Planungswerkstatt Karl-Marx-Platz: Wichtiger Punkt fehlt in der WAZ-Berichterstattung
Am 15.3.17 berichtet die WAZ über die Planungswerkstatt zur Gestaltung und städtebaulichen Entwicklung des Karl- Marx-Platzes, an der ich teil genommen habe.
→ WAZ „Bäume sollen Autos auf Karl-Marx-Platz verdrängen“ ‚Bäume sollen Autos auf Karl-Marx-Platz verdrängen‘
Die Berichterstattung gibt die Position der Bürgerinnen und Bürger weitgehend richtig wieder. Allerdings fehlt ein wichtiger Punkt: Die teilnehmenden Bürgerinnen und Bürger haben sich klar und einstimmig gegen eine „Kante“ (gemeint war während der Planungswerkstsatt eine Platzkante*) ausgesprochen, d. h. eine Bebauung des Straßenrands der Breite Straße im Bereich des jetzigen Biergartens des leider geschlossenen Restaurants La Piazza.
Sie haben sich damit eindeutig gegen eine Wohnbebaung in diesem Bereich positioniert, wie sie vor einiger Zeit von der Verwaltung angestebt wurde und sich möglicheweise immer noch auf der Agenda der Verwaltungsspitze (Bürgermeisterin) und Privater befindet (siehe dazu meine Beiträge „Augen zu und durch?“/21.2.16, „Ein gutes Zeichen?“/4.3.16, „Wohnungsbau am Karl-Marx-Platz?“/10.3.16, „Monopoly?“/19.4.16, „Alternative?“/27.4.16 und „Glücklicherweise!“/3.5.16. Dort auch Argumente gegen die Bebauung).
*Schon der bloße Augenschein sollte deutlich machen, dass angesichts der Straßenführung der Breite Straße eine Bebauung des Bereichs Biergarten keine klassische Platzkante darstellen würde – unabhängig davon, ob solche Kanten immer wünschenswert sind oder nicht.
„Lockerung“ der Baumschutzsatzung hat die erste Hürde genommen
Tatsächlich hatte ich mich zu früh gefreut. Am 16.3.17 hat die GroKo (SPD/CDU) im Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz (ASU) die „Lockerung“ der Wittener Baumschutzsatzung durchgewunken – und nicht nur das: Die GroKo hat der Verwaltung mit auf den Weg gegeben, über die am 16.3.17 vorliegende Satzungsvorlage hinaus noch weitere Baumarten zum Fällen ohne Ersatpflanzungspflicht frei zu geben (sämtliche Nadelbäume und Birken). Vorgetragen wurden von der GroKo zum Teil hanebüchene Argumente, auf die ich in nächster Zeit noch näher eingehen werde. Endgültig soll die neue Satzung vom Rat am 30.3.17 beschlossen werden. Ich habe selbstverständlich gegen die „Lockerung“ gestimmt (siehe dazu auch meine Beiträge „Baumschutz ist Klimaschutz!“/13.12.16 und „Zu früh gefreut“/3.3.17). Hier mein Redebeitrag:
„Herr Vorsitzender, meine Damen und Herren,
was ist von der mit der Verwaltungsvorlage angestrebten „Lockerung“ der geltenden Baumschutzsatzung zu halten?
Grundsätzlich: Jeder Baum trägt zum Klimaschutz bei, also zur Minderung und Vermeidung der schädlichen Auswirkungen der durch Menschen verursachten Klimaverschlechterung.
Hierüber sollte in einer Stadt, die sich den Klimaschutz auf die Fahnen geschrieben hat, eigentlich allgemeiner politischer Konsens bestehen.
Im Rahmen des Klimaschutzes ist jeder Baum lebendiger Partner des Menschen zur Vermeidung und Dämpfung der Klimaverschlechterung.
Folglich verschlechtert jede ersatzlose Beseitigung von Bäumen, also jede absolute Verminderung des Baumbestands, den Klimaschutz.
