Selbstentmächtigung ist nicht meine Sache
Angesichts der Berichterstattung in der WAZ „Politik beschließt Ämterlösung statt technischen Betrieb“ sah ich mich zur Klarstellung meiner Position in dieser Frage gezwungen, folgenden Leserbrief an die WAZ zu schicken:
Leserbief (mit der Bitte um Abdruck)
WAZ 24.6.15 „Politik beschließt Ämterlösung statt technischen Betrieb“
Das bürgerforum hätte sich bei der Reorganisation der technischen Betriebe eine Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) gewünscht? Ich jedenfalls nicht, und bisher hat das bürgerforum in dieser Angelegenheit auch immer eine andere Position bezogen. Tatsächlich handelte es sich bei der Einlassung während der Ratssitzung um eine Meinung des Fraktionsmitglieds Hermann Claßen.
Warum war und bin ich dagegen?
Weil es sich bei einer AöR um eine der undemokratischsten „uneigentlichen“ Privatisierungen* handelt (der Einfluss des Rates und der Bürger ist nach Gründung minimal), und weil in der Vergangenheit in dieser Hinsicht schon leidige Erfahrungen mit der AöR Kulturforum gemacht worden sind.
Bürger für Bürger und AöR – das passt nicht zusammen. Deshalb war auch eine Programmforderung des bürgerforums bei der letzten Kommunalwahl, die AöR Kulturforum in die Kernverwaltung zurück zu führen. Schon vergessen?
Klaus Riepe
Beethovenstraße 25
58452 Witten
24.6.15
Selbstentmächtigung durch Verzicht auf demokratische Kontroll- und Eingriffsmöglichkeiten zugunsten fragwürdiger Vorteile einer Ausgründung ist mit mir nicht zu machen.
*aus Wikipedia: Privatisierung: „Formelle Privatisierung: eine von öffentlichen Haushalten wahrgenommene Aufgabe verbleibt auch weiterhin in der Verantwortlichkeit des Staates, lediglich die Rechtsform wird in eine Gesellschaft des Privatrechts gewandelt, wobei das staatliche Eigentum weiterhin besteht.[2] Diese auch Organisationsprivatisierung genannte Form ist häufig im Bereich der Daseinsvorsorge der Fall, wenn etwa auf kommunaler Ebene sogenannte Eigengesellschaften gegründet werden.[19] Da hier die Eigentumsverhältnisse unberührt bleiben, wird bei dieser schwächsten Form der Privatisierung auch von „unechter Privatisierung“ oder „Scheinprivatisierung“ gesprochen.[20][21][22]“