Gestaltungssatzung dringend überfällig!

Bei Durchsicht der WAZ fand ich in den Leserkommentaren zum Artikel „Graffiti-Künstler verdrängen Schmierer in Witten“ (WAZ 14.8.17) folgenden Kommentar von „batgirl“:

„Profi-Sprayer:
Da ist der Teufel offenbar mit Beelzebub ausgetrieben worden: Im Vergleich zu dem professionellen „Kunstwerk“ sind die unprofessionellen Tags ja geradezu zurückhaltend. Ein Schelm, der Böses dabei denkt: Erst kommen die unprofessionellen Sprayer, und dann die „professionellen“, die alles verschlimmbessern – aber eben professionell. Wieviel mag der faustdicke gestalterische Fehlgriff wohl gekostet haben? Und das ist auch noch an anderen Stellen geplant? Arme Stadt, die sich schlechte und deplatzierte Kirmesmalerei (knallig bunt, aber eben nicht schön und ohne gestalterischen Bezug zum Platz und Viertel) als Gestaltung des öffentlichen Raums gefallen lässt.“

Ich kann mich diesem Kommentar nur anschließen. Da ich nicht weit von dem „Kunstwerk“ entfernt wohne und den gestalterischen Fehlgriff jeden Tag bewundern kann, hat sich mir die Frage aufgedrängt, wie derartige Ausreißer hätten verhindert werden können – und in Zukunft auch an anderen Stellen zu verhindern wären. Die Antwort, die sich aufdrängt, heißt Gestaltungssatzung. Gestaltungssatzungen sind das wirksamste Instrument, um den in Witten bisher überbordenden gestalterischen Wildwuchs, der die Gestaltqualität und damit die Attraktivität einer Innenstadt oder eines Quartiers verschlechtert, einigermaßen in den Griff zu bekommen. Viele Städte verfügen mittlerweile über Gestaltungssatzung, wie mensch leicht über das Internet heraus bekommen kann (Beispiel Mülheim → Gestaltungsatzung_innenstadt ).

Tatsächlich hat es in Witten vor Jahren – noch unter dem Stadtbaurat Bradtke – erste Schritte in Richtung einer Gestaltungssatzung – allerdings eingeschränkt für die Innenstadt – gegeben. Aber immerhin. Nur, was ist daraus geworden? Bisher nichts. Hier eine Chronologie:

28.02.13: Beschluss ASU (TOP 3) über Gestaltungshandbuch und Auftrag Gestaltungssatzung Innenstadt (eingeschränkter Geltungsbereich:Innenstadt): Vorlage 0169 → 0169_V_16_Vorlage/Niederschrift ASU 28.02.13 → Niederschrift.

26.01.15: Beschluss über Erhaltungssatzung (Geltungsbereich Innenstadt): Vorlage 0685 → 0685_V_15_Vorlage/Ergänzungsantrag SPD/CDU → 0080_AG16_Antrag: Maßnahmen sollen nach beschlossenem Antrag der SPD/CDU jeweils als „wichtig“ eingestuft werden (gemäß Priorisierungsliste.

Am 21.8.17 teilt mir das Planungsamt mit, dass die Ausführung der Beschlüsse von der Bewilligung von Fördergeldern abhängig sei (Grund: Es müsse ein externes Büro beauftragt werden/personelle Engpässe bei der Wittener Verwaltung).

Was ist von dieser Auskunft zu halten?

Der erste Beschluss liegt mittlerweile über 4 Jahre zurück, und der zweite über zwei Jahre, und in dieser Zeit soll es dem Planungsamt nicht möglich gewesen sein, einen Satzungsentwurf zu erarbeiten? Weil die Fördergelder fehlten? Ja Kruzifix, bei den vielen Beispielen aus anderen Städten (und den dort zu findenden Standardformulierungen): So schwer kann doch die Erarbeitung eines Entwurfs nicht sein! Der müsste doch nun wirklich mit eigenem Personal und ohne Fördergelder und Beauftragung eines externen Büros (und damit verbundenen zusätzlichen Kosten) möglich sein.

Meine Position: Das Wittener Planungsamt sollte sich ganz schnell daran machen, den längst überfälligen Entwurf einer Gestaltungsatzung für die Innenstadt zu erstellen und dem Rat zur Entscheidung vorzulegen.

Und um auf den Ausgangspunkt zurück zu kommen: Für fast vordringlicher halte ich eine Gestaltungssatzung für das Hohenzollernviertel (später für weitere in Frage kommende Quartiere). Auch dazu bedarf es meiner Meinung nach nicht des Wartens auf Fördergelder und der Beauftragung eines externen Büros. Die Abgrenzung könnte der von der Hohenzollern-Initiative für das Quartier vorgeschlagenen Abrenzung entsprechen.