Doppelhaushalt 2019/20 – ein „Aufbruch“? Haushaltsreden und kurze Einschätzung
Jetzt ist er also beschlossen, der Doppelhaushalt 2019/20 (Ratssitzung 26.11.18).
Ein „Aufbruch“, wie der Fraktionsvorsitzende Dr. Uwe Rath in seiner Haushaltsrede meinte formulieren zu müssen? Davon kann nun wirklich keine Rede sein. Eine solche Kennzeichnung grenzt schon fast an Desinformation, wie insgesamt die von Dr. Rath gehaltenen Haushaltsrede der GroKo eigentlich nur als Schönfärberei zu bezeichnen ist (die Wittener CDU trug nur mündlich eine ergänzende (!) mündliche Haushaltseinschätzung vor).
Klar gibt es einige löbliche Projekte in diesem Haushalt (z.B. Bildungsquartier Annen und weitere Schulsanierungen/-modernisierungen). Aber ist das das Entscheidende? Doch wohl nicht, weil sich bei genauerem Hinsehen zweierlei zeigt: 1. handelt es sich bei den Projekten meist um seit langem Überfälliges und Aufgeschobenes, und 2. ist vieles noch nicht sicher gegenfinanziert.
Wie denn auch? Ich weise in diesem Blog seit Jahren darauf hin, dass sich der Wittener Haushalt kontinuierlich auf sehr dünnem Eis bewegt. Warum? Weil die entscheidenden Kosten treibenden Faktoren nach wie vor ungebrochen wirksam sind. Solange die nicht wirksam angegangen werden, werden die der Stadt zur Verfügung stehenden freien Finanzen äußerst knapp und Haushaltsausgleich und -genehmigung immer wieder gefährdet sein (siehe zur Problematik insbesondere mein Beitrag „Wittener Haushalt – Licht am Ende des Tunnels, aber wie??“/6.1.16) .
Wenn selbst der Kämmerer mit der Aussage die weiße Fahne hisst, dass die Personalkosten der Stadt kaum noch steuerbar seien (WAZ 20.11.18), muss doch wohl weiterhin einiges schief laufen. Genau genommen werden die knappen Finanzen (trotz Spitzenplatz Wittens bei den Steuern!) auch weiterhin nicht ausreichen, um auch nur z.B. die einfache Reproduktion der städtischen Infrastruktur zu ermöglichen: Der Verzehr und Verfall öffentlichen Vermögens wird weiter gehen. (mehr …)
Fehlplanung Uni jetzt im ersten Schritt beschlossen: Meine Gegenrede im Rat
Wie ich schon in meinem Beitrag „Universität Witten-Herdecke: Parkhaus/Gewerbe statt Wald/Klimaschutz?“/23.10.18 dargestellt habe, plant die Stadt, für ein Parkhaus und Gewerbegebiet den kleinen Wald links von der Alfred Herrhausen-Straße zu rasieren.
In dem genannten Beitrag habe ich schon meine Ablehnung dieser Planung deutlich gemacht. In dem Beitrag ging es noch nur um das Gewerbegebiet. Zwischenzeitig ist mir klar geworden, dass es für den jetzt geplanten Standort des Parkhauses vor dem ZBZ eine plausible Alternative gibt: den Bau des Parkhauses auf dem unsäglichen Ascheplatz (ehemaliger Sportplatz).
Diesen Vorschlag kommentierte der Baurat im Rat mit der Feststellung, mensch habe sich beim jetzt geplanten Standort des Parkhauses für eine Bebauung in die Tiefe und nicht in die Breite entschieden. Und mit dieser Begründung wird ein kleiner Wald vernichtet und der hässliche Ascheplatz quasi als Entrée der Uni erhalten? Wahrlich eine Fehlplanung.
Abschließend abgestimmt und beschlossen (gegen die Stimmen der Fraktionen bürgerforum und Die Linke) wurde im Rat im ersten Schritt über eine Flächennutzungsplanänderung, aus der ein Bebabuungsplan planungsrechtlich abgeleitet werden muss. Bleibt als Hoffnung für den Wald noch die Korrektur des Bebauungsplans, dessen Aufstellung im ASU beschlossen worden ist und für den noch kein abschließender Beschluss vorliegt.
