„Lockerung“ der Baumschutzsatzung hat die erste Hürde genommen

Tatsächlich hatte ich mich zu früh gefreut. Am 16.3.17 hat die GroKo (SPD/CDU) im Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz (ASU) die „Lockerung“ der Wittener Baumschutzsatzung durchgewunken – und nicht nur das: Die GroKo hat der Verwaltung mit auf den Weg gegeben, über die am 16.3.17 vorliegende Satzungsvorlage hinaus noch weitere Baumarten zum Fällen ohne Ersatpflanzungspflicht frei zu geben (sämtliche Nadelbäume und Birken). Vorgetragen wurden von der GroKo zum Teil hanebüchene Argumente, auf die ich in nächster Zeit noch näher eingehen werde. Endgültig soll die neue Satzung vom Rat am 30.3.17 beschlossen werden. Ich habe selbstverständlich gegen die „Lockerung“ gestimmt (siehe dazu auch meine Beiträge „Baumschutz ist Klimaschutz!“/13.12.16 und „Zu früh gefreut“/3.3.17). Hier mein Redebeitrag:

„Herr Vorsitzender, meine Damen und Herren,

was ist von der mit der Verwaltungsvorlage angestrebten „Lockerung“ der geltenden Baumschutzsatzung zu halten?

Grundsätzlich: Jeder Baum trägt zum Klimaschutz bei, also zur Minderung und Vermeidung der schädlichen Auswirkungen der durch Menschen verursachten Klimaverschlechterung.

Hierüber sollte in einer Stadt, die sich den Klimaschutz auf die Fahnen geschrieben hat, eigentlich allgemeiner politischer Konsens bestehen.

Im Rahmen des Klimaschutzes ist jeder Baum lebendiger Partner des Menschen zur Vermeidung und Dämpfung der Klimaverschlechterung.

Folglich verschlechtert jede ersatzlose Beseitigung von Bäumen, also jede absolute Verminderung des Baumbestands, den Klimaschutz.

Und genau das ist das Problem der „Lockerung“: Mit ihr würde die ersatzlose Fällung bestimmter Bauarten möglich sein, von denen neuerdings eine besondere Gefärdung ausgehen soll: Fichten, Weiden und Pappeln. Damit ist dem Wegfall eines erheblichen Baumbestands in Witten Tür und Tor geöffnet.

Tatsächlich war aber diese Beseitigung auch schon mit der bisher geltenden Baumschutzsatzung möglich und wird auch weiterhin über die „Lockerung“ hinaus möglich sein!

Es drängt sich deshalb bei näherem Hinsehen der Eindruck auf, dass es bei der „Lockerung“ gar nicht um den Schutz vor sog. Gefahrenbäumen geht, sondern um eine reine Kostenentlastung Privater durch Wegfall pflichtiger Ersatzpflanzungen.

Dem Klimaschutz in Witten jedenfalls würde durch diese „Entlastung“ ein Bärendienst erwiesen, wo doch im Interesse des Klimaschutzes eher eine Vermehrung des Baumbestands im privaten und öffentlichen Bereich statt einer Verminderung wünschenswert wäre.

Besonders paradox: Es würden gerade die Mittel ersatzlos beseitigt, die potentiell zur Verminderung von Starkwinden, also auch der Verminderung der Gefärdung durch die zur ersatzlosen Fällung frei gegebenen Baumarten beitragen.

Ich rate deshalb von einer Zustimmung zu Vorlage ab und werde die Vorlage ablehnen. Witten verfügt über ein hinreichende und bewährte Baumschutzsatzung. Im Interesse des Klimaschutzes bedarf es keiner „Lockerung“.“