Kein Handlungskonzept, sondern unverbindliches Potpourri
Am 21.6.18 hat der ASU dem sog. Handlungskonzept Wohnen (s. dazu auch mein Beitrag: “1600 neue Wohnungen und Häuser bis 2030?„/11.6.18) mit großer Mehrheit zugestimmt. Ich habe die Vorlage abgelehnt (s. Redebeitrag), weil es sich bei dem Papier um eine Sammlung von mehr oder weniger interessanten und instruktiven Analysen, fragwürdigen Szenarien und unverbindlichen Empfehlungen handelt (zum Teil, wie z.B. beim „Boulevard Ruhr“, um schon längst beschlossene und in der großen Schublade Wittener Planerphantasien – kein Geld – verschwundene Projekte). Also eine „Vieles ist wünschenswert, alles ist möglich und nichts ist verbindlich-Vorlage“. Wie das ein Handlungskonzept (Handlungs!konzept) sein soll, ist mir rätselhaft. Hier mein Redebeitrag:
„Herr Vorsitzender, meine Damen und Herren,
Ich frage mich bei dieser Vorlage 836, was ich eigentlich inhaltlich beschließen soll.
Das sog. Handlungskonzept enthält:
– einige interessante und instruktive Daten, z.B. Wegfall von Bindungen von Sozialwohnungen, wahrscheinliches Steigen der Altersarmut etc.;
– Hinweise auf mögliche Wohnungsbedarfe, die aus diesen Daten abgeleitet werden können;
– eine Fülle von Handlungsempfehlungen, die zum großen Teil mehr oder weniger selbstverständlich sind;
– und als Kernaussage drei Szenarien, die nach dem „Wenn-Dann-Schema“ aufgebaut sind: Wenn eine bestimmte Einwohnerentwicklung stattfindet, dann ….
Die den Szenarien zugrunde liegenden Prognosen sind allerdings schon wegen der Unsicherheit der Einwohnerentwicklung in den nächsten 12 Jahren auf sehr dünnem Eis gebaut. (mehr …)
Wittener Innenstadt: Gesundes Klima?
Am 8.6.18 veröffentlicht die WAZ einen Artikel „Neuer Klimakarte zeigt: Es wird immer wärmer in Herne“. Zentrale Stichworte des Artikels sind: Klimawandel, Zunahme der heißen Tage, Schutz der Bürger, Luftschneisen und Vernetzung von Freiflächen. Die Stadt Herne kündigt in dem Artikel an, auf das Problem reagieren zu wollen. Zitat: „Die Stadt will nun bis 2018 mit dem sogenannten Klimaanpassungskonzept ein Paket schnüren, damit die Menschen mit den Folgen des Klimawandels leben können“.
→ WAZ 8.6.18: Neue Klimakarte zeigt Es wird immer wärmer in Herne
Um welche Folgen es sich handeln könnte, macht ein anderer WAZ-Artikel deutlich (WAZ 27.4.18: „Klimawandel – NRW-Landesamt warnt vor „Hitzeinseln“): „Unter solchen ‚Hitze-Inseln‘ litten vor allem ältere und kranke Menschen sowie Kleinkinder. Mögliche Folgen seien Herz-Kreislauf-Probleme, Kopfschmerzen oder Erschöpfung.“
→ WAZ 27.4.18: WAZ Landesamt für Umweltschutz Hitzeinseln
Also keine Lappalie. Es geht um nichts Geringeres als die Gesundheit.
Wie sieht es in Witten damit aus? (mehr …)
Sorge um Ackerland in Stockum?
Am 9.6.18 titelt die WAZ: „Angst vor Gewerbeflächen flackert neu auf“. Die Stockumer würden sich um Ackerland sorgen.
→ WAZ 9.6.18: Angst vor Gewerbe flackert neu auf
Die Formulierungen sind so missverständlich. Die Stockumer sorgen sich sicher auch um Ackerland, aber hauptsächlich sorgen sie sich um die Intaktheit eines regionalen Grünzugs, dessen Funktion – die Verbesserung des Stadtklimas – durch eine Nutzung als Gewerbefläche außer Kraft gesetzt würde. Das wäre dann nicht allein ein Stockumer Problem, sondern eins der ganzen Stadt* – genau so, wie die Opferung des regionalen Grünzugs in Heven (Erdbeerfelder) ein Problem der ganzen Stadt gewesen wäre. Das Letztere ist ja jetzt wohl endgültig vom Tisch.
