKo soll die Baumschutzsatzung überbarbeitet und gelockert werden. Stadt will aber nicht alle Nadelbäume zum Abholzen freigeben“.
→ Artikel WAZ 6.12.16: Stadt Witten stellt Baumschutzsatzung auf den Prüfstand
Laut Aussage der Grünflächenabteilung der Stadt (Angabe aus dem Artikel) betreffen die beantragten Ausnahmen 75 Prozent des Wittener Baumbestands!
Der Prüfantrag der GroKo findet sich in meinem Beitrag „Bärendienst für den Klimaschutz“/14.11.16.
Die Versuche, die Baumschutzsatzung aufzuweichen, haben ihre Geschichte. Ich verweise auf meine Beiträge (chonologisch) „Hau weg den Scheiß II: WBG gegen Baumschutzsatzung“/17..2.15, „WBG-Antrag geht unter: Baumschutz in Witten nicht gecancelt“/13.13.15, „Glosse? Nein, sondern schlichte Fehlinformation“/14.3.15, „Hau weg den Scheiß III: Statt Satzung Vertrauen in die Bürger?“/15.3.15 und „Mit ersatzlosen Baumfällungen für den Klimaschutz?“/16.6.16.
In diesem Zusammenhang möchte ich an das Wahlprpogramm des bürgerforums für die Kommunalwahl 2014 erinnern:
„Für eine gesunde Umwelt
Witten braucht eine gesunde Umwelt. Auch in unserer Stadt ist durch falsche Entscheidungen zur Klimaverschlechterung beigetragen worden. Durch Flächenfraß, überflüssigen Landschaftsverbrauch, vermeidbare Luftbelastung, Vernachlässigung der Stadthygiene ist die Umwelt geschädigt worden. Durchgreifende Maßnahmen zum Schutz von Flora und Fauna sind bislang unterblieben oder nur unzureichend durchgeführt worden. (mehr …)
Grüne gegen Haus Witten?
Als Reaktion auf die Behauptung von Klaus Lohmann, die Grünen seien gegen Haus Witten gewesen*, habe ich folgenden Leserbrief an die WAZ geschrieben, der am 5.12.16 abgedruckt worden ist:
„Leserbrief (mit der Bitte um Abdruck)
WAZ 3.12.16: Leserbrief Klaus Lohmann „Sehr umstritten“
Gedächtnistrübung, Herr Lohmann? Im Gegensatz zu Ihrer Behauptung haben sich die Wittener Grünen Anfang der 90er Jahre des vorigen Jahrhunderts klar für die Erneuerung und Modernisierung von Haus Witten ausgesprochen und entschieden. Ich kann mich noch gut erinnern, dass ich dies auch bei einer Podiumsdiskussion zum Projekt als damaliger Fraktionsvorsitzender der Grünen deutlich zum Ausdruck gebracht habe.
Klaus Riepe
Beethovenstr. 25
58452 Witten
3.12.16“
An die Podiumsdiskussion kann ich mich noch ziemlich genau erinnern. Ich vertrat damals für die Grünen die Position, dass es schlimm wäre, wenn sich eine Stadt wie Witten – bei aller damals noch bescheidenen Angespanntheit der Finanzlage** – ein Projekt wie Haus Witten nicht mehr leisten könne. Die CDU war auf Grund finanzieller Bedenken gegen das Projekt. Bei der Podiumsdiskussion hat dann der schlecht vorbereitete und überforderte Vertreter der CDU während der Diskussion das Podium verlassen. (mehr …)
Wittener Haushalt: Neues Steckenpferd „Produkte“?
Einige mehr oder weniger kleine Fraktionen im Wittener Rat (Linke, Piraten: mehrere Haushaltsanträge) scheinen seit einiger Zeit ein neues Steckenpferd entdeckt zu haben: Die Differenzierung von Verwaltungsleistungen innerhalb der Produkte. Nun ist es sicher richtig, dass hier ein Mangel des Wittener Haushalts zu sehen ist. Nur: Worin besteht der Mangel?
Das Missverständnis der oben genannten Fraktionen besteht darin, sie könnten über das Hineinschmuggeln eigener Programmvorstellungen zu von ihnen gewünschten Verwaltungsleistungen das Verwaltungshandeln steuern. Damit wird aber der dritte Schritt vor dem ersten gemacht.