Und genau das ist das Problem der „Lockerung“: Mit ihr würde die ersatzlose Fällung bestimmter Bauarten möglich sein, von denen neuerdings eine besondere Gefärdung ausgehen soll: Fichten, Weiden und Pappeln. Damit ist dem Wegfall eines erheblichen Baumbestands in Witten Tür und Tor geöffnet. (mehr …)
Erfolgreiches Engagement für Witten: Marcus Hohenstein, jetzt mit G 9 hoffentlich erfolgreich
Zur Erinnerung: Der mittlerweile in Siegen wohnende Sprecher der Initiative G9, Marcus Hohenstein, hat vor einigen Jahren in Witten gewohnt und sich mit Erfolg für die Stadt engagiert. Seinem Einsatz ist es ganz wesentlich mit zu verdanken, dass die Straßenbahnlinie 310 nach wie vor bis Heven Dorf (mit eine Option auf eine Verlängerung zum Kemnader Stausee) fährt. Die Auseinandersetzung um den Erhalt der Linie 310 fand 2007/2008 statt.
Hier die Dokumentation des Engagements. Ich war damals als „einzelkämpfendes“ Ratsmitglied der WBG unterstützend am Kampf für den Erhalt der 310 bis Heven Dorf beteiligt:
– WAZ vom 13.11.2007: 310 soll bis zum Stausee rollen mit Diskussion:
Bürgerinitiative „Witten braucht die Straßenbahn“ protestiert gegen Kappung des Schienenverkehrs.EN-Kreis und Bogestra wollen Heven abkoppeln, um Kosten zu senken. Rat entscheidet vor Weihnachten
Hände weg von der 310 in Heven! Das fordern per Unterschrift bereits 1 153 Wittener. Bogestra und die EN-Kreisverwaltung wollen offenbar die Straßenbahnlinie kappen, um Geld zu sparen. Die Hevener und mit ihnen viele andere in der Ruhrstadt sehen in einer Abkoppelung dieses Ortsteils von der Schiene auch das Aus für eine in den 80er Jahren geplante Verlängerung der Straßenbahn über Heven-Dorf hinaus bis zum Kemnader See. (mehr …)
Kosten der kommunalen Demokratie: Zuwendungen an die Fraktionen
Die WAZ veröffentlichte am 8.3.17 einen Artikel, in dem es unter anderem um die Zuwendungen an Fraktionen geht (WAZ 8.3.17: „750.000 Euro für Demokratie vor Ort“). In diesem Artikel findet sich eine Tabelle „Kosten der kommunalen Demokratie in Witten“ → WAZ Zuwendungen an die Fraktionen . Bei der ersten Lektüre stolperte ich in den Rubriken „Geldleistungen an die Fraktion 2015“ und „Geldleistungen an die Fraktion Plan 2016“ über den Sprung beim bürgerforum von 19.918 € (2015) auf 31.050 € (2016).
Des Rätsels Lösung findet sich im Kasten „Rückzahlungen“. Die Rubrik „Geldleistungen an die Fraktion 2015“ weist den plannäßig zur Verfügung stehenden Betrag in 2015 minus Rückzahlungen der Fraktionen aus. Für die Fraktion bürgerforum hieß das in 2015: Planmäßßig standen der Fraktion durch „Zuwendungen an die Fraktion“ (so der Titel im städt. Haushalt/Anlagen) Mittel in Höhe von 31.050 € zur Verfügung, an die Stadt zurück gezahlt wurden 11.132,53 €. Daher der in der Tabelle aufgeführte Betrag von 19.918 €, d.h. die planmäßig möglichen Kosten bei voller Ausschöpfung des im städt. Haushalt zur Verfügung stehenden Betrags wurden erheblich verringert (zum Vergleich: Der SPD-Fraktion standen 2015 86.000 € zur Verfügung. 9.032,52 € wurden zurück gezahlt, also rd. 76.968 € verbraucht). (mehr …)
Schulpolitik á la Trump?