Und der von der Bürgermeisterin und Herrn Bongartz beschworene Mangel an Gewerbeflächen? Dazu kann ich nur wiederholen: Dieser Mangel ist grundsätzlich nicht endgültig zu befriedigen. Er dürfte nach Vernutzung neuer Flächen immer wieder erneut auftauchen. Was ist, wenn die Stockumer Fläche als Gewerbefläche vernutzt ist? Schaden für die Gesundheit und Umwelt angerichtet und neuer Mangel?
Mensch muss sich entscheiden. Das Stichwort heißt Nachhaltigkeit, also vorsorglicher Umgang mit den knappen Ressourcen u.a. einer Stadt im Interesse der Gesundheit, einer intakten Umwelt und zukünftiger Generationen. Eigentlich müsste dies auch im Interesse der Wirtschaft („Arbeitgeber“ und Beschäftigte) liegen, wenn nicht enge betriebswirtschaftliche Kalküle (Profit, Shareholder-Value) immer wieder zu einer Verdrängung übergreifender Probleme und zu damit verbundenen Schäden führen würden (jüngstes Beispiel: der Dieselskandal der deutschen Autoindustrie).
Diese Schäden gilt es zu vermeiden, bevor sie angerichtet werden. Heißt für Stockum und die Stadt: Die Intaktheit des regionalen Grünzugs muss erhalten bleiben. Finger weg von den Äckern! (mehr …)
Nach jahrelanger Vakanz: Gewässerschutzbeauftragter ab 2019
Es hat einiges gedauert, aber die Stadt Witten wird ab 2019 wieder einen Gewässerschutz-beauftragten haben. Fakt ist, dass die Wahrnehmung der Aufgaben eines Gewässerschutzbeauftragten zu den Pflichtaufgaben einer Kommune gehört.
Was da seit 2011 passiert ist – in diesem Jahr ist der amtliche Gewässerschutzbeauftragte aus dem Dienst ausgeschieden – ist etwas unklar. Nach Auskunft der Verwaltung sind in der Zwischenzeit – bis 2017 – Teilaufgaben im Planungsamt wahrgenommen worden. Auch in diesem Fall ist der entsprechende Mitarbeiter mittlerweile altersbedingt ausgeschieden. Jetzt soll für dieses Jahr ein Büro mit der Wahrnehmung der Aufgaben – dazu gehört ein Gewässeschutzbericht – beauftragt und im nächsten Jahr eine Viertelstelle innerhalb der Verwaltung (ESW) eingerichtet werden.
Hier die Beschlusslage:
Protokoll 1: Verwaltungsprotokoll HFA 7.5.18 TOP 10: HFA 7.5.18 Niederschrift_oeffentlich
Protokoll 2: Gastprotokoll HFA 7.5.18 TOP 10: HFA 7.6.18 Gewässerschutzbeauftragter Gastprotokoll
Bleibt die Frage: Was ist denn eigentlich ein Gewässerschutzbeauftragter und auf welcher Grundlage arbeitet er?
Gesetzliche Grundlage ist das Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Der kommunale Gewässerschutzbeauftragte arbeitet auf dieser Grundlage wie private Unternehmen.
Wasserhaushaltsgesetz § 65: Wasserhaushaltsgesetz § 65
Allgemeine Erläuterung der gesetzlichen Grundlage: Betriebsbeauftragter für Gewässerschutz
Einige Kommunen stellen auf ihren homepages Beschreibungen der Aufgaben des Gewässerschutzbeauftragten vor, z.B. die Stadt Paderborn:
Paderborn/Gewässerschutzbeauftragter/Beschreibung: Gewässerschutzbeaufter (mehr …)
1600 neue Wohnungen und Häuser bis 2030?
Am 5.5.18 titelt die WAZ: „Witten braucht bis 2030 rund 1600 neue Wohnungen und Häuser.“
→ WAZ 5.5.18: – Witten braucht bis 2030 rund 1600 neu_ –
Dies soll angeblich aus dem frisch erstellten „Handlungskonzept Wohnen Witten 2030“ hervorgehen. Wie kommt diese Zahl zustande und ist sie belastbar?
Wie sie zustande kommt, macht eine Äußerung des Stadtbaurats deutlich: „Stadtbaurat Stefan Rommelfanger betont, dass man bei den Berechnungen davon ausgehe, dass man Wittens Einwohnerzahl bis 2030 stabil bei 98.000 halten könne.“
Ob sie belastbar ist, halte ich allerdings für fraglich.
Der demografische Wandel hat sich auch für Witten nicht umgekehrt. Nach wie vor überwiegt die Sterberate die Geburtenrate mit der Folge eines langfristigen Rückgangs der Einwohnerzahl. Dieser Trend dürfte nach dem kurzfristigen Flüchtlingspeak wieder greifen.
