Abschaffung der Stichwahl bei den Bürgermeister_innen-Wahlen: Eine undemokratische Trickserei

Jetzt hat Schwarz-Gelb den Wegfall der Stichwahl bei den Bürgermeister_innen-Wahlen also mit schwachen Argumenten (Kostenersparnis, geringe Wahlbeteiligung) durchgedrückt. Warum schwache Argumente? Die geringere Wahlbeteiligung ist längst empirisch widerlegt, und die Kostenersparnis wiegt den Schaden für die Demokratie – heißt für die bei der Wahl engagierten Wähler_innen – nicht auf (siehe zu diesem Thema auch mein Beitrag „Abschaffung der Stichwahl undemokratisch“/19.2.19).

Dieser Schaden lässt sich leicht darstellen. Nehmen wir an, im ersten Wahlgang treten drei Kandidat_innen an. Kandidat_in 1 bekommt 40% der Stimmen, Kandidat_innen 2 und 3 jeweils 30%. Ohne Stichwahl wäre die Kandidatin/der Kandidat mit 40% der Stimmen gewählt, und 60% der Stimmen wären „im Papierkorb“ gelandet. Mit Stichwahl hätten die Kandidat_innen 2 und 3 die Chance, sich für eine Stichwahlkandidatur zu einigen und ihr Stimmenpotential in die Waagschale zu werfen. Die Chance eines Gewinns der Wahl gegen Kandidat_in 1 wäre erheblich (zwischen 41 und 60%), und 60% der Stimmen wären nicht „verloren“.

Mir ist nicht klar, was Schwarz-Gelb (Landesregierung, Landtagsmehrheit) bei dieser Trickserei getrieben hat. Es gibt bekanntlich positive und negative Alleinstellungsmerkmale (Witten kann, was negative Alleinstellungmerkmale betrifft, ein Lied davon singen. Nur ein Stichwort: Hochsteuerstadt). Bei der Abschaffung der Stichwahl hat es NRW nun glorreicherweise zu einem negativen Alleinstellungsmerkmal geschafft, denn NRW ist jetzt das einzige Land ohne Stichwahl.

SPD und Grüne haben eine Verfassungsklage angekündigt. Ich glaube, dass dieser richtige und begrüßenswerte Versuch einer Korrektur gute Chancen hat, denn wenn es wichtig sein soll, Minifraktionen in Räten zuzulassen, um keine Wählerstimme auszuschließen, um wie viel wichtiger ist es dann erst, bei einer Bürgermeister_inne-Wahl keine potentielle alternative Mehrheit gegenüber einem ersten Wahlgang (und die entsprechenden Wähler_innen-Stimmen) auszuschließen.