→ Flächennutzungsplanänderung Planzeichnung: Aenderung_des_Flaechennutzungsplans
→ Entwurf Bebauungsplan Planzeichnung: Entwurf_des_Bebauungsplans
Übrigens haben die Wittener Grünen sowohl im ASU wie im Rat der Fehlplanung zugestimmt. Weg mit dem Wald mit Zustimmung der Grünen? Eine konsequente Umweltpolitik, für die die Grünen doch wohl gewählt worden sind, sollte anders aussehen – vor allem, wenn es auch noch Alternativen gibt!
Im Folgenden meine Rede, die ich zu dieser Angelegenheit im Rat am 21.11.18 gehalten habe:
„Frau Bürgermeisterin, meine Damen und Herren,
ich habe im ASU der heute abzustimmenden Flächennutzungsplanänderung und dem korrespondierenden Bebauungsplanentwurf – planungsrechtlich eine Einheit – nicht zugestimmt. Eine Abstimmung gegen die Uni, wie ich gefragt worden bin? Zur Klarstellung: (mehr …)
Schulsanierungen beschlossen: Auch Hardenstein-Gesamtschule wird saniert und modernisiert
Die Stadt nimmt endlich Geld in die Hand und will mit einem ambitionierten Programm Wittener Schulen sanieren. Das ist gut so, und der Finanzierung des Programms ist aller Erfolg zu wünschen.
Hier die Vorlage, die im ASU einstimmig verabschiedet worden ist, allerdings mit dem mehrfach wiederholten Hinweis, dass der Einstieg in ein Sanierungsprogramm schon vor Jahren gut gewesen wäre, um den fortschreitenden Verfall aufzuhalten. Auch dieser Hinweis hat seine Berechtigung.
Hier die Vorlagen und der bisher geplante Programmablauf:
→ 0898_V_16_Entwurf_einer_MassnahmenplanungSchulsanierung_2019_2028
Besonders freut mich, dass die Erhaltung, Sanierung und Modernisierung der Hardenstein- Gesamtschule endlich beschlossene Sache ist. Ich hatte schon einmal die Unterstützung eines Bürgerbegehrens angekündigt, wenn frühere Pläne einer Schließung weiter verfolgt worden wären (siehe zur Hardenstein-Gesamtschule mein Beitrag „Für Herbede: Hardenstein-Geamtschule erhalten!“/17.1.16).
Fundsache: Profitieren von Missständen
Bei erneuter Lektüre eines Buches, das mich stark beeinflusst hat (Martin Jänicke: Wie das Industriesystem von seinen Mißständen profitiert/Opladen 1979!), beeindruckte mich die Unterscheidung zwischen politischer Problembeseitigung und bürokratisch-industrieller Symptombehandlung (zu der eine Wahlverwandtschaft zwischen Bürokratie und kapitalistischer Industrie neige). Diese Symptombehandlung führe zur Erhaltung und Verschleppung von selbsterzeugten Problemen bei gleichzeitigem Profitieren von ihnen. In diesem Zusammenhang fiel mir insbesondere folgende Passage auf (S. 68):
„Unter dem Stichwort der industriellen Risiko-Produktion verdient ein hochkomplexer Bereich besondere Beachtung, der der spezialistischen Entsorgungsmaschinerie wohl am unzugänglichsten ist (und entsprechend als umweltpolitisches Nebenthema gilt): Der Bereich der Klimarisiken, wie sie durch die Kombination von direkter Aufheizung in den Ballungsräume und gleichzeitiger Zunahme von Treibhauseffekten durch CO2 entstehen. Ihre Schadenspotentiale reichen von weitgehender Erntevernichtung durch Dürre wie Überschwemmung, bis zu Produktionsausfällen durch Wassermangel oder extremer Kälte. An den in diesem Zusammenhang stehenden Prognosen über die Folgen eines Abschmelzens des Polareises ist mehr als dessen Düsternis die Tatsache beunruhigend, dass das technokratische System der Problembehandlung hier völlig inkompetent ist (und entsprechend reagiert).“
Diese Diagnose ist jetzt fast 40 Jahre alt. Mittlerweile ist der schädliche Klimawandel durch Treibhauseffekte kein Nebenthema mehr, weil er weit fortgeschritten ist und die negativen Auswirkungen immer spürbarer werden (Der Klimawandel ist auch eine Fluchtursache!).