Eigentlich haben die Produkte und die jeweilige Differenzierung des Verwaltungshandelns innerhalb der Produkte im Rahmen des NKF (Neues Kommunales Finanzmanagement) den Sinn, 1. das Verwaltungshandeln operativ und kostenmäßig darzustellen – also den Ist-Zustand transparent zu machen, 2. darauf aufbauend eine Bewertung der Effizienz (z.B. über Benchmarking), Abwägung der Kosten und auf diesem Weg eine kostenbewusste politische Steuerung des normalen operativen Handelns der Verwaltung zu ermöglichen (siehe Materialien unten).
Erst auf dieser Basis könnte dann – natürlich inhaltlich politisch abgestimmt – sinnvoll eine Neuorientierung des Verwaltungshandelns erfolgen. Alle jetzt von der Linken und den Piraten beantragten Vorstöße sind reines Wortgeklingel.
Festhalten läßt sich: (mehr …)
Hardenstein-Gesamtschule: GroKo-Antrag begrüßenswert
Na endlich. Nachdem jetzt über Monate sich die Wittener Schulentwicklungsplanung im stillen Kämmerlein einiger Ausschussmitglieder (Unterausschuss Schule, tagt nichtöffentlich) mit Modellbasteleien beschäftigt hat – Standorte und Schultypen wurden auf der Basis fiktiver Modellrechnungen mit Fleiß wie Baukastenelemente hin und her geschoben – , kommt jetzt hoffentlich durch den aus meiner Sicht begrüßenswerten Antrag der GroKo Butter bei die Fische. Ich zitiere die WAZ vom 18.11.16 („GroKo fordert ein Bildungszentrum für Vormholz“):
„Wittens rot-schwarze Rathaus-Koalition macht der Stadtverwaltung Druck in Sachen Hardenstein-Gesamtschule. Die Stadt soll drei alternative Konzepte für ein „Bildungszentrum Vormholz“ entwickeln.
Politisch hat sich die Groko auf einen Erhalt der Hardensteinschule, mindestens aber einer weiterführenden Schule in Herbede festgelegt. Die Bürgermeisterin hat den Fortbestand für mindestens die nächsten zehn Jahre versprochen. Offen ist, wie das geschehen soll.
In einem gemeinsamen Antrag fordern SPD und CDU die Stadt jetzt auf, drei Modelle durchzurechnen. Dabei sollen Raumbedarf, Zeitplan, Finanzierungsplan und Verkehrsfragen berücksichtigt werden. Die Groko wäre bereit, dafür 20 000 Euro für die Beratung durch ein externes Büro freizugeben.“
→ Antrag GroKo: bb-12-11-16-bildungszentrum-vormholz
Ich erinnere daran, dass ich mich bei den letzten Kommunalwahlen für einen Erhalt der Hardenstein-Gesamtschule ausgesprochen und meine Unterstützung eines Bürgerbegehrens im Falle der Aufgabe des Standorts angekündigt habe. Siehe dazu auch meine Beiträge: „Frühzeitig Flagge gezeigt“/6.1.16; „Steht die SPD Witten-Herbede noch zu ihrem Wort?“/17.1.16 und „Für Herbede: Hardenstein-Gesamtschule erhalten!“/17.1.16
Bestattungswald bestattet?
Aktualisierung: Mittlerweile haben die AntragstellerInnen des bürgerforums ihren Antrag vom 27.9.16 zurück gezogen und durch folgenden Antrag ersetzt:
Antrag neu vom 16.11.16: antrag-bestattiungswald-neu
Vielleicht ist ja der Bestattungswald doch noch nicht bestattet.
Am 15.11.16 titelt die WAZ „Neuer Anlauf für Bestattungswald“.
Hintergund ist ein Antrag der Fraktion bürgerforum, der auf der Tagesordnung des ASU (Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz) am 17.11.16 steht:
→ Antrag „Errichtung eines Bestattungswaldes“: Antrag
Was ist von diesem Antrag zu halten?
Mir liegt eine kürzlich (10.11.16) erfolgte informelle Stellungnahme der Verwaltung gegenüber der Fraktionsspitze des bürgerforums zu dieser Angelegenheit vor.
