Der Wahlkampffrühling hat begonnen, und der grüne Unsinn treibt aus!

Die Politik der Wittener Grünen ist seit ca. 1999 gekennzeichnet durch:

– Jahrelanges, opportunistisches Nichtstun oder Unterstützung von fragwürdigen, z.T. umweltschädlichen Projekten.

– Plötzlicher Scheinaktivismus vor Wahlen (symbolische Politik!), um das eigene „umweltfreundliche Profil“ für den „dummen“ Stammwähler zu markieren. Gewünschte Folge: Wiedereinzug in den Rat. Danach ruht der See dann wieder still.

Zu dieser Taktik gehört auch ein aktueller Antrag der Grünen, der als „Maßnahmeprogramm gegen Gesundheitsgefahren durch Feinstäube“ daher kommt und Sorge um die Gesundheit der Wittener Bürgerinnen und Bürger signalisieren soll.

→ Link: Maßnahmeprogramm gegen Gesundheitsgefahren durch Feinstäube Antrag Maßnahmeprogramm gegen Gesundheitsgefahren durch Feinstäube

Was ist an diesem Antrag faul? Sehen wir uns die Forderungen genauer an:

1. Forderung: Einbeziehung des gesamten Stadtgebiets in die Umweltzone Ruhrgebiet.

Diese unsinnige Forderung, zu der ich schon in meinem Beitrag „Umweltzone in Witten? So ein Quatsch! “ (November 2013) Stellung genommen habe, ist schon einmal in Unterstützung eines WBG-Antrags (Antrag genau so unsinnig) erhoben worden. Wiederholung von Unsinn macht aus diesem keinen Sinn.

2. Forderung: Recherche zu erfolgreichen Maßnahmen anderer Kommunen, den Individualverkehr in besonders belasteten städtischen Bereichen zu reduzieren.

Abgesehen davon, dass der Terminus „besondere Belastung“ (welche Kriterien?) interpretationsbedürftig ist, sollten sich die Wittener Grünen schon einmal selbst Gedanken gemacht haben, wie der Motorisierte Individualverkehr (MIV) an offensichtlich (!) besonders belasteten Stellen zu reduzieren ist – nicht nur wegen Feinstaub. Der Einsatz der eigenen grauen Zellen (statt Delegation an die Verwaltung) gehört auch zur Kommunalpolitik. Merke aber grundsätzlich: Mensch sollte keine Probleme herbei reden, wo es keine gibt. An der Ruhrstraße z.B. (Luftreinhalteplan) geht es bekanntlich nicht um Feinstaub, sondern um Stickoxide.

3. Forderung: Erstellung und Einbringung einer Brennstoffverordnung (analog Regensburg).

Das hört sich plausibel an, ist es aber nicht, denn: Regensburg kann die besonders scharfen Auflagen nur verordnen, weil Regensburg auf Grund der nachgewiesenen hohen Feinstaubbelastung eine Umweltzone ist. Eine analoge Regelung in Witten (siehe Kommentar zur 1. Forderung) würde von der Bezirksregierung nicht akzeptiert und/oder eine rechtlichen Überprüfung nicht standhalten. Witten ist eben wie Regensburg keine freie Republik, auch wenn die Wittener Grünen das meinen.

4. Forderung: Berichterstattung in nichtöffentlicher Sitzung des ASU zu folgenden Themen:

– a) 20 größte industriellen Emittenten von Feinstäuben

– b) freiwillige Selbstverpflichtung?

– c) Steuerungsmöglichkeiten ergänzend zu a)

Was soll das? Selbst wenn sich die größten industriellen Emittenten von Feinstäuben feststellen ließen, nach welchen Kriterien soll eine freiwillige Selbstverpflichtung (doch wohl in Hinblick auf reduzierende Maßnahmen) stattfinden? Anders formuliert: Wie weit sollen von den betroffenen Unternehmen per freiwilliger Selbstverpflichtung die Emissionen reduziert werden? So weit, dass die geltenden Grenzwerte eingehalten werden? Oder die – nicht verbindlichen – Grenzwerte der von den Grünen zitierten neueren Untersuchungen? Oder gar Reduktion auf Null-Emission?