Und ich dachte in meiner unendlichen Naivität immer, es solle bei der Schulwahl neben der Qualität der Schule auch immer um für die Schüler möglichst günstige, also auch nahe gelegene Standorte gehen. Große Teile der Wittener Politik und die zuständige Verwaltungsspitze scheinen das mittlerweile anders zu sehen (siehe WAZ 2.3.17: „Gesamtschule weist 58 Wittener Kinder ab“).
Hintergrund wieder – es ist schon fast langweilig – die zum größten Teil selbst verschuldete desaströse Finanzsituation der Stadt und der damit verbundene „Sparzwang“. Devise: „Witten first“ (modifiziertes Trump-Zitat des Wittener Schuldezernenten, zitiert im o. g. WAZ-Artikel). Heißt: Nur keine „stadtfremden“ Schüler an Wittener Schulen, weil diese Schüler aus Haushaltsmitteln der Stadt finanziert werden müssen. Und vor diesem Hintergrund sind Politik und Stadt offenbar bereit, Schüler wie auf dem Reißbrett hin und her zu schieben, egal wie lang die Schulwege werden. Zwei typische Beispiele:
– Hardenstein-Gesamtschule: Bei der Diskussion über den Standort wird immer wieder auf „stadtfremde“ Schüler aus Sprockhövel verwiesen. Sprockhövel verfüge über eine eigne Gesamtschule. Das stimmt. Aber: Sprockhövel besteht aus vielen weit auseinander gezogenen Ortsteilen. Die Gesamtschule liegt in Haßlinghausen, das ziemlich weit z.B. vom Bereich Niedersprockhövel, dem Witten am nächsten gelegenen Ortsteil, entfernt ist. Natürlich ist es im Interesse der Schüler aus meiner Sicht sinnvoll, die nächst gegelegne weiter führende Schule zu wählen – und das ist in diesem Fall wahrscheinlich die Hardenstein-Gesamtschule. (mehr …)
Zu früh gefreut
Da habe ich mich offensichtlich zu früh gefreut (siehe dazu die „Aktualisierung“ meines Beitrags „Baumschutz ist Klimaschutz“/13.12.16). Das GroKo-Projekt „Anpassung der Wittener Baumschutzsatzung“ – Intention: Freigabe der Abholzung von Bäumen auf privaten Grundstücken ohne die Pflicht zur Ersatzpflanzung – taucht jetzt abgespeckt im Entwurf der Verwaltung für eine Anpassung der Baumschutzsatzung auf (ASU 16.3.17/TOP 5).
→ Vorlage 0635 „Neufassung der Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Witten“: 0635_V_16_Vorlage
→ Neue Satzung/Entwurf: Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Witten
Abgespeckt, weil nur bestimmte Baumarten von der Pflicht zur Ersatzpflanzung ausgenommen werden sollen, nämlich Weiden (nicht Kopfweiden), Pappeln und Fichten. Mensch könnte das als kleineres Übel gegenüber dem worst-case einer vollkommenen Freigabe betrachten, ist es aber im Grunde nicht. Die Kernfrage ist doch, wie viele Bäume durch die Freigabe der Abholzerei möglicherweise für den Klimaschutz (Bäume sind Klimaschutz!) wegfallen, also auch und wesentlich ein Problem der Quantität. Und da fallen vor allem die Fichten ins Auge.
Kundige sagen, dass durch die Freigabe der Fichten für die Abholzung ein erheblicher Teil des privaten Baumbestands in Witten gefährdet sei (Pappeln und Weiden scheinen vergleichsweise irrelevant zu sein, sind aber natürlich auch Klimaschützer). Vorgetragen wird vielleicht, dass Fichten als Flachwurzler durch Klimaeinflüsse, z.B. Starkwind, eine besondere Gefahr darstellen. Das mag stimmen, aber: Auch nach der bisher geltenden Baumschutzsatzung sind Fichten in der Regel zum Fällen frei gegeben worden, nur mussten Erstatzpflanzungen vorgenommen werden. D.h. die Fällung einer Fichte hat nicht zu einem Totalausfall für den Klimaschutz geführt, sondern ist durch eine pflichtige Ersatzpflanzung ausgeglichen worden.