Die Verwaltung hat in dieser Stellungnahme dargestellt
„dass die im Antrag beantragte Flächen wegen der vorhandenen Bergbaubelastung, der großflächigen Aufschüttungen ehemaliger oberirdischer Abbauflächen, der sich daraus ergebenden mangelnden Standsicherheit des Baumbestandes, der umfangreichen vorhandenen Fundamente der Altbebauung und wegen der recht kleinen Fläche aus Sicht der Verwaltung weitgehend ungeeignet für einen Bestattungswald seien.
Sie könne auf der anderen Seite den Wunsch nach einer solchen Einrichtung in Witten nachvollziehen. Daher werde die Verwaltung und und ihr Förster gerne bereit sein, weitere vom identifizierte Flächen zu prüfen und objektiv zu bewerten. (mehr …)
Drei Teiche: Nach wie vor eine durch und durch fragwürdige Maßnahme!
Ja wenn mensch länger dabei ist! Am 14.11.16 titelt die WAZ „Bürgerbegehren für Drei Teiche?“
Was verbirgt sich in der Sache hinter der Angelegenheit Drei Teiche? Am 22.1.14 schrieb ich folgenden Beitrag zu dem am 16.1.14 im ASU beschlossenen Sanierungsplan:
→ Beitrag: „Eine durch und durch fragwürdige Maßnahme“/22.1.14.
Ich glaube im Nachhinein, dass dieser jetzt über zwei Jahre zurück liegende Beitrag die Problematik ganz gut auf den Punkt bringt. Im Kern, wenn mensch an der Oberfläche kratzt, handelt es sich um eine problematische Sparmaßnahme, wie es sie so viele in Witten gibt.
Ein Bürgerbegehren dürfte nicht mehr möglich sein. Dafür ist seit Beschlussfassung zuviel Zeit vergangen. Bürgerbegehren, die sich gegen einen Ratsbeschluss richten (in diesem Fall Beschluss des ASU am 16.1.14), müssen spätestens drei Monate nach Beschlussfassung eingeleitet werden. Danach sind sie verfristet. Allerdings handelt es sich bei genauerem Hinsehen unter TOP 8 um eine Kenntnisnahme und einen Auftrag an die Verwaltung. Ob damit schon quasi ein Beschluss gegeben gewesen ist, bliebe zu überprüfen. Aber erst einmal gehe ich davon aus, dass die Entscheidung des Ausschusses einem Beschluss entspricht und mensch sich in Hinblick auf die Durchführbarkeit eines Bürgerbegehrens kein falschen Hoffnungen machen sollte. (mehr …)
Bärendienst für den Klimaschutz
Auf der nächsten ASU-Sitzung (Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz) am 17.11.16 steht folgender Antrag der GroKo (SPD/CDU) auf der Tagesordnung:
→ Antrag „Anpassung der Baumschutzsatzung …“/12.9.16 anpassung-baumschutzsatzung
Erklärtes Ziel des Antrags: Anpassung der Baumschutzsatzung an veränderte klimatische Bedingungen und dadurch finanzielle Entlastung von Eigentümern (keine teuren Ersatzpflanzungen).
Der Antrag hat eine Geschichte hinter sich.
Der erste Vorstoß lief über die WBG. Siehe dazu meine Beiträge: „Hau‘ weg den Scheiß II“/17.2.15, „WBG-Antrag geht unter ,,,“/13..3.15, „Glosse?…“/14.3.15, „Hau‘ weg den Scheiß III“/18.3.15 .
Dann folgte der Vorstoß der SPD (Ratsmitglied Wiegand). Siehe dazu mein Beitrag: „Mit ersatzlosen Baumfällungen für den Klimaschutz?“/16.6.16.
Jetzt also der krönende Abschluss mit dem oben genannten Antrag.
Faktisch läuft der Antrag auf eine Aufweichung der Baumschutzsatzung und damit deren faktischer Außerkraftsetzung hinaus.