Bei näherem Hinsehen geht die Zahl auch nicht aus dem Handlungskonzept hervor. Dieses prognostiziert viel vorsichtiger. Hier die Prognose aus dem Handlungskonzept:
→ Handlungskonzept S. 81/82/83: Handlungskonzept Wohnen
Entscheidend ist doch die folgende Einschätzung:
→ Handlungskonzept S. 82/83: Handlungskonzept Wohnen 1
Fazit: Die oben genannte Zahl ist nicht belastbar. Sie basiert nur auf einer von drei Prognosevarianten – der quantitativ ambitioniertesten. (mehr …)
Geplante Bebauung gegenüber dem Karl-Marx-Platz: Die grüne Insel muss erhalten bleiben!
Auf städtischen Grundstücken an der Breite Straße gegenüber dem Karl Marx Platz ist eine Bebauung geplant*. Siehe dazu die Vorlage 0839:
→ Vorlage 0839: 0839_V_16_Vorlage
→ Lageplan/Skizze: 0839_V_16_Anlage_1_Lageplan_1_2000_
Ist die Bebauung zu vertreten? Auf den ersten Blick: Ja. Auf den ersten Blick handelt es sich um eine Win-Win-Situation. Denn geplant ist eine Wohnbebauung für Senioren oder/und Studenten. Win-Win deshalb, weil es einen Bedarf gibt und die Stadt ihre Grundstücke – vor allem einen bisher hauptsächlich von der Stadtverwaltung genutzten Parkplatz – verkaufen kann.
Auf den zweiten Blick ergibt sich für mich allerdings ein Problem. Das Problem ist die in der Machbarkeitsstudie vorgestellte Anordnung des Baukörpers. Die Anordnung hat nach meiner Interpretation der Skizze zur Konsequenz, dass die von mir sog. grüne Insel (erheblicher Baumbestand, der sich als Geschenk der Natur über die Jahre wild entwickelt hat) rasiert würde.
Wäre der Wegfall der grünen Insel irrelevant?
Dazu drei Hinweise:
– Im Handlungskonzept ‚Wohnen Witten 2030‘, S. 96 werden folgende Ziele für ein Leitbild formuliert: „Attraktives, urbanes, grünes und gesundes Wohnen mit kurzen Wegen im mittleren Ruhrgebiet – so lautet die Überschrift des im Rahmen des Handlungskonzepts Wohnen entwickelten Leitbilds für die Wittener Wohnungspolitik.“
– Die Irrelevanz des Wegfalls könnte mit der Möglichkeit von sog. Ersatzpflanzungen von Bäumen begründet werden. Das scheint mit einer hinter dem Baukörper der Machbarkeitsstudie eingequetschten Grünfläche** und zusätzlichen Baumpflanzungen auf dem Karl-Marx-Platz*** anvisiert zu sein. Aber: Erstens würde es lange dauern, bis diese Ersatzpflanzungen groß geworden sind und damit einen wirklichen Ersatz darstellen, und zweitens wären zusätzliche Baumpflanzungen für die Aufenthaltsqualität des Karl-Marx-Platzes immer gut – ganz unabhängig von einem Ersatz.
– Ganz entscheidend sind aber die wahrscheinlichen negativen Folgen des Wegfalls einer weiteren intakten, eben nicht durch Ersatz kompensierbaren Grünfläche für die Gesundheit. Ich zitiere aus einem WAZ-Artikel vom 28.4.18 ‚Klimawandel – NRW-Landesamt warnt vor „Hitzeinseln“‘:
„Besonders betroffen von einer starken Hitzeentwicklung sind laut der Klimaanalyse stark verdichtete und bebaute Innenstädte ohne Grünflächen, hieß es weiter. Durch geringen Luftaustausch, Wärmeabstrahlung von Verkehr und Industrie und Wärmespeicherung von Gebäuden liege dort die Temperatur vor allem in der Nacht oft bis zu zehn Grad Celsius höher als im Umland. Unter solchen „Hitze-Inseln“ litten vor allem ältere und kranke Menschen sowie Kleinkinder. Mögliche Folgen seien Herz-Kreislauf-Probleme, Kopfschmerzen oder Erschöpfung.“ (mehr …)
Grundsteuer – Witten vorn!
Am 6.6.18 berichtet die WAZ: „Witten übertrifft bei Grundsteuer alle“.