Wenn Klimaschutz tatsächlich die Bedeutung hat, die ihm auch in offiziellen Erklärungen der Stadt Witten und in diversen Programmen beigemessen wird, dann darf die Verpflichtung zum Klimaschutz nicht aufhören, wenn es ans private Portemonnaie geht, vor allem, weil der überwiegende Teil der Klimaschädigung durch Private, z. B. durch MIV*, verursacht wird.
*Akürzung für „Motorisierter Individualverkehr“
Wo das Geld bleibt – beeindruckende Entwicklung der Personalkosten der Wittener Stadtverwaltung
Der Vergleich der Personalkostenprojektion im Haushaltsplan 2017/18 im Vergleich zur Projektion des Kämmerers aus 27.1.2012* zeigt eine erhebliche Personalkostensteigerung:
2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | |
TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | |
Personalaufwendungen | 72.448 | 71.469 | 73.000 | 71.019 | 71.469 | 71.778 |
Versorgungsaufwendungen | 5.886 | 7.600 | 7.028 | 10.086 | 12.747 | 12.061 |
Personalaufwand insgesamt | 78.334
Differenz zur Projektion 2012 (s.u.*): + 7.232 |
79.069
Differenz zur Projektion 2012 (s.u.*): + 6.230 |
80.028
Differenz zur Projektion 2012 (s.u.*): + 6.383 |
81.105
Differenz zur Projektion 2012 (s.u.*): + 4.145 |
84.215
Differenz zur Projektion 2012 (s.u.*): + 6.199 |
83.839
Differenz zur Projektion 2012 (s.u.): |
Von der Projektion 2012 (2016 bis 2020) bis zur aktuellen Projektion 2017 (2016 bis 2020) – also im Laufe von 4 Jahren – hat sich also eine Personalkostensteigerung/Jahr von im Schnitt ca. 6 Mio. € (nicht kumulativ) ergeben! Ob sich die neue Projektion bis 2021 halten lässt, scheint mir vor diesem Hintergund sehr fragwürdig zu sein.
2012 lag der Personalbestand bei rd. 1.130,5, 2016 bei rd. 1.149,7 vollzeitverrechneten Stellen** (Quelle: Anlagen zum Haushaltsplan 2017/18/Stellenplan). An der Zahl der Stellen kann die Kostensteigerung also nicht liegen – die hat sich relativ unerheblich verändert. Woran dann? Meine Vermutung: Gehaltssteigerungen über Tarifabschlüsse, nachziehende „Anpassung“ der Beamtengehälter, Stellenanhebungen (?).
In diesem Zusammenhang drängen sich einige Fragen auf, z.B.: Ist in 4 Jahren wieder mit einer Personalkostensteigerung von 6 Mio. in der dann anfallenden Projektion zu rechnen? Wie würde die unter der Voraussetzung eines ausgeglichenen Haushalts dann finanziert? Bei gleich bleibenden oder zurück gehenden Einnahmen durch Einsparungen an anderer Stelle? Oder durch Einnahmeerhöhungen, z.B. durch weitere Anhebung der Steuerhebesätze? (mehr …)
„Ausgeglichener Haushalt“? Denkste!
Auf dem Stadtteilforum Bommern führte der Kämmerer der Stadt Witten aus, der Haushalt 2016 sei „ausgeglichen“. Na ja, das ist eine Frage der Semantik. Rein formell hat der Kämmerer recht, in Wirklichkeit ist Witten noch weit von einem substantiell ausgeglichenen Haushalt entfernt.