Und die Kompetenz des technokratischen Systems der Problembehandlung? Die wird durch folgende zwei Artikel deutlich:
→ CO2-Ausstoß in Deutschland steigt massiv CO2-Ausstoß in Deutschland steigt massiv
→ CO2-Ausstoß 2016_Deutschlands Emissionen erneut angestiegen CO2-Ausstoß 2016_ Deutschlands Emissionen erneut angestiegen
Anlass zur Beunruhigung? Allerdings! (mehr …)
Vernunft wird Unsinn, Wohltat Plage
„Es erben sich Gesetz und Rechte // Wie eine ew’ge Krankheit fort; // Sie schleppen von Geschlecht sich zum Geschlechte // und rücken sacht von Ort zu Ort. // Vernunft wird Unsinn, Wohltat Plage; // Weh dir, dass du ein Enkel bist! // Vom Rechte, das mit uns geboren ist, // Von dem ist leider! nie die Frage.“ – Faust I, Vers 1972 ff. / Mephistopheles
Im Vorbericht des Haushaltsplanentwurfs 2019/20 findet sich die Prognose für die Personal- und Versorgungsaufwendungen von 2018 bis 2023 (Haushaltsplanentwurf 2019 2020 Personal- und Versorgungsaufwendungen).
Von 2018 (74.260.000 €) bis 2023 (80.017.000 €) prognostiziert der Kämmerer einschließlich Versorgungsaufwendungen* eine Steigerung von 5.257.000 €, ohne Versorgungsaufwendungen von 2018 (67.305.000 €) bis 2013 (76.034.000 €) eine Steigerung von 8.729.000 €. Abgesehen davon, dass schon die Personalaufwendungen 2018 bedeutend sind, ist die Steigerung bis 2023, also im Laufe von 5 Jahren, wahrhaft erstaunlich. Denn die Steigerungen vollziehen sich bei insgesamt gegenüber 2012 nur leicht erhöhtem Personal** (2012: 1130,48, 2018: 1168,72; bis 2016 – 1126,87! – absolut vermindert).
Verständlich wird das aus meiner Sicht nur, wenn mensch berücksichtigt, dass im Öffentlichen Dienst automatisch Gehaltserhöhungen abhängig von Lebensalter vollzogen werden (noch unabhängig von Beförderungen, die auch zu Buche schlagen; die Wittener Stadtverwaltung ist eine Verwaltung mit einem hohen Altersdurchschnitt und damit „teuer“), und regelmäßig großzügige Tarifabschlüsse die Gehälter (und damit im Nachgang die Beamtenbesoldung mit den entsprechenden Versorgungsaufwendungen) erhöhen. Die speziellen Begründungen des Kämmerers (KiTa etc.) scheinen mir dagegen nachrangig zu sein.
Bleibt wieder festzuhalten, dass der Wittener Steuerzahler die überteuerte Wittener Verwaltung (s. dazu meine Beiträge „Abgerockt? Abgerockt.“/11.9.17 und „Gefährliches Spiel“/12.9.17) alimentieren muss, und dass das Geld für andere Zwecke (bürgernahe Dienstleistungen, Infrastruktursanierung und -erneuerung, Schuldenabbau) nicht mehr zur Verfügung steht. Nur: Zu einer ineffizienten, wenig servicefreundlichen und „teuren“ Verwaltung gehören Bürger_innen, die sich diese Verwaltung gefallen lassen. Wie heißt es doch so schön: Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt.
*Versorgungsaufwendungen 2018: 7.027.000 €, 2023: 13.968.000; Steigerung: 6.941.000 €.
**Immerhin ca. 42 Stellen. Wenn das so weiter geht ….
Ausgeglichener Haushalt?
Am 3.11.18 titelt die WAZ: „Wittens Kämmerer legt ausgeglichenen Haushalt für 2019 vor“ Wittens Kämmerer legt ausgeglichenen Haushalt für 2019 vor (Eigentlich müsste es richtig heißen „Haushaltsplanentwurf für die Jahre 2019/20“, weil es sich um einen Doppelhaushalt handelt).
Tatsächlich stehen im Haushaltsplanentwurf 2019/20 für das Jahr 2018 Einnahmen in Höhe von 297.151.331 € Ausgaben von 296.993.886 € gegenüber. Damit ergibt sich ein Plus von 157.445 € (Quelle: Vorbericht Haushaltsplanentwurf 2019/20, S. 2). Immerhin ein knappes Plus.