WAZ 6.6.18
Das ist nicht neu, aber es ist gut, wenn dieses für das Image der Stadt nicht gerade hilfreiche Faktum noch einmal in Erinnerung gerufen wird. Auch nicht neu ist die Stellungnahme des Kämmerers: Der Spitzenwert bei der Grundsteuer sei der Vermeidung des Sparkommissars und dem Erhalt eines gewissen Spielraums bei den Investitionen geschuldet. Ausgaben sparen sei keine Alternative. Zitat Kämmerer aus dem WAZ-Artikel: „Zu 95 Prozent müssen mit dem Haushalt kommunale Pflichtaufgaben finanziert werden.“
Der Wittener Kämmerer ist ein intelligenter und kompetenter Mensch. Wahrscheinlich gebietet ihm sein Amt, bei öffentlichem Hinweis auf die nach wie vor äußerst prekäre Finanzsituation der Stadt hin (Stichwort Stärkungspakt: zuschussfreier ausgeglichener Haushalt erst 2021) immer wieder Argumente vorzutragen, die durch gebetsmühlenartige Wiederholung nicht plausibler werden. Zur Drohung des Sparkommissars und dem Spielraum bei Investitionen verweise ich auf die Beiträge ist in diesem Blog (Stichwort „Haushalt/Finanzen“).
Überrascht war ich allerdings durch den Hinweis auf die kommunalen Pflichtaufgaben. Der Spitzenwert wird laut WAZ und Focus im Rahmen eines Vergleichs der 100 größten deutschen Städte erreicht siehe dazu WAZ 6.6.18 /Kasten). Kommunale Pflichtaufgaben sind eben solche, d.h. pflichtig. Und das sind sie doch wohl auch für die anderen Vergleichsstädte, die keine Spitzenwert erreichen. Warum also Witten vorn? Welche herausragenden Pflichtausgaben führen zu der besonders hohen Steuerbelastung in Witten (übrigens mittlerweile auch bei den Gewerbesteuern)? Darauf hätte ich vom Kämmerer eine Antwort erwartet. (mehr …)
Zuversicht reicht nicht
Am 6.3. lese ich in der WAZ „Stadt will Diesel-Fahrverbote verhindern“ folgende Äußerung des Stadtbaurats: „Der Stadtbaurat ist zuversichtlich, dass die Maßnahmen der Luftreinhaltepläne eines Tages greifen werden“. Ich bin irritiert.
Fakt ist doch, dass die Stickoxid-Grenzwerte der Ruhrstraße regelmäßig trotz bisheriger Maßnahmen überschritten werden. Die Überschreitung ist wohl nicht so hoch wie bei anderen Problemstraßen in NRW, aber harmlos ist keine Grenzwertüberschreitung – vor allem nicht, wenn mensch berücksichtigt, dass offizielle Grenzwerte üblicherweise schon Kompromisse sind. Die Überschreitung von Grenzwerten bedeutet auf jeden Fall eine Gesundheitsgefährdung – bei dauerhafte Überschreitung eine dauerhafte Gesundheitsgefährdung.
Was heißt dann „eines Tages greifen werden“? Wann? Am Sankt Nimmerleinstag? Und ist die Stadt Witten bereit, diese Gesundheitsgefährdung ihrer Bürgerinnen und Bürger bis zum Sankt Nimmerleinstag in Kauf zu nehmen? Das hielte ich für fahrlässig. Deshalb wäre es besser, statt in kleinem Maßstab immer weiter wirkungslos herumzubasteln, wirklich durchgreifende Maßnahmen anzugehen. Welche könnten das sein?
Eine Umwandlung der Ruhrstraße in eine echte Fußgängerzone würde ich ausschließen, weil der ÖPNV (Busse), Zulieferverkehr (auch zum Einzelhandel, über die Wiesenstraße zur Stadtgalerie und Post) und Parken weiter zugelassen werden sollte.
Viel erreicht wäre schon, wenn der Durchgangsverkehr unter den genannten Einschräungen aus der Ruhrstraße heraus gehalten würde. Mit diesen Einschränkungen könnte ich mir sogar eine Abbindung schon hinter der Kreuzung Bergerstraße/Husemannstraße (aus Richtung Bommern) und hinter der Kreuzung Bonhoefferstraße/Wideystraße (aus Richtung Marienhospital) vorstellen. (mehr …)
Platanen als Ursache für Luftverschmutzung?