Fakt ist, dass der Haushalt 2016 mit einer letztmaligen Vollzuweisung der Stärkungspaktmittel* 2016 formell (rein rechnerisch) ausgeglichen ist. Fakt ist aber auch, dass die Zuschüsse aus dem Stärkungspakt Jahr für Jahr bis 2021 zurückgefahren werden (s.u.), Hintergund ist eine strikte Vorgabe des Srärkungspakts: Bis 2021 muss ein substantiell ausgeglichener Haushalt ohne Zuschüsse erreicht werden.
Stärkungspaktmittel (Quelle: Haushaltsplan 2017 2018)
Bezeichnung: Bedarfszuweisung vom Land (hier: Stärkungspaktmittel)
2017: 6.626.548
2018: 5.551.973
2019: 3.940.110
2020: 1.790.959
2021: 0
In der Umsetzung bedeutet das Jahr für Jahr steigende Mindereinnahmen bis 2021 (danach gleich bleibend).
Mindereinnahmen durch Rückführung der Stärkungspaktmittel bis 2021:
2017: 7.200.000 – 6.626.548 = 573,452 Mindereinnahme
2018: 7.200.000 – 5.551.973 = 1.648.027 Mindereinnahme
2019: 7.200.000 – 3.940.110 = 3.259.890 Mindereinnahme
2020: 7.200.000 – 1.790.959 = 5.409.041 Mindereinnahme
2021: 7.200.000 – 0 = 7.200.000 Mindereinnahme
Das sind keine Peanuts – von wegen „ausgeglichener“ Haushalt 2016! Diese Mindereinahmen müssen also bis 2021 in irgendeiner Weise – durch Einnahmeerhöhungen (z.B. mehr Zuwendungen vom Bund/Land oder/und Steuererhöhungen) oder Sparmaßnahmen (Frage und Problem: Wo?) – kompensiert werden. (mehr …)
G 9 jetzt!
Das Volksbegehren läuft bis zum 7. Juni! Wünschenswert wäre aus meiner Sicht, wenn sich in Witten eine Initiative zur Unterstützung des Volksbegehrens bilden würde. Hier die letzte Information der WAZ vom 17.2.17:
WAZ-Artikel vom 17.2.17: WAZ 17.2.17 Information zu G 9
Und hier die Argumente der Betreiber des Volksbegehrens:
→ G 9 Schnell-Abitur raubt Schülern die Kindheit
Last but not least die Information der Stadtverwaltung an die Ratsfraktionen:
Von: Muhr, Michael
Gesendet: Dienstag, 17. Januar 2017 15:28
An: Fraktion-Bündnis90/Die Grünen; Fraktion-Bürgerforum; Fraktion-CDU; Fraktion-DIE LINKE.; Fraktion-FDP; Fraktion-Piraten; Fraktion-Pro NRW; Fraktion-SfW; Fraktion-SPD; Fraktion-WBG; Fraktion-WITTEN DIREKT
Betreff: Volksbegehren „G 9 jetzt!“
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie Sie sicher der Presse entnommen haben, wurde dem Volksbegehren „G 9 jetzt!“ (Verkürzter Titel) seitens des Landeskabinetts stattgegeben, so dass die amtlichen Eintragungslisten vom 02.02. – 07.07.2017 öffentlich auszulegen sind. Die Listen wurden seitens der Initiatoren zwischenzeitlich auch der Stadt Witten ausgehändigt, so dass auch hier die Möglichkeit besteht, sich in die Listen als das Begehren unterstützende Personen einzutragen. (mehr …)
Goldene Zukunft: Bommern stur Heil
Beim Stadtteilforum Bommern am 7.2.17 ist mir folgende gelungene Glosse von Werner Jacob zugeflogen. Selbst wenn die Lage der Stadt Witten normalerweise nicht zum Lachen ist, sollte dann und wann doch gelacht werden können – zumindest in Zeiten des Karneval.
→ Glosse von Werner Jacob: Bommern stur Heil Bommern stur Heil