Ich kann dazu nur feststellen, dass alle von mir bisher vorgetragenen Argumente gegen die Aufweichung der Baumschutzsatzung nach wie vor aktuell sind. Dem Klimaschutz in Witten wäre ein Bärendienst erwiesen, wenn der Antrag beschlosen wird – was bei der feststehenden Mehrheit der GoKo leider zu erwarten ist. Der ersatzlose Wegfall von Bäumen beinträchtigt natürlich den Klimaschutz und verstärkt damit die im Antrag angesprochenen negativen „klimatischen Bedingungen“. Konsequenz: Baum weg, Geld kurzfristig gespart, Schaden mittel- und langfristig vergrößert. (mehr …)
Antrag leider zahnlos
Auf der nächste ASU-Sitzung (Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz) am 17.11.16 steht folgender Antrag der Fraktion bürgerforum auf der Tagesordnung:
→ Antrag „Ersatzpflanzung für die zu fällenden Eschen in Parks und auf Grünflächen“ 0282_ag16_antrag
Dazu eine Anmerkung:
– Ich frage mich, was der Finanzierungsvorbehalt in dem Antrag soll? Die entscheidende Frage ist für die Umsetzung des Antrags ist doch, ob eine „ausreichende Finanzierung“ gewährleistet ist. Entweder die Antragsteller wollen wirklich die Ersatzpflanzungen, dann wollen sie hoffentlich auch deren Finanzierung und müssten diese dann auch beantragen, oder sie wollen die Ersatzpflanzungen nicht ernsthaft. Ein gewöhnlicher Beschlussvorschlag eines Antrags lautet: „Der Rat/Ausschuss (in diesem Fall der ASU) möge beschließen …“. Wer denn sonst als der Ausschuss soll also über die Maßnahme und deren Finanzierung entscheiden? Die Verwaltung nach gusto? Das kann bis zum St. Nimmerleinstag dauern oder es geschieht nie. Der Beschlussvorschlag müsste eine grobe Summenvorstellung enthalten, die über einen Kontakt mit der Fachverwaltung leicht zu eruieren gewesen wäre. Damit wäre der Antrag auch ein Haushaltsantrag geworden. So ist er das Papier nicht wert, auf dem er steht, und zahnlos.
Im Übrigen ist in Zusammenhang der Erkrankung der Eschen die Ersatzpflanzung mit fruchttragenden Bäumen das geringste Problem. Mit welchen Dimensionen und Verlusten an Baumbestand zu rechnen ist, wenn das Procedere dem Kämmerer und der Verwaltung überlassen bleibt, zeigen zwei Antworten der Verwaltung auf Anfragen. (mehr …)
Erfolgsmeldungen etwas voreilig?
Am 5.11.16 berichtet die WAZ über „hohen Besuch in der neuen Bibliothek“: Die Landtagspräsidentin habe den Wert solcher Kultureinrichtungen als Ort der Begegnung unterstrichen.
Am 21.10. fühlt sich die Bibliotheksleiterin veranlasst, den Erfolg des neuen Hauses zu verkünden. Die Nutzerzahlen hätten seit Neueröffnung gegenüber 2015 (4.800 Nutzer) um über 1.000 zugenommen (WAZ 21.10.16: „Neue Bibliothek hat seit Juni über 1000 neue Nutzer“).
Ich stutze, weil mir als langjähriges Mitglied des Verwaltungsrats das Bezugsjahr 2015 merkwürdig erscheint. Irgendwie hatte ich schon einmal andere Zahlen über die Entwicklung der Zahl der Nutzer in den zurückliegenden Jahren gelesen.
Ich recherchiere. Fündig werde ich im Haushalt der Stadt Witten 2016, Anlagen zum Haushaltsplan, wirtschaftliche Betätigung der Stadt, Kulturforum Witten, Anlage 4/36, Bibliothek, Leserzahlen 2010 – 2014. Die Tabelle enthält Zahlen für Witten, Annen, Herbede, Heven und Stockum. Ich gebe hier nur die Gesamtzahlen wieder (die Zweigstellen Heven und Stockum sind mittlerweile geschlossen worden):
→ 2010: 9.109; 2011: 8.506; 2012: 8.377; 2013: 8.449; 2014: 8.233.
Mein Fazit: Wenn die Nutzerzahlen 2015 bei 4.800 lagen und damit einen absoluten Tiefstand errreicht hatten, ist der Zuwachs von 1.000 Nutzern seit Juni sicherlich begrüßenswert. Allerdings sind 5800 Nutzer (aktueller Stand) im Vergleich nur zum Durchschnitt der vergangenen Jahre extrem wenig. (mehr …)