In diesem Zusammenhang beispielhaft werden die DEW von den Grünen zitiert. Ich kann mich aber gut erinnern, dass die Maßnahmen der DEW nicht ganz freiwillig durchgeführt worden sind, sondern den Maßnahmen ein Gutachten zugrunde lag und die Bezirksregierung – nicht zufällig – mit in die Verhandlungen über Reduktionsmaßnahmen eingebunden war (zwei der den Antrag unterzeichnenden Grünen müssen das mitbekommen haben, wenn sie nicht geschlafen haben).

Und warum in aller Welt soll die Berichterstattung in nichtöffentlicher Sitzung erfolgen? Um die Unternehmen zu schonen? Dann kann es den Grünen mit dem vorgeblichen Schutz vor Schädigungen nicht so ernst sein, denn die Offenlegung der Emissionen soll offensichtlich moralischen Druck ausüben. In die gleiche Richtung zielt meine Frage, was denn aus Sicht der Grünen getan werden muss, wenn es zu keiner freiwilligen Selbstverpflichtung kommt? Nix? Sollen dann – die von den Grünen ja als möglich unterstellten – Schädigungen einfach hingenommen werden?

Um dem Ganzen die Krone aufzusetzen, wird auch noch eine Priorisierung verlangt. Und was hat aus Sicht der Wittener Grünen erste Priorität? Natürlich die unsinnige Forderung nach einer Umweltzone (s.o.). Da bleibt mir nur ein Stoßgebet: Lieber Gott, lass beim Bündnispartner der „Kooperation der Vernunft“ endlich Vernunft walten.

Kommentar zur Antragsbegründung:

Es mag sein, dass Untersuchungen eine Gefährdung schon bei geringerer Belastung als durch die offiziell anerkannten Grenzwerte feststellen.

Die Frage ist nur: Wie verbindlich sind die niedrigeren Grenzwerte im politischen Prozess? Kann eine Stadt wie Witten im Alleingang einfach niedrigere Grenzwerte für Maßnahmeprogramme festlegen? Wenn nicht, sollte sich die Wittener Grünen über ihre Partei auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene um eine Verschärfung bemühen, und nicht einfach nicht umsetzbare Alleingänge Wittens beantragen.

Bei der Umweltzone z.B. gibt es klare überörtliche Regelungen, die nicht einfach in Witten außer Kraft gesetzt werden können (s.o. Hinweis auf meinen Beitrag):.

Dass der Motorisierte Individualverkehr  (MIV) ganz wesentlich zur Feinstaubbelastung beiträgt, ist nun wirklich bekannt. Wie halbherzig allerdings die Politik der Wittener Grünen ist, zeigt deren bisher vorbehaltlose Unterstützung z.B. der Konzentration und Flächenvergrößerung des großflächigen Lebensmitteleinzelhandels (z.B. EDEKA im Herbeder Gerberviertel). Die neuen schönen Supermärkte erzwingen zusätzlichen MIV, weil sie die kleinen, integrierten Standorte kaputt konkurrieren (Beispiel Schnee).

Soweit zur Qualität des Antrags. Pikant ist, dass die Fraktionsvorsitzende der Wittener Grünen und frischgebackene Spitzenkandidatin für die anstehende Kommunalwahl Frau Legel-Wood die Befürwortung dieses unsinnigen Antrags zu einem Prüfstein für Bündnistreue der SPD macht (WAZ-Artikel „Wittener Bündnisse geraten vor Wahl ins Wanken“ (4.3.14)). Soweit ist es in Witten mittlerweile gekommen. Traurig.

Siehe zu diesem Thema auch meinen Beitrag „Feinstaubbelastung – Lösungsansätze führen oft in die Zwickmühle „/August 2013