Der Haken besteht darin, dass dieses Plus nur durch einen Zuschuss aus dem Stärkungspakt des Landes von 4.083.000 € (Vorbericht S. 3) zustande kommt. Rechnet mensch diesen Zuschuss ab, würde sich für 2018 ein Minus (Defizit) von 3.925.555 ergeben.
Für das Jahr 2019 liegen die Einnahmen bei 296.903.027 € und die Ausgaben bei 296.729.728 € mit einem Plus von 173.299 €. Macht mensch auch hier die obige Rechnung auf (Zuschuss Stärkungspakt: 2.651.000 €), ergibt sich ein Minus (Defizit) von 2.477.701 €.*
Von einem Haushaltsausgleich aus eigener Kraft ist Witten also noch weit entfernt. Die finanzielle Lage der Stadt ist immer noch ganz dünnes Eis** und deshalb mit Sicherheit kein Anlass für politische Frühlingsgefühle bei neuen Ausgaben. Ich bin gespannt, wie sich die Kommunalaufsicht zum neuen Haushaltsplan stellt, falls er im Rat eine Mehrheit findet.
*Hier die einschlägigen Zahlen aus dem Haushaltsplanentwurf 2019/20, speziell der Ergebnisplan und die Zuwendungen (Stärkungspaktmittel Land): Haushaltsplanentwurf 2019 2020 Vorbericht
** Das, obwohl Witten eine Hochsteuerstadt ist (Wir erinnern uns: Spitzenwert bei der Grundsteuer B und Gewerbesteuer). Und die „Kostendynamik im Sozial- und Jugendhilfebereich“, auf die der Kämmerer verweist? Die dürfte doch wohl auch in vergleichbaren Städten zu verzeichnen sein, die finanziell besser da stehen als Witten (s. dazu Gemeindeprüfungsanstalt). Bleibt wieder die Frage: Wo ist in Witten der spezielle Wurm drin?
Klarstellung
Die Stockumer SPD und CDU sind neben anderen politischen Formationen gegen die Umwandlung des Vöckenbergs in Stockum (bisher Acker und regionaler Grünzug) in eine Gewerbefläche, eine Stockumer Initiative sammelt fleißig Unterschriften gegen das von der Bürgermeisterin befürwortete Projekt. Gegenwärtig läuft die Entwicklung und Abstimmung des Regionalplans Ruhr, in dem im Gegensatz zur bisherigen Regionalplanung der Vöckenberg als potentielle Gewerbefläche vorgesehen ist. Allerdings ist der Regionalplan für die städtische Planung nicht verbindlich. Ernst und verbindlich würde die geplante Ausweisung erst, wenn die Stadt Witten mit einer entsprechenden Bauleitplanung einsteigt (Verwaltungsvorlage!).
Bei der Sturheit der Projektbefürworter_innen kann es sein, dass trotz allen örtlichen Widerstands nur ein Bürgerbegehren (mit dem Ziel eines Bürgerentscheids) (§ 26 GO NRW) den nachhaltigen Schaden für die Stadt verhindern kann. Ich habe darauf schon in meinem Beitrag „Gewerbeflächen Stockum: Lassen wir uns unsere lebenswerte Zukunft nicht kaputt machen!“/18.7.18 hingewiesen.
Ein Bürgerbegehren unterliegt im Gegensatz zu einer Unterschriftensammlung strengen formalen Regeln, ist dafür aber auch verbindlich. Zu diesen Regeln gehört auch die Einhaltung vorgegebener Fristen. (mehr …)
Kann das eine Bürgermeisterin verantworten?
Am 25.10.2018 finde ich als WAZ-Online-Kommentar folgende Einlassung von p.s.a. zum WAZ-Artikel „Kaum Spielraum bei Gewebeflächen“ WAZ Gewerbeflächen (25.10.2018). Die Position von p.s.a. ist aus meiner Sicht absolut nachzuvollziehen. Hier die Einlassung mit einigen ergänzenden Anmerkungen von mir:
„p.s.a 25.10.2018 05:35
Taugen die Berater tatsächlich nichts, oder ist der Artikel einfach nur dünn ?
Fakt ist: Die einzig nennenswerte Fläche ist eine Frischluftschneise.
