Absoluter Stillstand?

Am 7.5.16 warnt der Kämmerer in der WAZ („Kämmerer warnt vor absolutem Stillstand“) vor einem „absoluten Stillstand“, wenn dem Haushalt am Montag, 9.5.16 nicht zugestimmt werde. Abgesehen davon, dass die Verwaltung auch nach einem abgelehnten Haushalt hoffentlich noch weiter arbeitet und insofern kein absoluter Stillstand zu erwarten ist, handelt es sich in dieser Drastik natürlich trotz der gegeteiligen Versicherung des Kämmerers um eine Drohgebärde. Und das, um dem Rat die Chance zu geben, „noch ein bisschen was nach vorne zu bringen“ (Zitat Kämmerer)? Wie sieht das „Bisschen nach vorne“ – möglicherweise – aus?

Kindergarten Marienstraße (2 Mio. €): Sicherlich wünschenswert, aber muss das sein?/ Offene Ganztagsschule (nicht mit Summe unterlegt): Sicherlich wünschenswert, aber wird das nicht durch die Schulpauschale abgedeckt?/ Spielplatzprogramm (150.000 €): Sicherlich wünschenswert, aber muss das sein?/ Straßensanierung: (1,4 Mio €): Meiner Meinung nach selbst bei nicht genehmigtem Haushalt und vorläufiger Haushaltsführung nicht gefährdet/ Gewerbegebiet Drei Könige: Ungelegtes Ei, aber kann das nicht warten?/ Rathaussanierung: Projekt ist in der letztn Haushaltsperiode angefangen; meiner Meinung nach selbst bei nicht genehmigtem Haushalt und vorläufiger Haushaltsführung nicht gefährdet/ Heven-Ost: Sicherlich wünschenswert, aber ein ungelegtes Ei.

In der Summe macht das einen mit € unterlegten Betrag von ca. 3.55 Mio. € aus.

Ich bilanziere: Den ca. 3,55 Mio. € (meinetwegen auch ca. 4,55 Mio. €, wenn die nicht unterlegten Posten spekulativ unterlegt werden) ohne absoluten Stillstand bei Zustimmung zum Haushalt stehen ca. 9,3 Mio. € Mehreinnahme durch Steuererhöhungen gegenüber (Vorlage 0395 Vorlage), die den Bürgerinnen und Bürgern aus der Tasche gezogen werden. Ein gutes Geschäft für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler wohl kaum. Darüber hinaus sollte die Frage erlaubt sein, wohin denn die 5 bis 6 Mio. € fließen, die nicht für die Übewindung des „absoluten Stillstands“ geplant sind?

Aber natürlich ganz wichtig: Ohne beschlossenen Haushalt darf die Verwaltung Stellen nur neu besetzen, wenn dafür eine unmittelbare rechtliche Notwendigkeit besteht. Dieser Punkt, der in der WAZ-Berichterstattung etwas versteckt auftaucht, dürfte der Verwaltung und Verwaltungsspitze am meisten am Herzen liegen. Keine Neubesetzung von Stellen in einer überbesetzten Verwaltung, das geht ja gar nicht!