In einem WAZ-Artikel vom 6.3.18: „Anwohnerin hat viele Anregungen zur Husemannstraße“ wird die Anwohnerin Heidemarie Pfalz folgendermaßen zitiert: „Ein weiteres wichtiges Anliegen der Anwohner: nicht nur auf der Ruhr- und Ardeystraße, sondern auch auf der Husemannstraße Feinstaub und Stickstoffdioxid zu messen. Denn die eigentlich hohe Wohnqualität habe dank der Autoabgase schwer gelitten. Das habe auch mit den Platanen zu tun, die die Emissionen im Sommer wie in einem Tunnel unten halten.“
Mein Kommentar: Natürlich könnte und sollte mensch Feinstaub und Stickstoffoxid messen, aber die Urache für hohe Werte sind sicher nicht die Platanen („wie in einem Tunnel“). Dazu folgender Position aus Münster:
„DIE PLATANEN AM HANSARING SIND LEBEN!
Sie binden Schadstoffe und erzeugen Sauerstoff. Den Hansaring durchqueren täglich bis zu 18.000 Fahrzeuge. Hierbei entstehen in Verkehrsspitzenzeiten, morgens und nachmittags, Schadstoffkonzentrationen, die die Grenzwerte für Feinstaub ständig überschreiten.
Seit 2005 dürfen gesundheitsschädliche Feinstaubbelastungen durch Straßenverkehr im Tagesmittel nicht mehr als 35 Mal jährlich überschritten werden. Für den Feinstaub PM10 gilt dabei ein Grenzwert von 40 µm. Die Messstation „Sensbox“ am Hansaring/Dortmunder Straße zeigte am 21.02.2018 um 7.17 Uhr den PM10 Wert von 16.40 µm und einen PM 2,5 Wert von 66,40 µm.
Die Platanen am Hansaring haben somit auch eine wichtige Funktion zur Luftverbesserung. Sie binden den Feinstaub und erzeugen notwendigen Sauerstoff zur Verbesserung deiner Atemluft. Eine ältere Anwohnerin berichtete auf einem „Platanenpower“ Treffen, daß sie sich bei ihren mühsamen täglichen Einkaufsgängen am Hansaring von Baum zu Baum bewege. (mehr …)
Kornmarktbebauung: Von einem Extrem ins andere
Es ist schon ein eigen Ding mit zentralen Innenstadtprojekten in Witten, so auch mit der Entwicklung des Kornmarkts. Bezüglich des sich über Jahre hinziehenden Verfahrens könnte mensch sagen: Von einem Extrem ins andere.
Denn die Darstellung in der Vorlage 0608 über die bisherige Entwicklung entspricht nicht ganz den Realitäten, sondern eher den Amtsmythen des Planungsamts.
1. Extrem. Der projektierte Bau 2008/9 (als einzige Bewerbung der Politik vor die Nase gesetzt) an der Finanzkrise gescheitert? Quatsch: Der unzumutbar große Baukörper, der den Platz erschlagen hätte, ist an der einhelligen Ablehnung der Bevölkerung und Politik glücklicherweise gescheitert.
→ hier eine Ansicht des geplanten Baukörpers: csm_Kornmarkt-C-Animation-61_01_e02e44c225
→ Ablehnung des Projekts durch die Politik: Kornmarkt 2010
2. Extrem. Und die Baufrösche, an deren Entwurf die Verwaltung sich offenbar vier Jahre lang (2012 – 2016) abgearbeitet hat? Die waren – nach einem Architekturwettbwerb – das Ergebnis einer Onlinebefragung, mit der das Verfahren ganz breit aufgestellt werden sollte. Ergebnis: Unpraktikabel.
→ WAZ 20.9.16: Den Baufrösche-Kornmarkt will keiner bauen
Und aktuell? Richtigerweise haben Verwaltung und Politik erkannt, dass es nicht nur um Archtektur und die Nutzungsträume der Verwaltung, sondern um Wirtschaftlichkeit und realistische Nutzungen (Schwerpunkt Wohnen neben Bistros, Praxen etc.) gehen muss. Deshalb ist am 16.3.17 ein Investorenwettbwerb verbunden mit einem achtköpfigen Auswahlgremium (ohne Beteiligung der Politik) auf den Weg gebracht worden, dessen Ergebnisse jetzt vorliegen.
→ Vorlage 0608 Vorlage
→ Niederschrift Niederschrift_oeffentlich ASU 26.1.17 und Niederschrift_oeffentlich ASU 16.3.17
So weit, so gut aus meiner Sicht. Meine Vorstellung war, dass nach Vorliegen der Ergebnisse des Auswahlgremiums (bestehend aus 8 kooptierten Menschen) die bisher nicht beteiligte Politik, d.h. angesichts der Wichtigkeit des Projekts neben dem Fachausschuss der Rat, Zeit zur eigenen Bewertung, Beratung und Entscheidung haben müsse.
Leider sieht das geplante Verfahren dies nicht vor. (mehr …)