(→ Meine Anmerkung: Bei der nennenswerten Fläche in Stockum handelt es sich um eine Fläche in einem der „Regionalen Grünzüge“, die auch die Funktion einer Frischluftschneise haben. Derartige Frischluftschneisen sind wichtig für die Luftqualität und damit für die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger Wittens (u.a. gerade angesichts zu erwartender zunehmender Hitzeperioden und der zunehmenden Verschelchterung der Luftqualität: Stickoxid, Feinstaub). Heißt im Umkehrschluss: Wer die „Regionalen Grünzüge“ angreift, gefährdet die Gesundheit. Kann das eine Bürgermeisterin verantworten?) (mehr …)
Universität Witten/Herdecke: Parkhaus/Gewerbe statt Wald/Klimaschutz?
Die Universität Witten/Herdecke will expandieren. Da das Raumangebot in den bestehenden Gebäuden schon jetzt äußerst begrenzt ist, soll mehr Platz (auch für mehr Studentinnen und Studenten) durch einen Neubau auf dem jetzigen großen Parkplatz geschaffen werden. Das ist gut so.
Voraussetzung ist, dass der dadurch bedingte Wegfall von Parkplätzen an anderer Stelle kompensiert wird. Für diese Kompensation ist der Bau eines Parkhauses vorgesehen.
Expansion, Neubau und Parkhaus sind grundsätzlich begrüßenswert und unproblematisch. Problematisch aus meiner Sicht ist, dass in der ersten Version der Flächennutzungsplanänderung (Vorlage 0866*/Abstimmung 26.6.18 im ASU: Ausschuss für Stadtentwicklung und Klimaschutz) der unterhalb des ZBZ liegende kleine Wald zugunsten des Parkhauses – und ominöser Gewerbeflächen – geopfert werden sollte. Der geplante „Ausgleich“ jwd am Stadtrand ist doch wohl ein schlechter Witz.
Ich habe mich deshalb bei der Abstimmung über die Vorlage enthalten. Ein solches Rasieren eines nicht unerheblichen Baumbestands ist in Zeiten des notwendigen Klimaschutzes (mehr Grün, mehr Bäume) aus meiner Sicht nicht zu vertreten.
Die negativen Auswirkungen auf die Umwelt sind schließlich keine Peanuts. Hier die Bewertung aus dem Umweltbericht (wobei ich einige Auswirkungen für erheblicher halten würde): (mehr …)
Wildniswald: Eine gute Sache!
Auf der letzten ASU-Sitzung am 11.10.18 stand ein Antrag der Grünen zur Ausweisung von Wildniswald auf der Tagesordnung, der dann in einen Prüfantrag umgewandelt worden ist und so einstimmig beschlossen wurde. Hier der Antrag:
→ Antrag Grüne: Wildniswald Wildniswald_38_V16
Die WAZ berichtete am 15.10.18 darüber unter dem Titel „Grüne machen sich für Wildnis im Wittener Wald stark“.
→ WAZ Grüne machen sich für Wildnis im Wittener Wald stark
Aus meiner Sicht eine gute und unterstützenswerte Sache. Warum, macht die Begründung des Antrags deutlich. Auch ich habe deshalb dem Antrag zugestimmt. Wie aus dem WAZ-Artikel hervorgeht, will der Stadtförster prüfen. Ich hoffe, bei der Prüfung kommt etwas Vernünftiges heraus.
Drei Anmerkungen kann ich mir aber nicht verkneifen:
– Es geht nicht um „Wildnis im Wald“, wie die WAZ titelt, sondern um Wildniswald, das heißt, um zusammenhängende Waldareale, die ihrer natürlichen Entwicklung überlassen bleiben.
– Deshalb hätte in einem solchen Waldareal ein junges Pärchen mit Kinderwagen (Foto WAZ) auch nichts zu suchen. Schließlich sollen doch nicht Pärchen und Kind durch ungeordnet fallende Bäume und/oder Äste zu Schaden kommen.
– Skurril fand ich bei der mündlichen Antragsbegründung durch den Antragsteller Dr. Ralf Schulz (Grüne) die Äußerung, er könne sich auch einzelne Bäume (als „Wildnis“-Bäume?) vorstellen. Da hat er wohl im Übermaß auf Kosten der Sache seinen Antrag „mundgerecht“, heißt zustimmungsfähig machen wollen. Denn ein „Wildnis“-Baum hier und ein „Wildnis“-Baum da (eingestreut in die normale Waldplantage) sind kein Wald und entwickeln auch nicht die in der schriftlichen Antragsbegründung dargestellten Vorteile.